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Fragen zu 12/18 Regel

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    #16
    Ja, auch die beiden Vereine hatten keinen bzw. nur einen Gastbereich auf einem Stand.

    Ich bin aktuell in 2 Vereinen unterschiedlicher Ausrichtung und zahle insg. 132€ im Jahr. Führe gemütlich mein Schiessbuch und bekomme meine Bedürfnisse dementsprechend binnen 2-3 Wochen frei Haus geliefert.

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      #17
      Zitat von John Wayne Beitrag anzeigen
      Immer wieder ein interessantes Thema. In meinem Verein hat die Vereinsführung 18/12 und Wettkampfteilnahme bis einschließlich Kreismeisterschaft festgelegt.

      Wer das nicht erfüllt, bekommt kein Bedürfnis...
      Bedürfnis bestätigt der Verband. Der Verein hat nichts anderes zu tun als zu bestätigen das man regelmäßig zum Schiessen kommt und ein für die Waffe geeigneter Stand vorhanden ist. Der Antrag zum Bedürfnis komm ausserdem vom Verband und nicht Verein. 12/18 gilt die ersten 3 Jahre und bei Beantragung der WBK bzw. Waffe auf Grün. Wer die ersten 3 Jahre rum hat sollte besser aber trotz dem recht regelmäßig schiessen gehen. Nicht, dass ihm noch unterstellt wird, dass er kein Bedürfnis mehr hat.

      John,

      dein Verein kocht da eine eigenartige Suppe.

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        #18
        Es ist wirklich eine Frechheit was manche ".22er Trachtenvereine" so an den Tag legen und dann zu bieten haben !
        Eine Frechheit ist das !!!
        Ich bezahle 65,- Euro im Jahr gehe pro Monat 2x für je 5,- Euro ca. 3-4 Stunden auf den Stand und kein Hahn kräht danach.
        Somit komme ich im Jahr auf ca. 185,- Euro Mitglieds- und Standnutzungsbeitrag und bekomme meine Knallstöcke die ich brauche.

        Mike
        Zuletzt geändert von H&K Schütze; 02.02.2016, 06:28.
        Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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          #19
          Die Überprüfung der 12/18 wird in unserem Verein nur für die Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme für die Erteilung der ersten WBK gemacht. Dazu muss der Verein das prüfen und bestätigen. Deshalb auch der Eintrag in die Liste vom Verein. Falls das Schiessbuch verloren geht ist dann immer noch ein Nachweis da. Daher die Aussage Liste vor Buch. Mitgliedsbeitrag ist bei uns 150.- dafür kann ich sechs mal pro Woche schießen gehen. 10 - 25 -50 Meter Raumschießanlage mit moderer Lüftung. Mehrdistanz zugelassen bis 7500 Joule. DSU Schießleistungszentrum. Kann man sich glaube ich nicht beklagen. Und kein .22er Trachtenverein.

          Gruß
          Dieter
          Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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            #20
            Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
            ... 12/18 gilt die ersten 3 Jahre und bei Beantragung der WBK bzw. Waffe auf Grün...
            Für diese Aussage hätte ich gerne einen Nachweis.

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              #21
              Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
              Die Überprüfung der 12/18 wird in unserem Verein nur für die Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme für die Erteilung der ersten WBK gemacht. Dazu muss der Verein das prüfen und bestätigen. Deshalb auch der Eintrag in die Liste vom Verein. Falls das Schiessbuch verloren geht ist dann immer noch ein Nachweis da. Daher die Aussage Liste vor Buch. Mitgliedsbeitrag ist bei uns 150.- dafür kann ich sechs mal pro Woche schießen gehen. 10 - 25 -50 Meter Raumschießanlage mit moderer Lüftung. Mehrdistanz zugelassen bis 7500 Joule. DSU Schießleistungszentrum. Kann man sich glaube ich nicht beklagen. Und kein .22er Trachtenverein.

              Gruß
              Dieter

              ich brauch nur eine Kopie per email senden des Schiessblatt von der DSU Original bleibt bei mir zuhause so wurde es mir mitgeteilt

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                #22
                Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
                Kann man sich glaube ich nicht beklagen.
                Kommt ja immer auf die Bedürfnisse oder die Vorlieben der Schießer an. Wer die ZG oder PSG Bewerbe schießen will, dem nutzen so 50 m Anlagen mal eben gar nichts. Da wären sogar 1€ pro Jahr schon raus geworfenes Geld, gell.

