SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Waffentransport zwischen zwei Wohnungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    So ähnlich...eher abends danach noch wo vorbeischauen

    Kommentar


      #47
      Es freut mich, dass hier so rege diskutiert wird inzwischen

      Das Thema, ob man jetzt seine Aufbewahrungsorte zu jeder Zeit melden muss oder nicht ist ziemlich interessant und es scheint wohl keinen Konsens zu geben. Vielleicht ist das vom Gesetzgeber ja auch gar nicht so wirklich geregelt? Hab zumindest noch nie was davon gelesen, dass der genaue Ort bekannt sein muss. Nur, dass die Möglichkeit zur ordnungsgerechten Verwahrung vorhanden ist muss nachgewiesen werden, das ist schonmal klar. Aber ehrlich gesagt war das ja auch schon wieder über die Beantwortung meiner Frage hinausgeschossen.

      Ich wollte in meinem Anfangspost schließlich nicht in einem anderen Privathaushalt eine Waffe lagern, sondern diese lediglich für ein paar Stunden dort hintransportieren und danach wieder nach Hause fahren. Wenn man da die ganze Zeit anwesend ist und nicht pennt, bedarf es ja auch keiner sicheren Aufbewahrung

      Von den bisherigen Meinungen gehe ich bisher eher davon aus, dass das im Normalfall wohl nicht erlaubt sein dürfte, aber in der Praxis wohl öfter anders gehandhabt wird bzw. sogar offiziell toleriert wird...

      Cheers, Midgekiller

      Kommentar


        #48
        Zu melden wo die Waffen gelagert sind ist eine Bringschuld gegenüber der Behörde. Jetzt einfach wo anders Bunkern, als dort wo bei der Behörde angegeben, kann Ärger machen muss aber nicht.

        Waffg §36
        (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.
        Das schliesst den Ort mit ein.
        Zuletzt geändert von Dzilmora; 13.09.2015, 23:44.

        Kommentar


          #49
          Ich denke, dass man mit seinen Waffen nicht zu anderer Leute Wohnungen bringen darf, wenn es nur "just for fun" ist. Wie sieht es denn aus, wenn ich Waffen vom Aufbewahrungsort (andere Wohnung, Verein, etc) in meine Wohnung bringe und danach wieder zurück zum Aufbewahrungsort? Als Grund könnte ich mir Waffenpflege oder Umbauarbeiten/Wartung vorstellen... oder ggf will ich Waffen aus dem Verein holen und bei mir 1-2 Stunden verbringen, bevor ich mich auf den Weg zum Büchser, Wettkampf oder ähnliches mache...
          "Informatioen sind Unterschiede, die einen Unterschied ausmachen."
          - Gregory Bateson (1904-1980)

          "Viele Zitate im Internet sind erstunken und erlogen!"
          - Karl Marx (1818-1883)

          Kommentar


            #50
            Ist vom "Bedürfnis umfassten Zweck" abgedeckt.

            Kommentar


              #51
              Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
              Ist vom "Bedürfnis umfassten Zweck" abgedeckt.
              Hey, vielen Dank für deinen Beitrag. Da die Mehrheit bisher eher vom Gegenteil ausgeht würde ich doch gerne nachfragen, ob das deine eigene Meinung widerspiegelt oder auf was du dich hier genau stützt?

              Kommentar


                #52
                Ich richte mich nach dem Satz "Bedürfnis umfassten Zweck" und die eigene Waffe reinigen, dürfte davon "umfasst" sein.

