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Schrotflinte zur selbstverteidigung
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Schrotflinte ...
Deutschland .
Ich habe zwei PKW . Einen mit Kofferraum und einen Kombi .
a.) Ich fahre mit dem PKW mit Kofferraum zum Tontaubenschiessen in der Nähe und habe
meine Flinte im Kofferraum samt 5 Schachteln Muni . ( von privat zu privat Gelände )
( Zulässig ? )
b. Ich fahre mit meinem Kombi .... dto wie a . ( Zulässig ? )
c. Ich fahre mit meinem Kombi ... wie a/b zum Tontaubenschiessen und habe eine Kontrolle.
Bei der Kontrolle gebe ich an ,,, bin auf dem Weg zur Jagd ,, ( Zulässig ? )
Ist klar . Der sofortige Zugriff soll verhindert werden . Wie soll ich als Fahrer , auch bei einem
Kombi sofortigen Zugriff haben ??? .
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Zitat von ernst55 Beitrag anzeigenDeutschland .
Ich habe zwei PKW . Einen mit Kofferraum und einen Kombi .
a.) Ich fahre mit dem PKW mit Kofferraum zum Tontaubenschiessen in der Nähe und habe
meine Flinte im Kofferraum samt 5 Schachteln Muni . ( von privat zu privat Gelände )
( Zulässig ? )
b. Ich fahre mit meinem Kombi .... dto wie a . ( Zulässig ? )
c. Ich fahre mit meinem Kombi ... wie a/b zum Tontaubenschiessen und habe eine Kontrolle.
Bei der Kontrolle gebe ich an ,,, bin auf dem Weg zur Jagd ,, ( Zulässig ? )
Ist klar . Der sofortige Zugriff soll verhindert werden . Wie soll ich als Fahrer , auch bei einem
Kombi sofortigen Zugriff haben ??? .
Die Fahrzeugart wird im Gesetz nicht definiert. Wohl aber "zugriffsbereit".
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
13.
ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.
Da ein Auto und dessen Kofferraum per se kein verschlossenes Behältnis ist (vgl. auch bei Schreckschusswaffen das Handschuhfach), ist die Waffe (im Auto liegend) automatisch zugriffsbereit.
Das der Gesetzgeber sich hier etwas "windig" ausdrückt halte ich für legitim, andernfalls müsste es für jedes erdenkliche Auto eine Beurteilung geben, ob im Kofferaum die Waffe jetzt zugriffsbereit wäre oder nicht. Das umgeht man hier einfach, in dem man einfach sagt "verschlossenes Behältnis".damit schliesst du auto einfach aus.
es geht auch nicht nur um dich als fahrer, sondern auch beifahrer und andere personen. verriegelt dein auto nicht automatisch könnte ja jeder den Kofferraum aufmachen und die Waffe in Anschlag bringen. da schaust du als fahrer nur doof.
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Problem:
Kofferaum von innen zugänglich?
- Jap => Sache erledigt
- Nope => verschlossen ist möglich
So, wenn verschlossen möglich ist, kommt folgendes: Wie kommt die Waffe ins Auto? Einfach in den Wagen werfen geht nicht bei jedem und somit sollte es schon in einem Futteral sein. Und dann die Frage: Wo wird geparkt? Wenn nicht auf dem Gelände vom Verein, sondern "davor" auf einem öffentlichen Parkplatz, wie kommt die Waffe ins Vereinsheim, ohne "zu Führen"?
Also:
Futteral mit Schloss ist angebracht.
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