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Hausbesitzer erschießt 18-jährigen Einbrecher

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    #31
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Tja wie ich merke hat die Wahrheit dich tief getroffen
    Du schreibst von keiner Wahrheit, redest von Totschlagargumenten, die noch nichtmal in New Mexico oder Texas wahr wären und meinst, anderen deine "Wahrheit" eintrichtern zu können?

    Ich sags mal sachlich: Deinem Kommentar steht jede Statistik entgegen, denn Tschechien und andere Länder sind da ... gelinde gesagt ... nicht dem "wir ballern alle übern Haufen, denn ich hab ne Knarre in der Hose und geh damit raus" verfallen...

    Aber gut, meine Laien-Meinung bzgl dem jetzigen Fall: War wohl bisl weniger Notwehr, wenn Nachbargrundstück etc.

    e:/
    Kleine Anmerkung zu einem total doofen Spruch: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen und das Gewaltmonopol hat natürlich beim Staat zu bleiben, aber: Wenn der Staat sein Gewaltmonopol nicht durchsetzen kann, weil immer mehr Polizisten entlassen werden oder sonstwie die Personaldecke ausgedünnt wird, kann und muss man sich auf den Notwehrparagraphen berufen.
    Der is dafür da, wenn man vom Staat keine Hilfe bekommt in der unmittelbaren Situation.

    Und ehrlich gesagt: Selbstjustiz ist ne komplett andere Geschichte... Gerade du solltest das mal unterscheiden können und ned platt alles über einen Kamm scheren.
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #32
      Zitat von derda Beitrag anzeigen

      Aber gut, meine Laien-Meinung bzgl dem jetzigen Fall: War wohl bisl weniger Notwehr, wenn Nachbargrundstück etc.

      Selbstjustiz ist ne komplett andere Geschichte... Gerade du solltest das mal unterscheiden können und ned platt alles über einen Kamm scheren.
      Ein bisl weniger Notwehr, so wie ein wenig schwanger..

      Der Schütze hat das Recht in seine Hand genommen, als er aktiv vor die Tür getreten ist und geschossen hat. Gerade weil ich das unterscheiden kann must du nicht meinen im Recht zu sein.

      Soweit ich es verfolgt habe kommt er in U-Haft und das sagt schon viel aus, aber da hast du sicher auch deine Meinung vom bisl Knast. Ned war ?

      Die Polizisten werden entlassen ? Ja klar doch.. Deswegen muss man sich auf Notwehr berufen ? Na klar doch, du erklärst mir hier die Welt.

      Der Staat setzt sich schon durch, da must du gar keine Angst haben

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        #33
        Lies den Post nochmal und dann, worauf ich geantwortet habe...

        Auflösung: Das war allgemein und nicht auf den JETZIGEN Fall bezogen. Der jetzige Fall, wo jetzt mehr Details ans Licht kommen als vorher verfügbar war, sagt, dass der Schütze wohl nicht in Notwehr gehandelt hat.
        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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          #34
          Zitat von derda Beitrag anzeigen
          .. Der jetzige Fall, wo jetzt mehr Details ans Licht kommen als vorher verfügbar war, sagt, dass der Schütze wohl nicht in Notwehr gehandelt hat.
          Das ist doch Kinderkacke was du da schreibst, also gegessen und nicht verdaut.

          Das ist aber doch gar nicht nach deinem Gusto, das erst schiessen und dann "fragen" keine Notwehr ist.

          Schon mal nach Notstand gefragt ? Nö, aber alles besser wissen....

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            #35
            Lasst es doch endlich gut sein......

            Keiner möchte jemals in diese Bedrohungssituation kommen, wer weiß ob man selbst anders gehandelt hätte oder evtl. genauso bzw. ähnlich ?

            Als Außenstehender ist es leicht zu beurteilen, als Betroffener ?!

            Ich wünsche es keinen !

            Es ist wie bei jedem Gesetz»,
            «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

            "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

            „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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              #36
              Tja wie ich merke hat die Wahrheit dich tief getroffen oder warum jaulst du jetzt herum.....

              Welche Wahrheit? Zum Titelthema an sich hab ich mich gar nicht geäußert, von daher ist dein geschriebenes für mich irgendwie inhaltlos und nichtssagend. Dir gefallen sicher auch ein paar Sachen hier nicht und trotzdem bleibst du hier und deswegen bleib ich bei meiner Meinung, dass dein Argument auf das ich eingegangen bin ein dummes und kindisches Totschlagargument ist, nicht mehr und nicht weniger.


              Gruß Ole
              Zuletzt geändert von Ole; 09.06.2015, 22:47.

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                #37
                Zitat von Travis Beitrag anzeigen
                Und ich sag nur, der Rentner aus Sittensen. ...
                Das Ergebnis dazu ist a) noch offen und b) war das von Beginn an ein politisches Ding. Ich hoffe sehr, die nächste Instanz kassiert diesen Schwachsinn ein.

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                  #38
                  Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                  Na guck ein Nichtswisser, die findet man heute in allen Foren.
                  Diese deine Antwort impliziert, dass du also etwas weißt. Nun, erzähle mir, was weißt du, was ich/wir alle nicht wissen. Ich bitte im Input.

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                    #39
                    Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
                    Verhältnismäßigkeit der Mittel?
                    Gibt es zum Glück im Notwehrrecht nicht. Es gibt nicht mal die Verhältnismäßigkeit der Rechtsgüter.

