Klar, wenn einer seine Sportwaffe führen will/kann, soll er das auch gerne machen. Ich hab' gemeint "die meisten Sportwaffen" und wollte damit nur ausdrücken, daß man dem Waffenscheininhaber die Möglichkeiten geben sollte/könnte, eine Waffe, die außerhalb der Sportordnung liegt zu erwerben. Nicht jeder mag eine Pistole, welche die Ausmaße einer Beretta 92 FS hat, mit sich rumtragen. Dem sollte dann auf Antrag gerne auch z.B. eine "Baby-Glock" genehmigt werden.
Und zu extrem finde ich meinen Vorschlag zum Erwerb eines Waffenscheines nicht. Wer einen Führerschein der Klasse 3 bzw. B hat, muß, wenn er einen großen Lkw fahren will, trotzdem nochmal nen Führerschein der Klasse 2 bzw. C machen und wer Personen mit nem Bus befördern will, braucht zur Klasse C noch die Klasse D. Also, je höher die Verantwortung, desto höher die zu erfüllenden Voraussetzungen. So sollte es meiner Meinung nach auch beim Waffenschein sein.
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