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§27 SprengG Erlaubnis - Auflagen

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    §27 SprengG Erlaubnis - Auflagen

    Hallo zusammen,

    habe nun meinen Wiederladerschein zu Hause liegen, bei der Durchsicht bin ich auf folgende, vom Amt eingetragene, Auflagen gestoßen.

    1. Der Lagerort des Pulvers ist dem Kommandanten der örtlichen Feuerwehr anzuzeigen

    2. Eine Haftpflichtversicherung, Deckung Personenschäden 1.000.000 Euro, Sachschäden 250.000 Euro ist abzuschließen


    Habt ihr ebenfalls Auflagen dieser Art in euren Scheinen drin stehen? Wenn ja, wie seid ihr diesen Auflagen nachgekommen? Die Frage ist mehr interessehalber gestellt, ich werde meinen SB noch mal dazu kontaktieren und nachfragen, wie und in welcher Form er diese Meldung an den Feuerwehrkommandanten haben möchte.

    Ich bin normalerweise relativ gelassen in solchen Sachen und grundsätzlich gehe ich natürlich davon aus, dass es sich beim örtlichen Feuerwehrkommandanten um einen zuverlässigen und gewissenhaften Menschen handelt. Dennoch finde ich es ein wenig „strange“, dass ich einer „wildfremden Person“ Informationen dieser Art geben soll. Was ich wo lagere, etc.pp…

    Wenn ich gehässig wäre, müsste ich mich eigentlich fragen, wie stellen die nun zukünftig sicher, dass diese Informationen nicht in falsche Hände geraten? In diesem Zusammenhang stößt mir auch ein wenig sauer auf, dass zu Sylvester irgendwelche „Batterien“ an Jedermann verkauft werden, die mehrere 100 Gramm Schwarzpulver pro Stück enthalten. Ob die Käufer dieser Batterien ebenfalls entsprechende Versicherungen abschließen und den Lagerort beim örtlichen Feuerwehrkommandanten anzeigen? Wie lagern die Käufer diese Teile, wenn sie an Sylvester nicht vollständig verbraucht werden… Fragen über Fragen…

    Ansonsten bin ich soweit zufrieden, als Menge habe ich 10kg bewilligt bekommen, keine Auflagen bezüglich Kaliber bzw. nur in der WBK eingetragene Waffen, meine gewünschten Lagermöglichkeiten wurden auch ohne Beanstandung akzeptiert.

    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

    #2
    Moin Michael,

    erstmal herzlichen Glückwunsch zu deinem §27!

    Deine eingetragenen Auflagen habe ich z.B. nicht in meinem kleinen grünen Büchlein stehen. Diese Auflagen von der Behördenseite aus einzutragen sind absolut unnötig, da man auf dem Fachkundelehrgang schon darauf hingewiesen wird, das man eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Pulveraufbewahrung durch eine entsprechende Kennzeichnung für die Feuerwehrleute ersichtlich zu machen hat. Das SprengG erlaubt der ausstellende Behörde Auflagen zu erteilen, die nicht rechtswidrig bzw nicht "schwerwiegend" rechtswidrig sind. Wann ein Verwaltungsakt wegen Rechtswidrigkeit nicht befolgt werden braucht, kann dir aber auch nur ein versierter Anwalt sagen oder es muss vor Gericht geklärt werden.
    Ich persönliche halte deine Auflagen nicht für rechtswidrig. Ich würde mir an deiner Stelle mal den Spass machen und bei der Feuerwehr anrufen, denn ich kann mir nicht vorstellen, das es einen Feuerwehrkommandant interessiert, das Du erlaubte Kleinmengen an explosionsgefährlichen Stoffen zu Hause lagerst, da viele Leute nicht genehmigungspflichtige Gefahrstoffe daheim lagern, die pratisch gesehen noch gefährlicher als Treibladungspulver angesehen werden können. Vielleicht bekommst Du etwas Schriftliches von der Feuerwehr, das Du deinem SB für die Akte geben kannst, damit er sieht, wie unnötig solch eine Auflage ist.

    Gruß
    Jens
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

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      #3
      Hallo Jens,

      danke für die Glückwünsche!

