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Bedürfnisantrag GK-Pistole

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    Bedürfnisantrag GK-Pistole

    Hallo zusammen,

    ich möchte in diesem jahr eine GK-Pistole oder Revolver beantragen. WBK hab ich bereits.
    Jetzt ist meine Frage ob es geht, wenn ich ein Bedürfnis stelle auf eine 45er und mir nach Genehmigung (was kein problem sein wird) dann doch nur eine 9mm oder eine 357er zulege, das ich die dann eingetragen bekomme, mit dem Hintergedanken die 45er dann später zu erwerben, natürlich in der 2/6 Regel?
    Ich habe mal gehört im Verein, das Abwärtskompatibilität kein Problem ist. Umgekehrt aber angeblich schon.

    Gruß
    Harry

    #2
    Wenn du eine .45er genehmigt bekommst und den Voreintrag in der WBK stehen hast, kannst du auch nur eine .45er erwerben. Kalibergleiche oder -kleinere Wechselsysteme lassen wir dazu mal unbeachtet. Für eine .357Mag oder 9x19 brauchst du jeweils auch den Voreintrag in dem z.B. steht: Selbstladepistole, Kaliber 9mm Luger, bzw. Revolver, Kaliber .357 Magnum. Wie lief das bei deinem ersten WBK-Antrag??

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      #3
      Ich hab eine KK-Sportpistole beantragt und habe jetzt die Walther SSP Kaliber 22 eingetragen. Ist ja dahingehend auch ein Selbstlader und Halbautomat

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        #4
        Und genau so geht das bei jeder anderen mehrschüssigen Kurzwaffe, egal ob Revolver oder Pistole. Und erwerben kann man immer nur das was im Voreintrag steht. Dass du schon die WBK hast, ist dabei eher unwichtig.
        Dann gibt es z.B. bei Pistolen auch noch Wechselsysteme, die "kleinere" Kaliber abdecken können.
        Du erwirbst z.B. eine Pistole Kal. .45ACP und gleich dazu oder später ein Wechselsystem in 9mm Luger oder .40 S&W.

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          #5
          Wurde zwar schon erklärt, aber nochmal kurz:

          Die Grüne läuft nur über Bedürfnisse und diese sind dann "bindend".
          Sprich, wenn du ein Bedürfnis für eine .45er hast, darfst du mit diesem Voreintrag nur 45er kaufen. Siehst du dann eine 9mm, darfst du sie nicht kaufen.

          Was du aber machen kannst: Eine 45er kaufen, für die es Wechselsysteme in 9mm gibt. Aber die Grundwaffe muss zwingend diejenige sein, die du eingetragen hast.

          Ich hab nen 44ger beantragt, dann ein gutes 357er Angebot gefunden. Pech. Entweder neues Bedürfnis (diesmal aber weil über Grundkontingent über Wettkämpfe etc.).

          Du darfst dir übrigens nur noch eine KW eintragen lassen, wenn du im Grundkontingent bleibst. Die dritte Kurzwaffe musst du dann mit Wettkämpfen und so begründen. Einfach so machen wie bei der ersten, bzw. den ersten beiden, ist es also nicht mehr.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            #6
            Alles klar - das habe ich mir fast so gedacht. Einige im Verein meinten man könnte abwärtskompatibel arbeiten. z. Bsp. 45er beantragen und dann ein schwächeres kaliber eintragen lassen.
            Da ich meine KW nicht in meiner gelben eintragen lassen kann und nur in der grünen muß ich mir wohl oder übel genau überlegen was ich mir als nächstes zulege.

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              #7
              Zitat von harito Beitrag anzeigen
              z. Bsp. 45er beantragen und dann ein schwächeres kaliber eintragen lassen.
              Wie gesagt: Nein. Das Einzige, was möglich ist, sind Wechselsysteme. Diese sind bedürfnisfrei, aber die dazugehörigen Waffen nicht. Einfach was kleineres kaufen ist nicht möglich. Gibt es kein Wechselsystem für eine .45er, die du kaufen willst, dann kannst auch nichts kleineres kaufen als besagte Wunsch-45er.
              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                #8
                Ohne jetzt polemisieren zu wollen....

                Wie bekommen solche Leute eine Waffensachkunde?!

                Fakt ist: Ein Voreintrag berechtigt dich zu exakt dem zu dem er berechtigt, also wenn du da stehen hast Selbstladepistole .45 Auto dann bekommst du keinen Revolver in .357.

                Wechselsysteme außen vor.

                Ist doch eigentlich nur logisch.

