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Irgendwie schon aber das sind recht viele Tabellen usw.
Für mich sieht das eher so aus als ob alle Sturmgewehre festgeschweisst werden (Magazin, Abzug usw.) aber die alten Waffen wie K98, Winchester so bleiben wie Sie sind.
Hier mal die Tabellen und möglichen neuen Vorschriften.
Wenn ich das richtig verstehe ändert sich ja nur für Sturmgewehre und MGs etwas oder?
Ich frag nur nochmal nach, weil ich meine Sammlung im Western Bereich vergrössern will. Und so ein zugeschweisstes Springfield Trapdoor oder Spencer Carbine ist einfach nur mist.
Wenn es nur Sturmgewehre trifft ist es auch kacke aber solange die Repetierwaffen nicht betroffen sind könnte ich halbwegs damit Leben.
Ist ja auch nicht mehr viel Zeit. Nicht mal mehr 8 Wochen.
Zuletzt geändert von Allen-Jix; 13.02.2016, 03:02.
Erstmal ist das eine Ausführungsverordnung der Europäischen Union, für die Länder die eben noch keine konkreten Richtlinien zur Abänderung auf Deko hatten.
Wenn ich mir die Tabelle so ansehe, dann ist da nichts neu für mich. Diese Richtlinien für Deko haben wir schon seit Jahren. Auch die Geschichte mit Altdeko und Weiterverkauf. Bei letzterem schreit nur kein Hahn danach. Wo kein Kläger, da auch kein Richter...
Wir bauen öfters Waffen auf Deko um und da wird genau nach dieser Tabelle verfahren. Am Ende muss das dann dem BA vorgelegt werden, bekommt eine Nummer mit Zertifikat und wird sogar so im Waffenregister vermerkt.
Bei Deinem Fall, mit Trapdoor auf Deko müssen auch 6 kalibergroße Bohrungen im Lauf sein, Patronenlager mit verschweißtem Stahlstift und der Verschluss muss 45° angefräst werden mir verschweißtem Schlagbolzenloch. Auch darf die Waffe nicht mehr zerlegbar sein.
Eine Waffe auf Deko abgeändert ist und bleibt ein Stück Schrott, egal was es mal für eine erhaltenswerte Waffe war. Das ist einfach so.
Und wie gesagt, bei uns gilt das schon seit 2004.....
Edit: Was mir "neu" ist, ist möglicherweise die Geschichte mit dem festgeschweißten Magazin bei automatischen/halbautomatischen Waffen. Aber da bin ich mir nicht so ganz sicher. Meißt sind´s nur alte 98er oder Einzellader, bei den KW alte Perkussionsrevolver, die wir auf Deko abändern.
Zuletzt geändert von P.O.Ackley; 13.02.2016, 06:51.
Ich hab mal in meinem Bildarchiv alle durchgesehen, wir müssen ja solche Umbauten fotografisch dokumentieren, aber bei den wenigen Mehrladern war da mit den Magazinen nichts zu sehen.
Kann sein, dass das neu ist. Oder aber auch vom BA nicht weiter gefordert wurde bei der jeweiligen Vorlage des Deko-Stücks. Werd aber mal mit meinem Chef reden, wenn ich ihn seh.
Auch müsste, wenn dies eine offizielle Durchführungsverordnung der EU ist, diese entsprechende Verordnung dann auch von den einzelnen Mitgliedsstaaten, wie auch der BRD umgesetzt werden, in eigenen, neuen Verordnungen.
Wenn ich mich recht erinnere waren die Magazine bei AKs mal festgeschweisst. Zumindest habe ich bei egun schon welche gesehen. Waren glaube ich alte Dekoabänderungen, dafür konnte man spannen und abschlagen. Heute ist ja der Hammer festgeschweisst aber die Magazine lassen sich rausnehmen.
Auch scheint da keine klare Linie bei den Bundesländern zu sein. Bei ZIB Militaria haben alle Sturmgewehre einen fixierten Hammer aber bei M&F Firearms nicht.
