SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wenn ich als deutsch-österreicher eine wbk habe darf ich meine waffen dann an meinem

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wenn ich als deutsch-österreicher eine wbk habe darf ich meine waffen dann an meinem

    Bin ein doppelstaatsbürger und würde mir gern eine deutsche wbk anschaffen da man für die österreichische den grundwehrdienst beim bundesheer absolviert haben muss. Ich lebe direkt an der grenze arbeite in deutschland aber wohne 400m weiter in österreich. Wenn ich nun waffen in deutschlad besitzen würde könnte ixh diese in meinem haus on österreich lagern ? Wenn nein welche vorraussetzingen müssten noch erfüllt sein um dies zu ermöglichen?

    #2
    Zur grundsätzlichen Frage ob Du in Österreich genehmigungspflichtige Waffen besitzen darfst tippe ich ersteinmal auf nein, wenn für Dich das Zivildienstgesetz Paragraph 5, Absatz 5 gilt, dass Dir folgendes klar untersagt (aber in besonderen Fällen auch gestattet):
    "Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden."

    Als Jäger oder Sportschütze solltest Du aber nicht nur nach deutschem sondern auch nach österreichischem Recht genehmigungspflichtige (!) Waffen besitzen dürfen. Nach welchem Recht die wo (grenzüberschreitend) gelagert werden dürfen ist die andere Frage.

    Kommentar


      #3
      Wohnsitz in Österreich - gelten auch die Gesetze des Landes. Willst Du Waffen an Deinen 2ten Wohnsitz in Deutschland Verbringen z.b. zum Trainieren od. einen Wettbewerb, benötigst Du den EU Waffenfeuerpass. Es gilt immer der jeweilige Hauptwohnsitz.
      Besitzen bzw. Erwerben von Waffen in D. gelten die Gesetze von A.

      Gruß Thomas
      Nur die Harten kommen in den Garten.

      Die besten Grüße aus den tiefsten Osten
      von Österreich jbtomm

      Kommentar


        #4
        Zitat von Janell Beitrag anzeigen
        Bin ein doppelstaatsbürger und würde mir gern eine deutsche wbk anschaffen da man für die österreichische den grundwehrdienst beim bundesheer absolviert haben muss.

        .... und dann noch einen tschechischen Führerschein weil der billiger ist.
        Immer wieder lustig wenn Leute aus dem waffenrechtlichen Paradies das ach so strenge deutsche Waffenrecht beanspruchen wollen.

        Du bist Deutscher daher gilt für Dich in Deutschland das deutsche WaffG, d.h. mangels Wohnsitz keine WBK.

        In Österreich gilt für dich natürlich auch das österr. Recht mit allen Vorteilen, z.B. 2 Waffen zur SV nach Ablauf der Sperrfrist.

        Kommentar

        Lädt...
        X