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    Frankreich

    die französische Polizei darf ab sofort auch in der Freizeit verdeckt Waffen tragen .
    ( 24 Stunden Regelung ) . Das finde ich in diesen Zeiten eine richtige Entscheidung .
    Sollte man in D auch einführen .

    #2
    War in D noch nie anders also zumindest bin ich mir für Schleswig-Holstein sicher!
    K.I.S.S. - Keep it simple, stupid

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      #3
      Stimmt so nicht .

      bei Spezialeinheiten bin ich mir nicht sicher . Alle anderen dürfen ihre Dienstwaffe nur
      im Dienst tragen . Wir haben ja bestimmt Polizisten hier im Forum . Korrektur erwünscht .

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        #4
        Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
        bei Spezialeinheiten bin ich mir nicht sicher . Alle anderen dürfen ihre Dienstwaffe nur
        im Dienst tragen
        Was veranlasst Dich zu so einer Falschaussage ???

        Als Polizist darf man selbstverständlich ne Waffe tragen, wenn man NICHT im Dienst ist. Lediglich bei öffentlichen Veranstaltungen (Volksfest, Fußballspiele etc.) ist es nicht erlaubt. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, wenn man in Urlaub ist.

        Selbst wenn er seine Dienstwaffe nicht nutzen möchte, sondern sich eine andere Waffe kaufen möchte, dann geht er zu seinem Dienstherrn und lässt sich eine sogenannte "Waffenrechtliche Ersatzbescheinigung" ausstellen und kauft sich die Waffe !

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          #5
          Danke ,

          wusste ich so nicht .

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            #6
            Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
            bei Spezialeinheiten bin ich mir nicht sicher . Alle anderen dürfen ihre Dienstwaffe nur
            im Dienst tragen . Wir haben ja bestimmt Polizisten hier im Forum . Korrektur erwünscht .
            Du darfst die Waffe zivil soviel herum tragen wie du lustig bist.

            Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen

            Als Polizist darf man selbstverständlich ne Waffe tragen, wenn man NICHT im Dienst ist. Lediglich bei öffentlichen Veranstaltungen (Volksfest, Fußballspiele etc.) ist es nicht erlaubt. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, wenn man in Urlaub ist.
            Die Urlaubsgeschichte ist per Erlass geregelt und nicht in jedem Bundesland der Fall. Woher hasst du deine Info? NRW?
            Zuletzt geändert von KESSELRING; 19.11.2015, 21:29.
            ECRA

            Patronensammlervereinigung

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              #7
              Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
              wusste ich so nicht .
              Aber warum behauptest Du dann sowas:

              "Alle anderen dürfen ihre Waffe nur im Dienst tragen"

              Kommentar


                #8
                Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen



                Die Urlaubsgeschichte ist per Erlass geregelt und nicht in jedem Bundesland der Fall. Woher hasst du deine Info? NRW?
                BAYERN
                Bekanntgabe des Ministeriums:

                ...ist der Umgang klar vorgegeben. So ist das Tragen dienstlicher Faustfeuerwaffen in der Freizeit bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten und Fußballspielen oder bei Fahrten ins Ausland verboten. Dasselbe gilt im Urlaub, bei Krankheit oder sonstiger längerer Abwesenheit vom Dienst- und Wohnort – und im Übrigen auch nach dem Genuss von Alkohol oder der Einnahme von Medikamenten, die das körperliche Leistungsvermögen beeinträchtigen können. „Der Polizist ist außerdem für die sichere Aufbewahrung seiner Waffe und der Munition verantwortlich und muss dafür sorgen, dass sie ihm nicht abhandenkommen“

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                  #9
                  Mein Fehler ,

                  Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen
                  Aber warum behauptest Du dann sowas:

                  "Alle anderen dürfen ihre Waffe nur im Dienst tragen"
                  Sorry . Ein Sportschuetze bei mir im Verein ist Polizist bei Ordnungsamt und
                  hat einen extra Waffenschein grün . Indem sind Kurzwaffen eingetragen .
                  Ich bin nun davon ausgegangen das er diesen benötigt um auch in seiner
                  Freizeit eine Waffe tragen zu können ,
                  Hätte mal Fragen sollen . ( Oben stand aber , Korrektur von Fachleuten erwünscht )

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                    #10
                    Gilt das auch für Streifenpolizisten? Dachte immer nur Kripo etc. darf verdeckt tragen und damaliger unterer Dienst etc. darf es nur in Verbindung mit Uniform.

                    Also jegliche Art von Polizist darf in der Freizeit tragen? Also von Wach-, Ordnungs- und normaler Polizei?

                    Einschränkung also größere Veranstaltungen, nur wo fängt das an? schon Weihnachtsmarkt?

                    Also tägliches Leben, Einkaufen, Kino, Restaurant etc alles möglich?

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                      #11
                      Mein Vater durfte, als er in Pension ging und EKHK a.D. wurde, seine Dienstwaffe (Hecker & Koch P7) sogar gegen einen Ablösebetrag dauerhaft erwerben und hat über seine Pensionierung hinaus ein Tragerecht als gefährdete Person außer Dienst.

                      Mike
                      Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                        #12
                        So, ein Polizist darf also eine Waffe in seiner Freizeit tragen. Polizisten kriegen doch schon extremen Stress, wenn sie ihre Waffe im Dienst benutzen müssen.
                        Stellt euch vor, was so einem armen Kerl passiert, wenn der 3 Hochverbrecher beim Ausüben einer schrecklichen Tat erschießt.
                        Der Mann wird von den Grünen, den Weltverbesserern und den deutschen, demokratischen Gesetzen zur psychischen Leiche umgeformt!

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                          #13
                          Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
                          Sorry . Ein Sportschuetze bei mir im Verein ist Polizist bei Ordnungsamt und
                          hat einen extra Waffenschein grün . Indem sind Kurzwaffen eingetragen .
                          Ich bin nun davon ausgegangen das er diesen benötigt um auch in seiner
                          Freizeit eine Waffe tragen zu können ,
                          Hätte mal Fragen sollen . ( Oben stand aber , Korrektur von Fachleuten erwünscht )
                          Polizist beim Ordnungsamt. Soweit ist es schon das Zettel Puppen sich Polizist nennen dürfen. Das muss doch ein Hohn für einen Polizisten sein der für seinen Beruf mehrere Jahre gelernt hat, wenn dann eine zettel Puppe sagt sie sei auch Polizist.

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                            #14
                            Ist in der Schweiz ähnlich. Relevant sind bei uns jedoch die Kantonsgrenzen. In dem Kanton, in dem der Polizist tätig ist, darf er seine Knarre immer tragen. Kantonsweis wurden Dienstverordnungen erlassen, die den Polizisten gar verpflichten (würden), seine Pistole auf dem Arbeitsweg verdeckt bei sich zu haben und zwischen den Schichten zu Hause aufzubewahren.

                            Diese Regelungen werden aber wegen der relativen Sicherheit in der Schweiz noch nicht flächendeckend und strick umgesetzt. Obwohl momentan bestimmt ein Umdenken stattfindet.
                            ----------------------------------
                            [SIZE="1"]Stolzer Besitzer von:
                            SIG 553 LB, P320, P226, K31

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                              #15
                              "Polizist beim Ordnungsamt" ? Würde mich auch mal interessieren, was da GENAU gemeint ist. Kannst uns da mal aufklären?

                              Als Ordnungsamt-Mitarbeiter einen Waffenschein bekommen?

                              Auf dem dann auch noch MEHRERE Waffen eingetragen sind ?

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