Eigentlich ist es so, dass die Schlagstücke, der Schlagbolzen oder der Hahn nicht mehr in der Abzugrast halten dürfen. Also Abzugsrast weg schleifen oder eben Hahn festschweißen. Bei einem double action Revolver darf man mit dem Abzug den Hahn nicht mehr spannen können.
Und ich seh das auch so, dass wohl jedes Bundesland, bzw. jedes Beschußamt dies anders sieht. Auch gibt es ja Zweierlei vorgehen bei einem Deko-Umbau. Der nicht zertifizierte BüMa muss jedes Stück dem BA zur Begutachtung vor legen und bekommt da seinen Stempel mit Zertifikat (75€). Dann gibt´s BüMas die ihren eigenen Stempel haben und das auf die entsprechenden Deko´s selber anbringen dürfen. Wir haben da mal ne originale Thommy-Gun umbauen lassen von so nem Profi mit Zertifizierung, da wir da nicht die Erfahrung hatten, was alles zu machen ist. Aber so tragisch war das nicht. Sogar der Verschluss hielt in der Abzugsraste bei dieser zuschießenden Waffe. Auch ging das Magazin raus. War so vor zwei Jahren etwa.
Die EU kann da beschließen was sie will. Mit reaktivierten Dekos werden keine Terroranschläge begangen. Punkt. Das haben im nachhinein die Behörden auch zugegeben. Leider verhalt sowas bei der Politik. Die hören auch nur das, was sie hören wollen... Unterm Strich ist da nur der Mehraufwand, nicht schußfähigen Schrott noch unschußfähiger zu machen....
Erstmal ist das eine Ausführungsverordnung der Europäischen Union, für die Länder die eben noch keine konkreten Richtlinien zur Abänderung auf Deko hatten.
Ich habe nicht geschrieben, das sie ungültig wäre. Nur eben von den Mitgliedstaaten entsprechend umgesetzt werden muss.
Ich werd das mal morgen meinem Vater zeigen, der ist öfters im BA, auch eben wegen Deko. Die müssten ja dann schon was wissen, wenn´s in 8 Wochen so gemacht werden soll....
Edit: Hinzufügen möchte ich, da sich diese Richtlinie ja schon sehr stark an unsere bestehenden Richtlinien anlehnt, sehe ich eher das Problem in wie weit die anderen EU-Länder dies umsetzen werden. In wie weit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, und um in unserem Bereich zu bleiben, sieht man beim Sprengstoffrecht und der Umsetzung dieser neuen Richtlinien im Bezug auf TLP. Das soll es doch echt noch Länder geben, wo das Zeugs ab 18 abgegeben wird. Oder gar nicht mal als Sprengstoff gilt, sondern das was es ist, Treibmittel. Wie Benzin oder Diesel.... So sehe ich jeglichen Beschlüssen aus Brüssel sehr skeptisch gegenüber. Und um weiterhin bei unseren "Problemen" zu bleiben. Wer wird selbst den Rest der EU-Waffenrichtlinie, wenn sie den so kommen mag, auch wirklich umsetzen. Sind ja nur wir Idioten in DE, die das alles mitmachen und vorallem mit entsprechendem Beamtenapparat umsetzen.
Zuletzt geändert von P.O.Ackley; 13.02.2016, 21:21.
Ich habe nicht geschrieben, das sie ungültig wäre. Nur eben von den Mitgliedstaaten entsprechend umgesetzt werden muss.
Nun, genau DAS ist wohl eben nicht der Fall. Also unser Anwalt, der VDB und auch einer der Größten Anbieter sehen das auf jedenfall so.....