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                  #9
                  Zitat von harito Beitrag anzeigen
                  Alles klar - das habe ich mir fast so gedacht. Einige im Verein meinten man könnte abwärtskompatibel arbeiten. z. Bsp. 45er beantragen und dann ein schwächeres kaliber eintragen lassen.
                  ...
                  Entweder hast Du es falsch verstanden, oder sie wissen es wirklich nicht.

                  Wenn Du eine 45er Pistola gekauft hast (mit dem entsprechenden Voreintrag in Deiner WBK) dann kannst Du nur für diese Pistola ein WS kaufen, welches das gleiche, oder ein vom Durchmesser kleineres Kaliber hat (z.B. 9mm oder .22lfb).
                  Und nur dieses WS kannst Du dann erwerben und einfach eintragen lassen.

                  Sonst nix.

                  Für alles Andere musst Du wieder von vorne loslegen mit Bedürfnisantrag an den Verband und haste nich gesehen.

                  Davon ausgenommen sind Waffen, die auf die gelbe WBK gehen, Repetierer usw., die muss man nur eintragen lassen.

                  2/6-Regelung beachten.
                  "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                  (Prof. Max Otte)

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                    #10
                    Zur 2/6-Regelung
                    Diese Regelung trifft nur für die Gelbe WBK zu! Bei der grünen gibt es die Regel nicht, hier wird ein Bedürfnis benötigt.

                    Die Ämter hätten es nur gerne auch bei der grünen WBK, es gibt jedoch kein Gesetz oder eine Vorschrift hierzu.

                    Bei meiner Waffensachkunde wurde es mir so beigebracht! (ist keine zwei Wochen her)

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                      #11
                      Dann lies mal den §14(2) bis zum Ende:
                      (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
                      1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
                      2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
                      Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
                      "In der Regel" bedeutet zwar auch dass es Ausnahmen geben kann, aber die Vorschrift ist da.

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                        #12
                        Zitat von Chris1988 Beitrag anzeigen
                        Zur 2/6-Regelung
                        Diese Regelung trifft nur für die Gelbe WBK zu! Bei der grünen gibt es die Regel nicht, hier wird ein Bedürfnis benötigt.
                        BULLSHIT!

                        Leider ist es komplett falsch, was du da von dir gibst! ....

                        1.) 2/6 war NUR für die Grüne geplant
                        2.) Wurde das Gesetz so bescheuert formuliert, dass auch die Gelbe unter diese Regelung fällt!

                        => Wer das in der Sachkunde erzählt hat, gehört gefeuert.
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                          #13
                          Genau So.
                          Angehängte Dateien

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                            #14
                            Feuer mal einen der das ehrenamtlich im Verein macht...

                            Dass 2/6 auch für Gelb gilt, wurde 2008 festgelegt.

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                              #15
                              Zitat von Thomas223 Beitrag anzeigen
                              Feuer mal einen der das ehrenamtlich im Verein macht...
                              Wer sagt, dass das der Verein gemacht hat? Wer sagt, dass ich das komplett wortwörtlich für den Begriff "entlassen" gemeint habe?

                              Wenn der Sachkundelehrgang (siehe die Verwendung von "Bedürfnis" in obigem Zusammenhang!) so grottig war, dann muss das aber mit aller Deutlichkeit gesagt werden, denn dann leidet der, der auf den Lehrgang ging und wenn es gerade mal zwei Wochen her ist, dann kann man vllt die Leute noch ansprechen, was für einen Mist sie gemacht haben UND man ist selbst nicht gekniffen, wenn man noch Zeit hat bis zum Antrag und kaufen.

                              Wenn man denn mit so einer Fehlinformation (und noch anderen) mit stolzgeschwellter Heldenbrust zum Sachbearbeiter geht und in den ersten drei Wochen drei Waffen auf die Grüne eintragen lässt (und im schlimmsten Fall zeitgleich derer zwei auf die Gelbe), nur weil man vom Verband das Bedürfnis bekommen hat, wird man sein blaues Wunder erleben...

                              Zitat von Thomas223 Beitrag anzeigen
                              Dass 2/6 auch für Gelb gilt, wurde 2008 festgelegt.
                              "Festgelegt" wurde erstmal nichts einfach so, sondern wurde von Betroffenen in Gerichtsverfahren (jo, nix Gültigkeit für Gelbe, dann Einspruch und dann doch Gültigkeit) "geklärt" und der Gesetzgeber sieht keinen Bedarf, das Gesetz so zu schreiben, wie es gewollt war.
                              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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