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    Guten Abend miteinander

    Ich habe zurzeit die Möglichkeit ein SIG 553 mit +/- 2700CHF zu erwerben.

    Das 553 hat eine Schussbelastung von ca. 1000 Schuss allerdings mit teilweise fragwürdiger Munition. Der Lack beim Hülsenauswurf ist evtl. daher? extrem angeschlagen. Viel mehr als bei meiner Armeewaffe, die sicher schon 5000 Schuss runter hat. Das Ding hat sonst auch ein paar Kratzer, nichts dramatisches aber nicht schön.

    Gerne hätte ich eure Meinung dazu.


    Grüsse

    #2
    Zitat von Mastermind Beitrag anzeigen
    Guten Abend miteinander

    Ich habe zurzeit die Möglichkeit ein SIG 553 mit +/- 2700CHF zu erwerben.
    Wäre mir zu teurer, da viele Unsicherheiten bestehen. Fragwürdige Munition: was ging da sonst noch?

    Sind die 1'000 Schuss garantiert? Lauf ausgemessen? Ist das Ding Semi oder Full Auto? Wurde sonst noch dran rumgebastelt?

    Bei Naturaktiv kriegst Du für einen 1000er mehr eine neue Ausführung mit Garantie. Die Differenz entspricht dem Preis für den Laufwechsel.

    Bei Kessler gingen ein 553er Versuchsgewehr in Vollauto für CHF 1'400.- + Aufgeld über den Tisch.
    Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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      #3
      Ich will in die Schweiz,wie bekomme ich einen Schweizer Pass das ich mir auch so was kaufen kann
      Wilson 1911,Walther P38,Schmidt Rubin G96/11,G11,K31,Sauer u. Sohn K98,Mosin Nagant 91/30,Enfield Long Branch No4 Mk1,Winchester Model of 1917,VZ 52/57,Argentinien Mauser 1909

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        #4
        Zitat von Amstaff Beitrag anzeigen
        Ich will in die Schweiz,wie bekomme ich einen Schweizer Pass das ich mir auch so was kaufen kann
        Wir haben bei uns deutsche Vereinsmitglieder, die haben keinen Schweizerpass und können sich so etwas anschaffen!

        Es gibt diesbezüglich klare Richtlinien, welchen Staatsangehörigen kein Waffenerwerbsschein ausgestellt und auch in den öffentlichen Schiessanlagen keine Zutritt gewährt werden darf!

        7. Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Uebertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten:
        Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Türkei.

        Wenn du als Deutscher legal in der Schweiz lebst, sollte es eigentlich kein Problem sein:

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          #5
          @Swisswaffen
          Danke für deinen Input. Ich werde es sein lassen. Zu teuer und unsicher. Es ist ein Halbautomat. Aber ich habe boch nie ein so ausgeschlagenes Gehäuse gesehen. Nichtmal bei den Corps StGw90 im Militär, welche kein schönes Leben haben. Evtl. könnte es ein Indikator für überbeanspruchungen sein...

          Das einzig gute daran ist, dass es schon älter ist.

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            #6
            Zitat von Mastermind Beitrag anzeigen
            @Swisswaffen
            Danke für deinen Input. Ich werde es sein lassen. Zu teuer und unsicher. Es ist ein Halbautomat. Aber ich habe boch nie ein so ausgeschlagenes Gehäuse gesehen. Nichtmal bei den Corps StGw90 im Militär, welche kein schönes Leben haben. Evtl. könnte es ein Indikator für überbeanspruchungen sein...

            Das einzig gute daran ist, dass es schon älter ist.
            Lass Dir Zeit, dann findest Du bestimmt ein gutes und/oder günstiges 553er....
            Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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              #7
              Zitat von Othmar Beitrag anzeigen
              Wir haben bei uns deutsche Vereinsmitglieder, die haben keinen Schweizerpass und können sich so etwas anschaffen!

              Es gibt diesbezüglich klare Richtlinien, welchen Staatsangehörigen kein Waffenerwerbsschein ausgestellt und auch in den öffentlichen Schiessanlagen keine Zutritt gewährt werden darf!

              7. Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Uebertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit Feuerwaffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten:
              Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Türkei.

              Wenn du als Deutscher legal in der Schweiz lebst, sollte es eigentlich kein Problem sein:
              Leider ein bisschen weit weg die Schweiz,als Ruheständler oder rentner wäre es nicht schlecht,also Träume ich noch ein bisschen von nem Vollautomaten.
              Wilson 1911,Walther P38,Schmidt Rubin G96/11,G11,K31,Sauer u. Sohn K98,Mosin Nagant 91/30,Enfield Long Branch No4 Mk1,Winchester Model of 1917,VZ 52/57,Argentinien Mauser 1909

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                #8
                Vollautomaten sind da noch ein anderes Thema.