ZIB schreibt:
News Januar 2016:
Wir weisen auf die neue EU Verordnung für die Deaktivierung von Feuerwaffen hin. Diese Verordnung wurde am 19.12.2015 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlich und soll eine Harmonisierung der Deko-Abänderungen, sowie eine Verschärfung der Deko-Abänderungen, innerhalb der EU durchsetzen. Das BMI arbeitet derzeit an einer Gesetzesnovellierung zur Umsetzung dieser EU-Verordnung für den Deutschen Markt. Einsehen können Sie diese Verordnung hier:
Weiterhin weisen wir hier insbesondere auf Artikel 1 Absatz 2 hin. Hier wird ein Altbestand an Dekowaffen definiert, der vor Inkrafttreten eines Gesetzes schon deaktiviert wurde und nicht mehr in den Verkehr gebracht wird. Sprich für alle Dekowaffen, die Ihr bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes bei uns erwerbt, gibt es einen Bestandsschutz. Praktisch wie das bisherige "Altdeko" behandelt wurde.
Wir empfehlen Dekowaffensammlern und -interessierten sich vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes mit den für Sie interessanten Stück zu versorgen. Wir werden nach diesem Zeitpunkt nur noch Ware verkaufen, die sich an einem neuen Gesetz orientiert - d.h. die Ware wird mehr deaktiviert sein (z.B. ein verschweißtes Magazin oder ein von aussen durch das Gehäuse eingesetzter Stahlstift im Patronenlager) und die Preise werden höher liegen, da für Abänderung und Verwaltung höhere Kosten anfallen.
@Horner
Ich weiß nicht, mir fehlt wohl doch völlig das Verständnis für Gesetzestexte...
Aber wenn ich schreibe, "muss von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden", sie schrieben:
Nun, genau DAS ist wohl eben nicht der Fall.
und dann aber wieder im zitierten Absatz steht:
Das BMI arbeitet derzeit an einer Gesetzesnovellierung zur Umsetzung dieser EU-Verordnung für den Deutschen Markt.
Dann weiß ich nicht, wo der Unterschied ist, von meinem "umsetzen" zu diesem "umsetzen".... Und nachdem das BMI da daran wohl arbeitet, werden ja wohl die anderen Mitgliedsstaaten auch was machen müssen zur Umsetzung.
Aber ich bin da nun raus aus dem Thema. Deko ist mir persönlich egal, das sammle ich nicht, hab genug "Schrott" daheim, wenn man uns mal den Rest am Waffenbesitz verbieten wird. Und wie das mein Chef umsetzt, da soll er sich den Kopf zerbrechen.
Auch müsste, wenn dies eine offizielle Durchführungsverordnung der EU ist, diese entsprechende Verordnung dann auch von den einzelnen Mitgliedsstaaten, wie auch der BRD umgesetzt werden, in eigenen, neuen Verordnungen.
Ich habe nicht geschrieben, das sie ungültig wäre. Nur eben von den Mitgliedstaaten entsprechend umgesetzt werden muss. ... So sehe ich jeglichen Beschlüssen aus Brüssel sehr skeptisch gegenüber. ... Wer wird selbst den Rest der EU-Waffenrichtlinie, wenn sie den so kommen mag, auch wirklich umsetzen. Sind ja nur wir Idioten in DE, die das alles mitmachen und vor allem mit entsprechendem Beamtenapparat umsetzen.
Eine EU-Verordnung darf nicht in nationales Recht UMGESTZT werden (Umsetzungsverbot). Umsetzungsverbot bei EU-Verordungen bedeutet übrigens, dass Modifikationen der in der EU-Verordnung vorgegebenen Regelungen durch die einzelnen Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht möglich sind. Sie ist so wie sie von der EU verabschiedet wurde in allen EU-Ländern gültig (Durchgriffswirkung). Es sei denn, der Text der Richtlinie autorisiert die EU-Länder (wie Art.6 der Deaktivierungsordnung) in einem ganz speziellen Punkt zusätzliche Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet einzuführen.
Da wo es zu einem Konflikt der EU-Verordnung mit nationalem Recht kommt, gilt die Verordnung und nicht das nationale Recht. Selbstverständlich kann Deutschland sein Waffenrecht ändern und der EU-Verordnung anpassen, damit die bestehenden Konflikte ausgeräumt werden.
Im Gegensatz zu einer EU-Verordnung wird eine EU-Richtlinie erst mit Umsetzung in nationales Recht gültig.
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