SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mit Waffen und Munition durch die Schweiz?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Mit Waffen und Munition durch die Schweiz?

    Hallo zusammen,

    wir wollen von Deutschland aus, mit Waffen und Munition, zu einem Wettkampf durch die Schweiz fahren.

    Jeder hat einen europäischen Feuerwaffenpass, aber was gilt es sonst noch in der Schweiz zu beachten?

    Ich hab das da gefunden:


    "Waffen und Waffenbestandteile sowie Munition und Munitionsbestandteile sind bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr der Zollstelle anzumelden."

    Ist mit der Zollstelle die Dienststelle an der Grenze gemeint?
    Muss man das vorher anmelden?

    Oder fährt man einfach an die Grenze und sagt, hallo da sind wir, wir haben Waffen und Munition dabei?

    Sorry für die vielleicht blöden Fragen, aber wir machen das zum ersten Mal.
    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
    (Prof. Max Otte)

    #2
    Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestand
    teile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind
    grundsätzlich beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet
    nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden. Die Vorwei
    sung einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.


    Vielen Dank Philippe,
    was bedeutet dieser Passus bitte.

    Wo anzumelden und wann (vorher)?
    Und was für eine Quittung?
    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
    (Prof. Max Otte)

    Kommentar


      #3
      Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
      Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestand
      teile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind
      grundsätzlich beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet
      nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden. Die Vorwei
      sung einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.
      Dieser Passus gilt nur für "beim Verbringen" (Einfuhr), also in die Schweiz bringen und dort lassen ;-) und nicht bei einer nur "vorübergehenden Verbringung" (also z.B. Durchfahrt nach Italien oder Fahrt in die Schweiz zum Wettkampf und dann wieder zurück nach Deutschland).

      Falls Du wirklich eine Waffe zum Verbleib in die Schweiz einführen möchtest (Verbringen), dann macht eine Quittung bzw. Rechnung für die Waffe Sinn, da dann die Schweizer wissen, von welchem Betrag der Zoll zu berechnen ist.

      Kommentar


        #4
        Entschuldigt wenn ich mich da mal kurz mit zwischenstecke. Aber, wenn ich das richtig lese und verstehe, dann braucht man als Sportschütze und Jäger keine Bewilligung sondern nur eine glaubhafte Einladung. Das heißt doch : Zu wem man wohin fährt und was man dort zu tun gedenkt.
        Das sollte als Dokument reichen.


        Gruß Andreas
        "Es bringt einen nicht weiter, sich aus Angst vor dem Tod zu erschießen "

        Kommentar


          #5
          Nur will da jemand nicht in der Schweiz schießen oder jagen sondern durchreisen.

          Johann

          Kommentar


            #6
            auch das ist eine vorübergehende verbringung ergo sollte genauso gehandhabt werden.

            allerdings fährst du am besten indem du dich schnell bei der fedpol meldest (adresse müsste oben sein) die wissen das am besten und sehr auch sehr auskunftfreudig und hilfsbereit

            Kommentar


              #7
              Ich schliess mich Sphinx an:

              Melde Dich bei der Zentralstelle Waffen. Die sind freundlich und kompetent. Am Wochenende dort was angefragt und am Montag, 7:15 bereits eine kompetente Antwort im Emailpostfach. Die haben Dienstleistungsgedanken!

              Gruss
              Tom
              Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

              Kommentar


                #8
                Vielen Dank für Eure Antworten.

                Wir haben ca. 2,5 Stunden Fahrt und könnten durch die Schweiz ein Stück abkürzen, bzw. über die Autobahn fahren, und würden so ca. 15-20 Minuten sparen.

                Aber wenn wir dann damit rechnen müssen, dass wir am Zoll einen nicht absehbaren Aufenthalt haben, dann gehen wir lieber kein Risiko ein und gondeln über die deutsche Seite.

                Trotzdem danke für die Infos!

                Spätestens beim Juratreff werden wir die nutzen können.
                "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                (Prof. Max Otte)

                Kommentar

                Lädt...
                X