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Kennzeichnung "F im Fünfeck"

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    Kennzeichnung "F im Fünfeck"

    Liebe Foristen,
    kann mir jemand sagen, wann das "F im Fünfeck" erstmals gefordert wurde für Waffen, die keine EWB erfordern. Ich benötige diese INFO ziemlich exakt, da diese Frage in einer Strafrechtssache relevant ist. Es geht um ein Luftgewehr der Marke Diana 35, gekauft ca. 1971, OHNE "F im Fünfeck" aber MIT Fertigungsnummer 71xxxxx. Die EWB-freie Variante dieser Waffe wurde von 1953 bis 1987 neben einer EWB-erfordernden Variante gebaut. Die entscheidende Frage ist, deutet die vorhandene Fertigungsnummer bereits auf die EWB-Erfordernis hin? Wenn das "F im Fünfeck" im Jahre 1971 noch nicht existierte, kann es ja auch nicht auf der Waffe, die 35 Jahre im Keller stand, eingraviert sein.
    Vielleicht kann mir da jemand helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    treffkarO

    #2
    Hallo,

    vieleicht hilft dir ein Auszug aus der Waffen Sachkundeprüfung.

    Gruß David
    Zuletzt geändert von David; 29.08.2010, 14:11.

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      #3
      Hallo David,
      danke dir für die Antwort. Leider muß ich wissen, wann überhaupt dieses "F im Fünfeck" erstmals auftrat bzw. gefordert wurde. Welche Ausgabe des vielfältig geänderten Waffengesetzes erstmals das forderte bei Waffen ohne EWB.
      Herzliche Grüße
      treffkarO

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        #4
        Äh... steht doch jetzt da! Alle Waffen, die ab dem 01.01.1970 in den Handel gebracht wurden benötigen die "F" Stempelung, wenn unter 7.5 Joule und EWB frei. Mit mehr als 7.5 Joule sonst nur gegen EWB zu kaufen...

        Wenn Du jetzt beweisen kannst, das Deine Diana 35 (ich nehme mal an mit mehr als 7.5 Joule sonst zum Büchsenmacher und messen lassen!) vor dem Stichtag 01.01.1970 gebaut und zum Händler kam, bist Du aus dem Schneider. Denn die Beweispflicht liegt bei Dir!
        Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

        Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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          #5
          Frag doch einfach mal beim Hersteller an, wann das beschriebene Modell gefertigt wurde (Seriennummer). Vieleicht helfen die dir ja weiter.



          Gruß David

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            #6
            Hallo,

            Im WaffG ist mir folgendes aufgefallen.
            Zitat WaffG von co2air.de:

            Unterabschnitt 2:
            Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
            1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

            1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
            1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

            Die Kennzeichnung bezieht sich aber auf eine Verordnung von 1976.
            Gab es schon vorher eine entsprechende Kennzeichnung?

            Viele Grüße Falk
            Operative Hektik, ersetzt geistige Windstille!

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              #7
              @treffkarO: Hast Du vieleicht noch die original Rechnung zu deinem LG?

              Gruß David

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                #8
                Hallo Funker,

                in diesem Fall wäre aber Punkt 1.2 entscheidend, da das Luftgewehr nicht gekennzeichnet ist!
                Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                  #9
                  Hatten die DDR Waffen nicht eh ne Amnestie?

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                    #10
                    Zitat von Gast Beitrag anzeigen
                    Hatten die DDR Waffen nicht eh ne Amnestie?
                    und was bitte hat 'ne Diana 35 mit DDR-Waffen zu tun?
                    Die "Amnestie" bezieht sich übrigens nur auf LUFTDRUCKWaffen unseres ehemaligen Bruderstaates.

                    Hier gibts 'was zum Lesen zu dem Thema Fimfünfeck

                    Demnach gibt es eine zeitliche Lücke, wonach Waffen ab 1970 bis zur Einführung des Fimf nicht zulässig sein dürften... Notfalls kann man sie beim Beschußamt "nachstempeln" lassen.

                    Hat eine Anfrage bei Diana etwas ergeben?

                    aufgeblasene Grüße vom
                    Gunner
                    Zuletzt geändert von Gunner; 22.03.2009, 00:16.
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                    , aktueller denn je)

                    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                      #11
                      Hallo treffkarO
                      Ich bin Sportschütze seit 1966 und habe mir 1967 eine
                      FWB Mod 300 gekauft, die heute noch in meinem Besitz ist.
                      Sie ist mit dem F im Fünfeck gezeichnet, also gab es das
                      schon vor 1970

                      Gruß EL LOBO

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                        #12
                        Das Stichdatum ist tatsächlich 1970, vorher braucht ein Lg kein F.
                        Das Herstellungsdatum müsste hinten Links, über dem Abzug stehen.
                        Manchmal ist es unter dem Schaft also zur sicherheit Ausschäften.
                        Wenn kein Herstellungsdatum drauf ist müsste das Lg vor 1966 gefertigt sein.


                        Joachim

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