                WaffVwV Zu § 12: Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
                12.1 Zu § 12 Absatz 1:
                12.1.1
                Aus Gründen der Rechtsklarheit hat es der Gesetzgeber als erforderlich
                angesehen, in den Regelungen des § 12 – wie hier in
                Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a – ausdrücklich auch den Umgang
                „im Zusammenhang“ mit dem vom Bedürfnis umfassten
                Zweck zu gestatten. Damit sollen Tätigkeiten gestattet werden,
                die zur Nutzung der Waffe gehören und auf die sich daher auch
                das Bedürfnis erstreckt. Beispielsweise wird ein Sportschütze
                eine fremde Sportwaffe mit Gebrauchsanweisung zu Hause
                darauf prüfen können, ob ein Erwerb für ihn als Sportschütze
                günstig ist. Nicht gestattet ist jedoch der bedürfnisfremde (im
                Sinne von das Bedürfnis wechselnde oder verändernde) Umgang
                (etwa die Tätigkeit als „Türsteher“ in einer Diskothek
                durch einen Sportschützen mit seiner Sportwaffe). Auch dürfen
                Waffen, die z. B. als Sammler erworben wurden, zum
                Schießen auf eine Schießstätte mitgenommen werden. Denn
                auch Sammler haben zuweilen ein Interesse daran, das Schießverhalten
                ihrer Waffen zu testen, weil es sich um eine verkehrswesentliche
                und wertbestimmende Eigenschaft handelt.

                Kommentar


                  #53
                  Ist halt fraglich, ob das zwingend daheim sein muss.

                  Ich würde mich da aber auch nicht nass machen. Dein Wohnsitz stellt denke kein Problem da und du kannst ja auch nen Safe daheim haben.

                  Kommentar


                    #54
                    Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                    Na dann mach mal.
                    Wenn Du es so genau weißt, warum fragst Du dann ?

                    Du kennst die gültigen Regeln und Bestimmungen offenbar nicht,
                    läßt Dich deshalb von einer ahnungslosen Aufsicht ins Bockshorn jagen,
                    kaufst schnell ein unnötiges Zusatzbehältnis,
                    berichtest das alles ausführlich in einem Forum
                    dann
                    fragst Du nach einer Problemlösung für Waffenkoffer, die nicht in den Kofferraum, sondern nur auf den Beifahrersitz passen
                    und
                    fragst hinterher verwundert um was es geht, wenn man Dir sogar mit Zitat antwortet.

                    Also da kann ich auch nicht mehr weiterhelfen.................

                    Kommentar


                      #55
                      Zitat von HelGerd Beitrag anzeigen
                      Wenn Du es so genau weißt, warum fragst Du dann ?

                      Du kennst die gültigen Regeln und Bestimmungen offenbar nicht,
                      läßt Dich deshalb von einer ahnungslosen Aufsicht ins Bockshorn jagen,
                      kaufst schnell ein unnötiges Zusatzbehältnis,
                      berichtest das alles ausführlich in einem Forum
                      dann
                      fragst Du nach einer Problemlösung für Waffenkoffer, die nicht in den Kofferraum, sondern nur auf den Beifahrersitz passen
                      und
                      fragst hinterher verwundert um was es geht, wenn man Dir sogar mit Zitat antwortet.

                      Also da kann ich auch nicht mehr weiterhelfen.................
                      Zu 1) Ja, ich weiß es, und ein Forum ist auch zum Fragen stellen da. Evtl helfen die Antworten auch anderen Kollegen.
                      Zu 2) Doch, aber den Gesetzestext nicht auswendig. Aufsicht ? Wo hab ich was von Aufsicht gesagt ? Muß nix schnell kaufen, hab alles, was man braucht zum Transport.

                      Zum Schluß ) Du mußt mir ganz bestimmt ned helfen.

                      Ganz zum Schluß ) Täusch ich mich, oder gibt es ein Problem zwischen uns ?
                      MfG aus der schönen Pfalz

                      Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                      Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                      "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

                      Kommentar


                        #56
                        Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen
                        Kontrollen werden doch idR nicht angekündigt... Das hat ja gerade den Charme einer Kontrolle
                        Ja, nur isses bei Waffenkontrollen meist nicht möglich, weil ... Arbeit und so. Is ja nicht so, dass ich wegen einer möglichen Kontrolle jetzt daheim bleibe in deren Arbeitszeiten, anstelle zur Uni/Stelle/Arbeit/etc. zu gehen.
                        Dann stehen die halt vor der Tür, warten und keiner is da, weil man ja irgendwie die Kohle verdienen muss, um sich das Leben und auch Hobby leisten zu können...