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                      #40
                      Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                      Das Ergebnis dazu ist a) noch offen und b) war das von Beginn an ein politisches Ding. Ich hoffe sehr, die nächste Instanz kassiert diesen Schwachsinn ein.
                      Richtig, und das hoffe ich auch. Das zeigt aber genau das, was ich schrieb. Der 32er wird ad absurdum geführt.
                      Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                      Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                      2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                        #41
                        Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                        Gibt es zum Glück im Notwehrrecht nicht. Es gibt nicht mal die Verhältnismäßigkeit der Rechtsgüter.
                        Ganz genau. Die Verteidigung darf so lange andauern, bis der Angriff gegen das Rechtsgut beendet ist (abgewendet und nicht mehr gegenwärtig ist; also auch nicht bevorstehend ist (bspw. erneuter Angriff)). Hierzu zählt neben Leib und Leben und anderem auch das Eigentum.
                        Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Und dabei muss man sich auch nicht in Gefahr begeben. Ist der Täter bspw. mit einer Schusswaffe bewaffnet, muss ich Waffengewalt weder androhen, noch einen Warnschuss abgeben, noch zuerst auf die Beine schießen. Da keine dieser Notwehrhandlungen den Angreifer davon abhalten würde, zurückzuschießen. Die erforderliche Notwehr, den Angriff abzuwenden, wäre hier also ein tödlicher Schuss.
                        Zuletzt geändert von Travis; 10.06.2015, 07:38.
                        Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                        Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                        2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                          #42
                          Wenn man die BZ liest, sieht man auch gleich, was für Experten dort schreiben dürfen. Das Porblem ist nur, dass wir Otto-Normalverbraucher das meist dann auch so schlucken.

                          Weder die BZ, noch ich kennen die genauen Umstände. Was da nun tatsächlich passiert ist, muss natürlich erst geklärt werden. Anstatt aber zu schreiben: Vermeintlicher Einbrecher erschossen, Staatsanwalt ermittelt, ob es Notwehr war, schreibt man: "Statt die Polizei zu rufen, nahm der Hausbesitzer die Angelegenheit selbst in die Hand."
                          Da schwingt dann schon gleich der Eindruck von Selbstjustiz mit.
                          Fakt ist aber, die Polizei muss er gar nicht rufen. Es geht hier um sein Eigentum, nicht um ein Allgemeingut (Staatseigentum). Er ist also notwehrberechtigt. Ist die Polizei bereits vor Ort, regelt die das natürlich. Ist sie jedoch nicht vor Ort, berechtigt der Notwehrparagraph den Angegriffenen dazu, sich selbst oder auch einen anderen zu verteidigen, um den gegenwärtigen Angriff (auch gegen das Eigentum) abzuwenden.

                          Die BZ führt weiter an, dass einer der Täter angeblich selbst bewaffnet war und stellt dann aber die Frage: "Warum gab der Hausbesitzer zunächst keinen Warnschuss in die Luft ab?" Warum sollte er? Damit der Angreifer dann zurückschießt? Der Angegriffene muss sich nicht in Gefahr begeben (weder für Leib noch Leben, noch Verlust des Eigentums) und darf das Mittel anwenden, dass erforderlich ist, den gegenwertigen Angriff abzuwenden. Bei bewaffneten Tätern bleiben mMn nicht viele Optionen.

                          Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                          Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                          2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                            #43
                            Schwieriges Thema mal auf den Punkt gebracht.
                            Wir zahlen (hohe) Steuern damit wir u.a. durch den Staat geschützt werden (vor Einbrechern, Autoknackern etc.). Der Staat schützt uns aber nicht ansatzweise ausreichend.
                            Werden wir auf der Straße überfallen oder im Haus, so sind die gesetzlich möglichen Schutzmechanismen nur scheinbar demokratisch, darum nutzt auch das Aufzählen von Gesetzen und Paragraphen nicht wirklich.
                            Gleiches Leid haben übrigens auch Polizisten bei Demonstrationen oder wenn sie von Kriminellen bedroht werden.
                            Die, die uns die Sicherheit und Gesetze diktieren, die lassen sich für 100 Millionen bei einem Zusammentreffen schützen, u.a. durch 20.000 Polizisten.
                            Schützen sollen wir uns selbst; durch einbruchabweisende Türen, Fenster etc. Also auf eigene Kosten wieder Geld in die Hand nehmen und zur Strafe dafür wieder 19% Aufschlag (Mwst.) zahlen.
                            Also, spart euch die Debatte. Wir dürfen zahlen, müssen aber unsicher leben. Wir dürfen uns nicht wirklich schützen, müssen aber lesen, dass labile Richter und ein nicht demokratisches Rechtssystem auch zum 6. Mal eine Bewährung ausspricht.

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                              #44
                              Zitat von hobby999 Beitrag anzeigen
                              Die, die uns die Sicherheit und Gesetze diktieren, die lassen sich für 100 Millionen bei einem Zusammentreffen schützen, u.a. durch 20.000 Polizisten.
                              es waren 360 Millionen, dreihundertsechzig
                              A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                                #45
                                Zitat von hobby999 Beitrag anzeigen
                                damit wir u.a. durch den Staat geschützt werden (vor Einbrechern, Autoknackern etc.). Der Staat schützt uns aber nicht ansatzweise ausreichend.
                                Das ist ein weit verbreiteter Irrtum oder auch Volksglaube. Die Kernaufgabe der besonderen Mützen ist der Schutz der ÖFFENTLICHEN Sicherheit und Ordnung, nicht der individuellen/privaten Sicherheit des Bürgers. Deswegen ist dein zweiter Satz auch hinfällig.

                                Was die Notwehr angeht, wieso endet die, nur weil die Mützen vor Ort sind ? Diese unterliegen zuerst mal dem Polizeigesetz, nicht dem Notwehrrecht, sie sind also mehr als nötig eingeschränkt in ihrer Erstreaktion und dem daraus reseultierendem Handeln.

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