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ich habe eine Frage, die mir sehr auf der Seele brennt. Und zwar:
Ist es bei einer Kontrolle der Behörde wichtig, die Schiessnachweise (Schiessbucheinträge) für jede Waffe und jede Disziplin monatlich genau zu führen? Sprich: Soll ich für jede Waffe und jede Disziplin mindestens 1x im Monat einen Eintrag haben im Sinne des Waffengesetzes?
Noch wichtig vielleicht:
Ich bin Mitglied im BSSB!
Gunny: Der Forumsbeitrag hat mir auch nicht wirklich geholfen. Das mit den 12 - 18 mal verteilt auf 12 Monate, das weis ich ja. Darauf bezog sich auch meine Frage nicht.
Brauche ich für jede Waffe einen eigenen monatlichen Schiessnachweis?
So ist die Frage glaube ich richtig formuliert.
@dkp3011: Wenn eine Kontrolle stattfindet will ich alles beisammen haben!!!!!
Nein! Was war an meinem Post falsch zu verstehen? Es reicht das Datum und eine Unterschrift. Was für eine Kontrolle meinst Du überhaupt? Die der sicheren Aufbewahrung kann es ja denklogisch nicht sein.
Nein. Die Behörde soll doch nach neuem Recht Stichproben artig Kontrollen durchführen. Da ich nicht weis, was hier alles abverlangt wird, möchte ich halt, das alles passt!!! Ich möchte schliesslich keinen Ärger mit dem Gesetz bekommen
Bei mir hies es, dass im Schießbuch folgendes zu stehen hat: Waffengattung (Kurzwaffe, Langwaffe), Disziplin (aktuell nur KW mit 25m), Kaliber und Ergebnis (eine Serie).
Ja, das ist übertrieben, aber die Begründugn lautete: Der Verein/Verband will auch sehen, dass du trainierst und Fortschritte machst, was mit dem Eintrag "Training" nicht möglich ist.
Wie auch immer, somit bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite...
Hauptsache der Schuss geht nicht nach hinten los ("ach, nur 3x mit dem KK? Dann benötigen sie die ja nicht -und wollen noch eine weitere KW? Sie schießen jetzt ja kaum mit der Kurzwaffe")
Mir scheint, bei einigen setzt der Verstand aus, wenn ein SB oder Vereinsfürst redet.
JA! Du musst Datum, Waffe, Kaliber, Disziplin, Schusszahl und Ergebnis dokumentieren und das von der Aufsicht abzeichnen lassen. Aber achte darauf, dass die Aufsicht qualifiziert ist (Schulung). Sonst ist der Eintrag nichts wert. Jede einzelne Waffe muss mindestens 12 (regelmäßig) oder 18x (unregelmäßig) im Jahr geschossen werden sonst entfällt das Bedürfnis.
LOL! Ich würde dazu noch sagen, dass die Schulung der Aufsicht nicht weiter als 12 Monate zurück liegen darf, weil sie sonst eh alles vergessen hat, was sie wissen sollte...
bei uns im Verein (BSSB) soll man 18 Einträge im Schießbuch pro Jahr haben wenn man eine Bedürfnisbescheinigung z.B. für eine neue Kurzwaffe oder einen Halbautomaten haben möchte.
Ansonsten reichen 12 Einträge bei regelmäßigem Schießen (1x/Monat) locker aus. Selbstverständlich nicht mit jeder der vorhandenen Waffen (auch wenn manch Übereifriger das so haben möchte ) .
So hat mir das Herr Funier vom BSSB mal vor einiger Zeit per Mail erklärt.
Mein Sachbearbeiter am LRA wiederum sieht das so - solange ein Sportschütze Mitglied in einem Sportschützenverein ist und zumindestens gelegentlich am Schießtraining teilnimmt ist das für ihn in Ordnung.
Ich sag`mal eine vernünftige Einstellung die allerdings wohl von Amt zu Amt verschieden sein wird.
Denke mal wenn man sich an die Empfehlung von Herrn Furnier hält ist man auf der sicheren Seite.
Grüße Markus
p.s. wenn Zeit und Geld nicht der begrenzende Faktor wäre hätte ich allerdings gerne so 100-150 Schießbucheinträge im Jahr
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