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                  #23
                  Fortbestehen des Bedürfnisses

                  kein weiterer Kommentar
                  Zuletzt geändert von Fieli; 02.02.2016, 17:55.
                  Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                    #24
                    Zitat von John Wayne Beitrag anzeigen
                    Immer wieder ein interessantes Thema. In meinem Verein hat die Vereinsführung 18/12 und Wettkampfteilnahme bis einschließlich Kreismeisterschaft festgelegt.[...]
                    Sollte er unbegründet die Trainingseinheiten 18/12 nicht einhalten, wird er unmittelbar seiner zuständigen Behörde gemeldet. Und das ab dem Zeitraum, indem es ihm theoretisch nicht mehr möglich ist die Trainingseinheiten zu erfüllen...also quasi ab letzte Oktoberwoche.
                    Laut Waffengesetz is das kompletter (und übertriebener) Mist. Grundkontingent und so gibts und alles andere braucht erst Wettkämpfe. Und der Verein hat - zum Glück - überhaupt nichts bzgl. Bedürnfnis zu entscheiden, sondern alleine - und eben nicht sonst noch - die Schießtermine zu bestätigen (und dass Bahnen vorhanden sind).

                    Zitat von John Wayne Beitrag anzeigen
                    Ich weis, dass klingt hart... aber wenn man sich daran gewöhnt und verstanden hat wofür man sein Bedürfnisnachweis bekommt und behält, eigentlich kein Problem mehr.
                    Das klingt nicht hart, sondern: Wir wollen keine Leute, die Spaß am Hobby haben, sondern Leute, die möglichst viel Geld reinballern und bei Wettkämpfen möglichst vorne mitmachen. Um das zu erreichen werden DAumenschrauben so hart wie möglich angezogen.

                    Ich habe verstanden, wofür ich meinen Bedürfnisnachweis bekommen habe: Um mein Hobby auszuüben und nicht, um gegeißelt zu werden. Wer mehr will, kann immer noch mehr machen...

                    Ich mein, wer sich so ein Gehabe leisten kann, der solls halt probieren.
                    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                      #25
                      Zitat von Obermaat Beitrag anzeigen
                      Für diese Aussage hätte ich gerne einen Nachweis.
                      WaffVwV.

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                        #26
                        Zitat von derda Beitrag anzeigen
                        Laut Waffengesetz is das kompletter ... Mist. Grundkontingent und so gibts und alles andere braucht erst Wettkämpfe. ...
                        Scheinbar nicht beim DSB, da macht man sich gern jeder kleine Vereinsfürst sein eigenes Gesetz. Warum wohl zieht es immer mehr Leute zu vernünftigen Verbänden. DSB ist heute eigentlich ein NoGo für ernsthaft Interessierte.

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                          #27
                          Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                          Scheinbar nicht beim DSB, da macht man sich gern jeder kleine Vereinsfürst sein eigenes Gesetz. Warum wohl zieht es immer mehr Leute zu vernünftigen Verbänden. DSB ist heute eigentlich ein NoGo für ernsthaft Interessierte.
                          Ich dachte eigentlich ich bin dich los. Ein halbes Jahr war ja zum Glück Ruhe hier. Ich hoffe der DSB lässt sich deine Daten geben und zeigt dich an wegen Rufschädigung. Aufgrund deines haltlosen Schwachsinns hier.
                          Da wundern sich die Sachsen das ich sie nicht leiden kann.
                          Zuletzt geändert von erich74; 03.02.2016, 15:04. Grund: ich

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                            #28
                            Erich, warum sollte CAG hier nicht seine Meinung sagen dürfen ?

                            Beleidigend bist eher DU!

                            Sätze wie "Ich dachte eigentlich WIR sind Dich los"...wieso WIR ? Sprichst Du jetzt für mich und all´ die anderen hier ? und "Da wundern sich die Sachsen, dass sie keiner leiden kann"...sind eher "bedenklich".

                            Wie kommst Du darauf, dass die Sachsen KEINER leiden kann ?

                            Gruß aus Bayern ! Aber vllt. magst Du die ja auch nicht !

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                              WaffVwV.
                              Suche bitte den Teil und zitiere ihn. Ich bat nicht um einen Verweis, sondern um einen "Nachweis". Danke

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                                #30
                                Zitat von Obermaat Beitrag anzeigen
                                Suche bitte den Teil und zitiere ihn...
                                Vorlesen kann ich ihn nicht. Das musst du wohl selbst tun.

                                4.4 Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass
                                (z. B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall
                                das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45),
                                bleibt unberührt.
                                Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das
                                Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung
                                nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses
                                zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen,
                                d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer
                                kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine
                                Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die
                                Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in
                                denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis
                                mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die
                                letzten zwölf Monate.
                                Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die
                                Voraussetzungen bei der Ersterteilung.
                                Für Mitglieder eines
                                Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören,
                                genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
                                nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche
                                Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch
                                geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins
                                oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass
                                der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten
                                Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann
                                das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten
                                Jagdschein unterstellt werden.
                                Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen,
                                die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3.
                                Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden
                                Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die
                                den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am
                                Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln
                                und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine
                                konkrete Mindestzahl festzulegen.
                                Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des
                                Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung
                                der waffenrechtlichen Erlaubnis.
                                Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport –
                                wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen
                                hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt
                                werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche
                                Betätigung handelt, sondern vor allem auch um...
                                Zuletzt geändert von Dzilmora; 03.02.2016, 09:12.

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