      Wegen „rechtswidrig“ mache ich mir da keine Sorgen, generell ist es bestimmt nicht verkehrt, wenn die Feuerwehr im Falle eines Falles weiß, was sie erwartet. Habe gerade mal mit meinem SB gesprochen, dies wird hier wohl generell so gehandhabt, es ist auch letztendlich mir überlassen, dass ich mich darum kümmere, das Amt möchte diesbezüglich keine Nachweise von mir. Im WO habe ich einen Beitrag von einem anderen Mittelfranken gefunden, der wohl die selbe Auflage zu erfüllen hatte. Interessanterweise haben meine Kumpels, für die das Nachbar-Landratsamt in Erlangen zuständig ist, diese Auflage nicht in ihrem Schein.

      Auf der Internetseite der örtlichen Feuerwehr habe ich nur Email-Adressen gefunden, also gerade die zuständige Verwaltungsgemeinschaft angerufen und mit der Dame für Feuerwehrangelegenheiten gesprochen, diese konnte mir aber nicht weiterhelfen und hat mich an die Gemeindeverwaltung im Nachbardorf verwiesen. Da erreiche ich aber Heute Niemanden, die haben Donnerstag geschlossen, somit werde ich Morgen Vormittag dort anrufen, ich berichte, wie es weitergeht…

      Gruß

      Michael
      sigpic

      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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        #4
        Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
        da viele Leute nicht genehmigungspflichtige Gefahrstoffe daheim lagern, die pratisch gesehen noch gefährlicher als Treibladungspulver angesehen werden können.
        Sehr schön formuliert - oder anders ausgedrückt: Das Gartenhaus mit den 20 Litern Benzin für den Rasenmähern und den zwei 10kg Propanflaschen für den Grill dürften in Kombination mit den dort lagernden Altpapier und Sperrmüll wesentlich mehr BUMM erzeugen als dein Kilo NC-Pulver.

        Übrigens habe ich diese Einträge auch nicht in dem Schein stehen.

        Grüße
        mbsoldier

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          #5
          Zitat von Michael Beitrag anzeigen
          Habe gerade mal mit meinem SB gesprochen, dies wird hier wohl generell so gehandhabt, es ist auch letztendlich mir überlassen, dass ich mich darum kümmere, das Amt möchte diesbezüglich keine Nachweise von mir.
          Lass dir das bitte schriftlich bestätigen, denn Du weisst nie, wie es läuft, wenn der SB wechselt oder sich irgendwelche Handlungsanweisungen ändern.
          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
          Peter Ustinov

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            #6
            Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
            Lass dir das bitte schriftlich bestätigen, denn Du weisst nie, wie es läuft, wenn der SB wechselt oder sich irgendwelche Handlungsanweisungen ändern.
            Ich habe da einen Ordner im Regal stehen, da sind sämtliche Unterlagen und auch Kopien von Anträgen und Co. mit drin, eben alles rund um Waffen und Schießsport. Ich lasse mir von der Gemeinde / Feuerwehr bestätigen, dass ich meiner Anzeigepflicht nachgekommen bin, das sollte ausreichen.

            Gruß

            Michael
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              #7
              Zitat von mbsoldier Beitrag anzeigen
              Sehr schön formuliert - oder anders ausgedrückt: Das Gartenhaus mit den 20 Litern Benzin für den Rasenmähern und den zwei 10kg Propanflaschen für den Grill dürften in Kombination mit den dort lagernden Altpapier und Sperrmüll wesentlich mehr BUMM erzeugen als dein Kilo NC-Pulver.
              Das ist genau so ein Beispiel, warum ich immer meinen Kopf schütteln darüber muss, das wir in der BRD eine Erlaubnis brauchen, wenn wir Pulver kaufen und verarbeiten wollen und in anderen Ländern ist der Erwerb und Umgang für jedermann frei. Zugleich ist es den Behörden piepsegal, was und wieviel an anderen Gefahrstoffen man zu Hause hortet.

              Beispiel:
              Das Reinigen von Arbeitsbekleidung mit frei erhältlichem Waschbenzin ist bedeutend gefährlicher wie das Wiederladen von Patronen.
              "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
              Peter Ustinov

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                #8
                Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                Das ist genau so ein Beispiel, warum ich immer meinen Kopf schütteln darüber muss, das wir in der BRD eine Erlaubnis brauchen, wenn wir Pulver kaufen und verarbeiten wollen und in anderen Ländern ist der Erwerb und Umgang für jedermann frei. Zugleich ist es den Behörden piepsegal, was und wieviel an anderen Gefahrstoffen man zu Hause hortet.

