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    #31
    Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
    Kürzer wär für Sportschützen imho gar nicht gut, da nicht zugelassen.
    Jein, grundsätzlich zwar schon, aber §6 AWaffV hat ja auch einen Absatz 3.

    Augenscheinlich hat ja der BDMP eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt und auch genehmigt bekommen (siehe vorgehendes Zitat der SpO)...

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      #32
      Richtig, du kannst auch mit einem Revolver mit 1,5" Lauflänge schießen max. ist halt 2,75". Die Disziplin gibt es für six shot und five shot Revolver, was auch getrennt gewertet wird.
      Wenn Bernd den Revolver hat, kann er ihn auch schießen. Wer jedoch neu einen kurzen beantragen will, muss in einem bestimmten Zeitraum eine gewisse Anzahl an 1500 Main Matches mitschießen um seinen sportlichen Ernst nachzuweisen.

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        #33
        Ich danke euch für die interesssnten Kommentare, die mir neue Erkenntnisse brachten.
        Ich werde mich in den nächsten Tagen mal bei den BDMP-Vereinen umschauen.

        LG Bernd
        Zuletzt geändert von BerndBusse; 06.08.2017, 15:45.

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          #34
          Update: Der "Genehmigungsprozess" ließ sich nicht beschleunigen. Aber vorige Woche wurde mein Antrag vom WSV genehmigt, mittlerweile habe ich eine S&W Mod. 27 mit 6-Zoll-Lauf erworben und in meine grüne WBK eintragen lassen. Übernächste Woche beginnen die Wettkämpfe. Viel Zeit zum trainieren bleibt leider nicht :-)

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            #35
            Ich finde es trotzdem gut, wenn du schon mal in den Wettkampfbetrieb reinschnupperst. Das nimmt ein Stück der Nervosität wenn du beim nächsten Mal schon im Training besser bist, und Chancen auf ein gutes Ergebnis hast.

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