SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

schalldämpfer für luftgewehr...

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    schalldämpfer für luftgewehr...

    schalldampfer sind laut waffg ja erlaubnispflichtig,
    gilt das für alle waffen, oder nur für erlaubnispflichtige,
    oder auch für luftdruckwaffen?
    „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“

    >Billy Wilder<

    #2
    Wenn der Schalldämpfer ein "F" in einem Fünfeck hat ist er in Deutschland erlaubnisfrei.
    Angehängte Dateien

    Kommentar


      #3
      Wenn der Schalldämpfer für Waffen die mit <F>
      gekennzeichnet sind bestimmt ist, ist er erlaubnisfrei.
      Der Dämpfer selbst braucht das <F> nicht.

      Kommentar


        #4
        Sagt wer?

        Kommentar


          #5
          Der Gesetzgeber

          Kommentar


            #6
            Quelle?
            Link?
            §§?

            Kommentar


              #7
              danke für eure antworten...
              ich habe aber gerade festgestellt, dass es nicht der luftdruck ist, der den knall verursacht, sondern der prellschlag, an meiner diana 38.
              und für meine fwb 601 ist es uninteressant, weil es die wettkampfordnung nicht zu lässt und ich nicht weiß, inwieweit es die treffergenauigkeit beeinflusst...
              Angehängte Dateien
              „Manche Menschen drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können.“

              >Billy Wilder<

              Kommentar


                #8
                Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                Quelle?
                Link?
                §§?
                Andersherum wird ein Schuh draus. §24 Abs. 2 WaffG enthält keine Schalldämpfer für Luftgewehre. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt Unterabschnitt 1 Ziffer 1.3 stehen wesentliche Teile von Schusswaffen und auch Schalldämpfer ‑ soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist ‑ den Schusswaffen gleich. Dies betrifft aber nur die grds. Erlaubnispfllichtigkeit (und Erwerbsvoraussetzungen). Ein Schalldämpfer für eine <F>-Waffe kann nach §24 gar nicht gestempelt werden, andernfalls (wenn man der Ansicht wäre "gleichgestellt" bedeutet "sind immer wie schusswaffen zu behandeln") müssten sämtliche wesentliche Teile ein <F> tragen.

                Kommentar


                  #9
                  Genau so ist es.
                  Ich nehme an, daß das gar nicht so gewollt war,
                  aber daß das WaffG das handwerklich schlechteste
                  aller unserer Gesetze ist war ja noch nie strittig.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X