kann mir jemand sagen, wann das "F im Fünfeck" erstmals gefordert wurde für Waffen, die keine EWB erfordern. Ich benötige diese INFO ziemlich exakt, da diese Frage in einer Strafrechtssache relevant ist. Es geht um ein Luftgewehr der Marke Diana 35, gekauft ca. 1971, OHNE "F im Fünfeck" aber MIT Fertigungsnummer 71xxxxx. Die EWB-freie Variante dieser Waffe wurde von 1953 bis 1987 neben einer EWB-erfordernden Variante gebaut. Die entscheidende Frage ist, deutet die vorhandene Fertigungsnummer bereits auf die EWB-Erfordernis hin? Wenn das "F im Fünfeck" im Jahre 1971 noch nicht existierte, kann es ja auch nicht auf der Waffe, die 35 Jahre im Keller stand, eingraviert sein.
Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Mit freundlichen Grüßen
treffkarO
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