Vielleicht kann mir jemand bei der Entscheidungsfindung helfen.
Mein Vater ist derweil 85 Jahr und hat seit 4 Jahren schon keinen Jagdschein mehr gelöst. Nun kam Post von der Waffenbehörde zwecks Bedürfnisses. Er hat aus alten Tagen noch 3 Kurzwaffen eingetragen, einen Revolver S&W .38 Spez., eine Walther TPH.22 und eine PPK 7,65. Ich habe im Moment nur eine P99.
Nun ist es so, daß ich die 3 Kurzwaffen nur im Todesfall erben könnte, jetzt so lange mein Vater noch lebt kann ich nur eine von den dreien eingetragen bekommen. Am Revolver hab ich kein Interesse aber die beiden Walther hätten schön zu meiner P99 gepasst. Schade, muß mich wohl für eine entscheiden. Nun meine Frage, vom Gebrauchswert einmal abgesehen giebt es Gründe die eine oder die andere zu behalten, insbesondere was den Werterhalt bzw. den Wert an sich betreffen. Beide sind eigentlich neu und haben zu den Bakelite Griffstücken auch noch neue Holzgriffstücke ich glaube von Nill.
Danke schon mal für Hinweise.
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