                Es kommt sehr stark auf den Kanton an, ob sie so etwas bewilligen. Ausserdem kann man Vollautomaten nur mit Tagesbewilligung in entsprechenden Anlagen schiessen. Das ganze wird mühsam und teuer. Ausserdem werden je nachdem strenge Auflagen gestellt.

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                  #9
                  In D ist es legal vollkommen unmöglich.
                  Wilson 1911,Walther P38,Schmidt Rubin G96/11,G11,K31,Sauer u. Sohn K98,Mosin Nagant 91/30,Enfield Long Branch No4 Mk1,Winchester Model of 1917,VZ 52/57,Argentinien Mauser 1909

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                    #10
                    Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigen
                    Lass Dir Zeit, dann findest Du bestimmt ein gutes und/oder günstiges 553er....
                    Ich werde auf jeden Fall meine Augen weiter offenhalten. Allerdings muss ich trotz meiner SIG liebe zugeben, dass die B&T Modelle, sowie die HK MR Modelle immer attraktiver werden...

                    @Amstaff

                    Mal abwarten, was die EU mit uns Schweizern noch so anstellt...

                    Ansonsten kann ich euch nur mein Beileid aussprechen. Die Bürokratie, nicht nur im Waffenbereich ist unglaublich.

                    Wie Lange dauert eine Bewilligung zum Kauf einer Waffe normalerweise? Mein letzter WES war innert 3 Tagen bei mir.

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                      #11
                      Zitat von Amstaff Beitrag anzeigen
                      In D ist es legal vollkommen unmöglich.
                      Wie schon oben beschrieben, kommen bei Vollautomaten einige Auflagen auf den Besitzer zu!

                      Ein Bekannter in meiner Wohngemeinde kann ca 250 Waffen, von Pistolen bis MG 51 sein eigen nennen!

                      Er musste einen speziellen Raum für die Waffen und die dazu gehörende Muni einrichten, welcher von der Behörde abgenommen wurde!

                      Die Behörde ist auch berechtigt, unangemeldete Abnahmen durchzuführen.

                      Habe bei ihm zuhause auch schon mit einer Maschinenpistole auf Zeitungsstappel geschossen . Nur kurze Serien von drei bis fünf Schuss.


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                        #12
                        Zitat von Othmar Beitrag anzeigen
                        Wie schon oben beschrieben, kommen bei Vollautomaten einige Auflagen auf den Besitzer zu!

                        Ein Bekannter in meiner Wohngemeinde kann ca 250 Waffen, von Pistolen bis MG 51 sein eigen nennen!

                        Er musste einen speziellen Raum für die Waffen und die dazu gehörende Muni einrichten, welcher von der Behörde abgenommen wurde!

                        Die Behörde ist auch berechtigt, unangemeldete Abnahmen durchzuführen.

                        Habe bei ihm zuhause auch schon mit einer Maschinenpistole auf Zeitungsstappel geschossen . Nur kurze Serien von drei bis fünf Schuss.


                        https://de.wikipedia.org/wiki/MP_41/44
                        Ich war in der Schweizerarmee bei den Maschinegewehrschützen und durfte mich einige Zeit mit dem MG 51 beschäftigen!
                        17 Wochen Grundausbildung / 4 Wochen UO / 17 Wochen abverdienen / 8 Wiederholungskurse a 3 Wochen / Zum Wachtmeister befördert unter Druck meiner Vorgesetzten mit Androhung von Militärgefängnis für einen Unfug oder Wachtmeister "freiwillig annehmen"! Für diesen noch 3 zusätzliche Wiederholungskurse / zum abkrönenden Schluss noch 3 Ergänzungskurse a zwei Wochen!!

                        Mit vierzig ehrenhaft aus der Armee entlassen :-))!!
                        Durfte während meiner Dienstzeit zig tausend GP11 mit dem MG 51 vermüllern bei scharfen Gefechtsschiessen und wundere mich heute noch, dass während dieser Zeit kein einziger Unfall passiert ist!!

                        Aber etliche Beinahe beim vorbei und überschiessen der Infanterie und Grenadiere!

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                          #13
                          @Othmar

                          Armee61 halt. Da war noch einiges anders als es heute ist. Als PzGren hatten wir extreme (völlig berechtigt) SiVos.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Mastermind Beitrag anzeigen
                            @Othmar

                            Armee61 halt. Da war noch einiges anders als es heute ist. Als PzGren hatten wir extreme (völlig berechtigt) SiVos.
                            Die SiVos hatten wir auch und wurden auch eingehalten! Doch es gab bei den sich veränderten Situationen während der Gefechtsschiessen immer wieder Momente, bei denen diese ungewollt massiv unterschritten wurden!

