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    #16
    Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
    Ja, genau das meine ich! Und in einem Schützenverein (zumindest in meinem), läuft das Training genau so, wie in einer spezialisierten Infanterie-Einheit ab!
    Das musst du mir jetzt aber mal genau erklären...

    Gruß Ole

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      #17
      Borovik, eine Erklärung solltest Du besser unterlassen !
      Ich denke das Bewegungsschießen und Schießen aus Deckung NICHT von Privatpersonen durchgeführt wird...

      Denk daran, du bist hier öffentlich und Millionen können das hier lesen... verrenne Dich nicht...

      BACK TO TOPIC : Thema war "Hallo und herzlich Willkommen"




      Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

      § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport

      (1) Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen
      1.
      das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,
      2.
      nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden,
      3.
      das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt,
      4.
      das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird,
      a)
      ausgenommen das Schießen auf Wurf- und auf laufende Scheiben,
      b)
      es sei denn, das Schießen erfolgt entsprechend einer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung,
      5.
      das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird,
      6.
      Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abgegeben werden, ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben, oder
      7.
      der Ablauf der Schießübung dem Schützen vor ihrer Absolvierung nicht auf Grund zuvor festgelegter Regeln bekannt ist.
      Die Veranstaltung der in Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten.
      (2) Das Verbot von Schießübungen des kampfmäßigen Schießens (§ 15 Abs. 6 Satz 2 des Waffengesetzes) und mit verbotenen oder vom Schießsport ausgeschlossenen Schusswaffen oder Teilen von Schusswaffen (§ 6), soweit nicht eine Ausnahme nach § 6 Abs. 3 erteilt ist, bleibt unberührt.
      (3) Die Ausbildung und das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe werden durch die vorstehenden Regelungen nicht beschränkt.
      Zuletzt geändert von Nitro-Nils; 08.11.2013, 09:04.
      Habe Probleme mit der Munitionszuführung 98 / FR-8
      Suche Ladedaten FR-8

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        #18
        Ha ha ha! Das ist mir bestens bekannt. Ich hab das organisatorische gemeint. Zügiges gemeinsames Aufbauen. Kein Rumgemache mit der Munition. Keine 20 Antrete Übungen um zu überprüfen ob der Gehörschutz richtig sitzt... usw.
        Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
        Simo Häyhä

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          #19
          Das ist natürlich absolut perfekt und somit bekommst Du die Kurve !
          Dafür Danke und ggf bewerbe ich mich bei Euch als Mitglied..
          Habe Probleme mit der Munitionszuführung 98 / FR-8
          Suche Ladedaten FR-8

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            #20
            Roger
            Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
            Simo Häyhä

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              #21
              .. so verstanden
              Habe Probleme mit der Munitionszuführung 98 / FR-8
              Suche Ladedaten FR-8

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                #22
                Auch von mir

                Herzlich willkommen!
                Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!

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