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    Glock 18

    Hallo ich hätte einmal ne Frage: und zwar wüsste ich gerne wie es mit dem Besitz der Glock 18 in Deutschland aussieht? Da sie ja vollauto ist dürfte das problematisch werden oder?

    danke schonmal vorweg ...

    #2
    Zitat von INGT Beitrag anzeigen
    Da sie ja vollauto ist dürfte das problematisch werden oder?
    Da könntest du recht haben

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      #3
      schade, gibt es da garkeine Möglichkeit?

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        #4
        Zitat von INGT Beitrag anzeigen
        schade, gibt es da garkeine Möglichkeit?
        Nö.

        Kommentar


          #5
          Ja.......



          .....als DEKO-Version

          Es ist wie bei jedem Gesetz»,
          «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

          "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

          „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

          Kommentar


            #6
            Zitat von Sonnengott Beitrag anzeigen
            Ja.......



            .....als DEKO-Version
            Stimmt, hab ich vergessen zu erwähnen

            Kommentar


              #7
              Zitat von INGT Beitrag anzeigen
              schade, gibt es da garkeine Möglichkeit?
              Doch, mit Erlaubnis des BKA...............wird aber ohne gute Begründung schwer!

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                #8
                Servus !

                Das ist in der Tat schwer, dafür eine Ausnahmegenehmigung des BKA´s zu bekommen.

                Wenn man z. B. ein Sammelthema hat wo die Glock 18 mit reinpasst, dann kann man "zur Abrundung" der Sammlung da schon was machen.

                Und bevor jetzt wieder jemand was dazu schreibt/vermutet etc: ich hatte auf der letzten IWA ein Gespräch mit einem BKA-Mitarbeiter der für solche Genehmigungen mit zuständig ist. Und von dem ist auch die Info.

                Ordentliche Begründung und dann kann´s auch klappen.

                Ob es dann einen Schiessstand gibt, wo man diese Waffe auch schiessen kann/darf, ist ne andere Sache.

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                  #9
                  danke, dann werde ich das auf dem Wege mal versuchen, ich besitze bereits eine Glock 17 und eine Taurus, und werde die G17 dann wohl mit der G18C ersetzen wenn ich jemanden finde der das genehmigt...

                  Kommentar


                    #10
                    Gibt es ja einen netten Eindruck unter

                    Auf YouTube findest du die angesagtesten Videos und Tracks. Außerdem kannst du eigene Inhalte hochladen und mit Freunden oder gleich der ganzen Welt teilen.


                    Suche nach

                    FIrepowerTV Glock 18 Full Auto

                    oder

                    Glock full auto

                    wie schnell das Magazin leer ist

                    Es ist wie bei jedem Gesetz»,
                    «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

                    "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

                    „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von INGT Beitrag anzeigen
                      danke, dann werde ich das auf dem Wege mal versuchen, ich besitze bereits eine Glock 17 und eine Taurus...
                      Servus !

                      Versteh´ ich jetzt nicht ganz...was meinst Du mit "auf dem Weg" ?

                      Willst Du jetzt erst das Sammeln anfangen wo diese Waffe mit ins Thema passt, dann ne fast kpl. Sammlung aufbaun und danach beim BKA anfragen ?

                      Da wäre auswandern in ein Land in dem VA-KW legal zu erwerben sind sicherlich die günstigere Variante !

                      Sag mal, wie Du das Thema angehen möchtest.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen
                        Servus !
                        Versteh´ ich jetzt nicht ganz...was meinst Du mit "auf dem Weg" ?
                        Ich vermute, dass er es nicht verstanden hat.

                        Aber für die Antwort des BKA auf den Antrag "ich habe eine Sportpistole/Fangschusswaffe G17 und möchte sie durch die VA G18 ersetzen" würde ich Geld bezahlen.

                        Auf Ideen kommen die Leute....

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
                          Ich vermute, dass er es nicht verstanden hat.

                          Aber für die Antwort des BKA auf den Antrag "ich habe eine Sportpistole/Fangschusswaffe G17 und möchte sie durch die VA G18 ersetzen" würde ich Geld bezahlen.

                          Auf Ideen kommen die Leute....
                          Och naja, die dürfte ziemlich sachlich und eher unspektakulär ausfallen, wie man es halt aus dem Schriftverkehr mit dem BKA kennt. Da die Antwort hier im Vorneherein klar ist, kann man das Geld für die Briefmarke auch gleich sparen...

                          Gruß

                          Michael
                          sigpic

                          “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

                          Kommentar


                            #14
                            Wobei mich in diesem speziellen Fall direkt mal interessieren würde, ob die Glock 18 hier tatsächlich in der Praxis erwerbbar wäre, grundsätzlich bewilligbar, sicher…

                            Mir ist ein Sammler bekannt, der mehrere vollautomatische Waffen mit entsprechenden Ausnahmebewilligungen zur Vervollständigung seiner diversen Sammelgebiete bewilligt bekommen hat. Allerdings handelt es sich in diesem Fall allesamt um Waffen aus der WKII Ära. Er hat mir die Sachlage mal so erklärt, ich hoffe, ich habe es noch richtig in Erinnerung: „Der Bestand an legal besessenen vollautomatischen Waffen darf nicht weiter vermehrt werden, somit besteht keine Möglichkeit um solche Waffen nach Deutschland zu importieren. Erwerbbar mit Ausnahmebewilligung wären nur Vollautomaten aus Altbesitz, die bereits in Deutschland sind. Somit besteht die Schwierigkeit für entsprechende Sammler eher darin, einen Altbesitzer zu finden, der entsprechend verkaufswillig ist. Die Ausnahmebewilligung selbst wäre gar nicht das größte Problem, diese ist durchaus zu bekommen, wenn man das Sammeln mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit betreibt und sein Sammelgebiet bereits zu einem großen Teil erfüllt hat.“

                            Wenn dem also so ist, dann müsste man zusätzlich zur Bewilligung auch noch eine legal in Sammlerhand befindliche Glock 18 finden und der Besitzer entsprechend verkaufswillig sein, denn eine Bestellung beim Werk in Österreich dürfte wohl ausscheiden, wenn der Grundsatz gilt, dass der Bestand dieser Waffen nicht vermehrt werden darf.

                            Gruß

                            Michael
                            sigpic

                            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                              #15
                              Und dann wundert man sich warum es so Leute wie den Waffen-Dok gibt...
                              .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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