                            Kann mich erinnern, als sich die Minenwerfer eingeschossen haben und die Granaten ca 80 m neben unserem Warteraum von meiner Gruppe eingeschlagen sind.... zu kurz geladen!!

                            Oder auch selber erlebt während der laufenden Vorbereitungen eines grossen Gefechtschiessens!

                            Wir hatten unsere Stellungen vorbereitet und mit Tarnnetzen überspannt! 40 m Hinter uns eine Minenwerverstellung (Gesamthaft 5 Werfer im Gelände verteilt) auch getarnt und für die Übung bereit!
                            Die Scheibenaufsteller im Zielgelände gerade fertig und im Begriff zu ihren Einheiten zurück zu kehren!

                            Der Leutnant vom Werferzug wollte vor dem Oberst, mit welchem er auf einer Anhöhe in ein Gespräch verwickelt war etwas auftrumpfen und rief folgenden Wortlaut an seine Leute "MINENWERVERSTELLUNG NUMMER 1 BEREIT MELDEN UND AUF MEINEN BEFEHL EIN SCHUSS FEUER FREI"!!
                            Diese haben sofort mit BEREIT reagiert und die Mine flog in den Zielhang, wo sich gerade die letzten Leute aus diesem entfernten.... supper!

                            Diese Befehlsausgabe war absolut unnötig und stiftete nur unnötige Verwirrung!
                            Zum Glück nichts passiert und ein grosses Gelächter in unseren Stellungen... aber trotzdem!!
                            Zuletzt geändert von Othmar; 08.03.2017, 17:09.

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                              #15
                              Zitat von Othmar Beitrag anzeigen
                              Wie schon oben beschrieben, kommen bei Vollautomaten einige Auflagen auf den Besitzer zu!

                              Ein Bekannter in meiner Wohngemeinde kann ca 250 Waffen, von Pistolen bis MG 51 sein eigen nennen!

                              Er musste einen speziellen Raum für die Waffen und die dazu gehörende Muni einrichten, welcher von der Behörde abgenommen wurde!

                              Die Behörde ist auch berechtigt, unangemeldete Abnahmen durchzuführen.

                              Habe bei ihm zuhause auch schon mit einer Maschinenpistole auf Zeitungsstappel geschossen . Nur kurze Serien von drei bis fünf Schuss.


                              https://de.wikipedia.org/wiki/MP_41/44
                              Also: Die Vorschriften, die in Schweizer Gesetz und Verordnung verankert sind, besagen folgendes:

                              WG Art. 26 Aufbewahren
                              1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.


                              Also Haustüre abschliessen und gut ist.

                              WV Art. 47
                              1 Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren.


                              Also Verschluss der Vollautomaten und umgeänderten Vollautomaten trennen und irgendwo einschliessen. Zum Beispiel im Schreibtischkorpus.

                              So. Damit ist dem Gesetz genüge getan. Ich weiss nicht, ob die Behörden weitergehende Vorschriften erlassen dürfen. Aber die Vorschrift, einen eigenen abschliessbaren Raum zu haben, höre ich zum ersten Mal. Und von den Behörden abgenommen wird schon grad gar nichts!

                              Jetzt kommen wir zur Vernunft: als Waffensammler will man wirklich auch sicher sein. Darum ist ein abschliessbarer Raum eine gute Lösung. Nicht weil es das Gesetz will, sondern weil ich als Sammler das will. Zusätzlich kann man den Raum dann noch absolut ideal mit Alarm und Video sichern. Das gibt ein gutes Gefühl und man kann jederzeit von überall auf der Welt seine Sammlung betrachten.
                              Dann müssen aber die Verschlüsse der Vollautomaten noch zusätzlich irgendwo untergebracht werden; mein Gefühl sagt mir da: nicht im selben Raum. Darum habe ich diese in einem Bankschliessfach deponiert.

                              Die Behörden haben das Recht, unangemeldet vorbei zuschauen und diese Aufbewahrungsvorschriften zu prüfen. In meinem Wohnkanton Aargau geschieht dies jedoch regelmässig alle fünf Jahre und wird vorher telefonisch vereinbart. Die Polizei verhält sich dabei absolut korrekt und freundlich. Sie wollen ausschliesslich die Waffen sehen, für welche es eine Ausnahmebewilligung braucht. Da werden Typ und Nummer kontrolliert, ebenfalls ob der Verschluss nicht in der Waffe ist.
                              Einmal fragten Sie noch, wo ich die Munition hätte, da diese nicht im Raum mit den Waffen ist.
                              Ich persönlich freue mich immer auf den Besuch, auch falls er mal unangekündigt sein sollte....

                              Das mit dem MP-Schiessen würde ich nicht erwähnen, denn auch die Polizei hat mittlerweile Internet und sogar Internetermittler....

                              PS: 250 Waffen? Ein Kleinsammler *gg*
                              Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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