                Beispiel:
                Das Reinigen von Arbeitsbekleidung mit frei erhältlichem Waschbenzin ist bedeutend gefährlicher wie das Wiederladen von Patronen.
                Daher schrieb ich auch eingangs: Feuerwerksbatterien mit massenhaft Schwarzpulver - an Sylvester frei für Jedermann ab 18 Jahren erhältlich. Ein Kollege erzählte etwas von 400 Gramm in einer solchen Batterie!

                Gruß

                Michael
                sigpic

                “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                  #9
                  Zitat von Michael Beitrag anzeigen
                  Ein Kollege erzählte etwas von 400 Gramm in einer solchen Batterie!
                  Ja, diese Dinger hatte ich im Laden auch in der Hand. Mit den 400g ist die Bruttoexplosivstoffmasse gemeint. Also das Gewicht von SP als Treib- und Anzündmittel plus die Leucht- und Knallsätze. Da diese Teile Klasse-II-Feuerwerk sind und die Gewinnung von Explosivstoffen aus Pyrotechnik eh verboten ist, macht man sich halt keine besonderen Gedanken darum, das damit Unfug angestellt wird. So ticken die Gesetzesschreiber eben.
                  "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                  Peter Ustinov

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                    #10
                    Zitat von Michael Beitrag anzeigen
                    meine gewünschten Lagermöglichkeiten wurden auch ohne Beanstandung akzeptiert.
                    Auch von mir herzlichen Glückunsch zur Bewillingung! Das steht mir alles noch bevor.

                    Darf man interessehalber (auch in die Runde) fragen, welcher geeignete Lagerort in Frage kommen kann? Dauerhaft bewohnt darf er wohl nicht sein, muss aber über genug Fenster für einen Druckausgleich verfügen. Damit sollten Flure und/oder Kelleräume aussscheiden.

                    Was sagen die Vorschriften zum eigentlichen Behältnis (abschließbarer Stahlschrank) ?

                    Ach noch etwas bei der Gelegenheit. Der Kauf welcher Wiederladerkomponenten ist eigentlich erlaubnispflichtig. Ich nehme mal an, das beschränkt sich auf das NC/S-Pulver ?

                    Danke
                    Camouflage
                    Mitglied: RSUKp RP, VdRBw, BDMP

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                      #11
                      Erstmal Glückwünsch!!

                      @Camo
                      Keller passt schon... Es sei denn, Du wohnst in diesem Kellerraum
                      Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                      Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                        #12
                        Habe noch in keinem §27-Büchlein so eine Auflage gelesen. Der Feuerwehr sollte es reichen, wenn am Behältnis entsprechende Warnschilder drauf sind. Sind ja schließlich nicht 200kg Schwarzpulver im Stahlblechfass neben den Sprit- und Nitroverdünnungskanistern in der Garage, sondern maximal ein paar kleine Dosen NC und evtl. noch etwas SP.

                        P.S: Auf Schränken, wo viel Munition drin lagert, habe ich übrigens auch entsprechende Aufkleber dran. Nicht dass da viel bei einem Brand passieren kann. Aber als Feuerwehrmann beim Löschen neben einem Blechschrank mit 20.000 Schuß Munition zu stehen, stelle ich mir auch nicht erquickend vor.....
                        Erma Sammler, Suche sämtliche Informationen, Unterlagen, Waffendaten, usw. von Erma, sowie Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitern.

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                          #13
                          Aus Sicht der Feuerwehr weiss ich nicht wirklich, was ich mit einer solchen Information anfangen sollte. Einerseits ergibt dies einen Verwaltungsaufwand für das Kommando, zusätzlich zum restlichen. Und im Einsatz dann genau diese Information zur richtigen Zeit beim Einsatzleiter verfügbar zu haben........ na ja, der Einsatzleiter hat in diesem Moment völlig andere Prioritäten, als "das bizzeli" Treibmittel!

                          Es lebe der Amtsschimmel

                          Gruess von der Feuerwehr
                          Dani
                          Man löst keine Probleme, indem man sie auf Eis legt. (Winston Churchill)

                          Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)

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                            #14
                            das mit der feuerwehr kenne ich nicht . aber dafür hat der behördenmensch bei mir folgendes eingetragen:" es dürfen nur die patronen wiedergeladen werden für die auch eine gültige ewb. vorliegt!"

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                              #15
                              Hab meine Schein letzte Woche Donnerstag erhalten.

                              Bei mir steht keine Auflage drin, außer der Mengenbegrenzung für den Pulverkauf: nach Bedarf.
                              Gruß aus dem Kraichgau

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