                        Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
                        Sind dies Fakten oder nur Hörensagen ?
                        Also bei einer Verdachtsunabhängigen Kontrolle [...] hat sich vorher keiner bei mir angekündigt, und auch keiner Waffenbestände mit WBKs oder Listen angeglichen. [...] Alles nur Panikmache !
                        Nein, die gleichen meistens Waffennummern mit WBK ab, weil das ja so sein muss...
                        Und irgendwann lernen die Leute schon, wann wer daheim ist und wann nicht. Siehe "Arbeitszeiten".

                        Ich halte die Kontrollen für den größten Mist. Jeder Inhaber einer schwarzen WBK braucht sich niemals fürchten, weil kein Mensch in seine Wohnung darf, aber bei mir/uns?
                        Und wenn die in ihren Arbeitszeiten kommen würden, hätten sie bei mir ... Pech. Ich werd ganz sicher ned frei nehmen, damit die mal Kontrolle spielen dürfen.

                        Im Verein: Kontrolle. Unangekündigt. Was war? Frau war daheim, er - tadaaaa - musste arbeiten. Sind dann zu seiner Arbeit gefahren, weil die Frau denen mangels Schlüssel nicht den Schrank ziegen "konnte". Durfte sie ja nicht, also Schlüssel und Besitzer in der Arbeit besuchen und so.

                        Ehrlich, die Kontrollen funktionieren nicht unangekündigt. Und angekündigt sind sie Schwachsinn.

                        Aber erzähl das mal den Grünen. Und der SPD. Und den Leuten, denen gesagt wurde, dass es ganz doll viel sicherer wird dadurch.

                        Transport von a) nach b) geht nicht, wenn einfach nur so. Müssen sie halt zu dir kommen. Kauf oder Verkauf is was anderes.
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                        Kommentar


                          #57
                          Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                          Aufsicht ? Wo hab ich was von Aufsicht gesagt ? Muß nix schnell kaufen, hab alles, was man braucht zum Transport.
                          Reicht Dein Gedächtnis keine paar Beiträge mehr zurück?
                          Ist der Beitrag 4 von Dir oder nicht ?

                          Kontrolleur auf meinen Fehler aufmerksam.

                          hab dann gleich am einen Verkaufsstand ne kleine Tasche gekauft und an die Gewehrtasche gebaut,
                          Zum Schluß ) Du mußt mir ganz bestimmt ned helfen.
                          Den Versuch werde ich wegen erkennbarer Sinnlosigkeit auch nie mehr unternehmen !

                          Ganz zum Schluß ) Täusch ich mich, oder gibt es ein Problem zwischen uns ?
                          Unwichtiges und Überflüssiges ist kein Problem, nur Zeitverschwendung die ich in Zukunft vermeiden werde.

                          Kommentar


                            #58
                            Nun denn, Freunde fürs Leben werden wir wohl nicht mehr, aber ich werds überleben.
                            MfG aus der schönen Pfalz

                            Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                            Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                            "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

                            Kommentar


                              #59
                              Immer schön, wenn sich zwei finden
                              Munition ist halt nicht geregelt, und dann sollte Verpackung reichen, Sache erledigt. Beim Transport hab ich ja schon gelesen, entweder Schloss oder Kofferraum, wobei Schloss auch Kabelbinder sein kann...

                              Was auch immer, Transport einfach so geht halt nicht, man muss die Leute zu sich bestellen...
                              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                              Kommentar


                                #60
                                Beim Kofferraum sollte es ein von innen nicht erreichbarer sein. Ansonsten wird zu einem Schloss am Behältnis geraten. Ob Kabelbinder oder jede Menge Klebeband: es muss so verpackt werden, dass der Zugriff etc... Siehe WaffVwV.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X