Die Form der Festrille und das Loch am unteren Ende der Parierstange des Bajonetts No. 5 (für den Dschungelkarabiner) sorgen immer für Verwirrung. In der Fachliteratur ist dann meist zu lesen, daß daran ein Schlagringaufsatz montiert werden konnte. Und in der Tat - den gibt es tatsächlich. Pech für den deutschen Sammler, der sich damit erwischen ließ: Das Gericht, das sich damit befaßte, war der Meinung, daß das Bajonett so ein verbotener Gegenstand ist.
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Es gibt ihn wirklich ...
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... oder Informationen, die die Menschheit -in Deutschland- nicht so richtig braucht:
Die Form der Festrille und das Loch am unteren Ende der Parierstange des Bajonetts No. 5 (für den Dschungelkarabiner) sorgen immer für Verwirrung. In der Fachliteratur ist dann meist zu lesen, daß daran ein Schlagringaufsatz montiert werden konnte. Und in der Tat - den gibt es tatsächlich. Pech für den deutschen Sammler, der sich damit erwischen ließ: Das Gericht, das sich damit befaßte, war der Meinung, daß das Bajonett so ein verbotener Gegenstand ist.Stichworte: -
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Zitat von Melanie_Daniels Beitrag anzeigenPech für den deutschen Sammler, der sich damit erwischen ließ: Das Gericht, das sich damit befaßte, war der Meinung, daß das Bajonett so ein verbotener Gegenstand ist.
Daß der M18 Grabendolch der Amerikaner unter das Schlagring-Verbot fällt, ist ja noch nachzuvollziehen, aber in diesem Fall????Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Zitat von flens69 Beitrag anzeigen@Gunner: Seit wann hat das deutsche Gesetz und speziell das WaffG irgendetwas mit Nachvollziehbarkeit oder Logik zu tun
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Zitat von Melanie_Daniels Beitrag anzeigenDas Gericht, das sich damit befaßte, war der Meinung, daß das Bajonett so ein verbotener Gegenstand ist..22lr; 7,62x25; 9x19; .38 Special; .45ACP; 5,56x45; 7,5x53,5; 7,5x55; 7,62x39; 7,62x51; 7,62x54R; 12/70
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Eines der Probleme mit unserem Waffenrecht ist, daß der Wille und die Intention des Herstellers Auswirkungen auf die Einstufung haben.
Beispiel:
Ich stelle ein Messer her, welche aussieht wie ein Bajonett (ink. Befestigungsvorbereitung). In gewissen Grenzen bin ich ja durchaus im Design frei.
Ich verkaufe es als Messer, kein Problem, evtl. Führverbot wg. Klingenlänge.
Ich verkaufe es als Bajonett, Hieb- und Stoßwaffe, zuhause wegsperren oder an die Wand nageln, daß kein unberechtigter Dritter rankann.
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Zitat von flens69 Beitrag anzeigen@Gunner: Seit wann hat das deutsche Gesetz und speziell das WaffG irgendetwas mit Nachvollziehbarkeit oder Logik zu tun
Da bliebe noch übrig, das Bajo im Ausland legal zu erwerben und zerlegt zu importieren, bei 'nem Bajonett und 'nem separaten Drahtbügel sehe ich eigentlich kein Problem.Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
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Zitat von EL LOBO Beitrag anzeigenbeim ersten Auftreffen
auf einen festen Körper springt der Bügel doch aus der vorderen
Halterung...
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ich weiß zwar das die briten doch manchesmal "etwas gestört" waren in ihren bastelwahn, aber sorry , das sieht mir eher noch opa´s bastelschuppen aus als wie nach was bewust hergestellten.
irgent ein dicken draht hinten eingefädelt dann gebogen was das zeug hällt und vorne eingefädelt....... !
ist nur son gedanken von mir !
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