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Keine Ankündigung bisher.
Frage zu Erteilung der WBK
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Beantrage erst mal ein Polizeiliches Führungszeugnis "Zur Vorlage bei einer Behörde",kostet c.a.20-40 Euro (bei uns in Niedersachsen 20 Euro) dann siehste ja was drin steht.PS bist du wegen eines Straftatbestand oder einer Ordnungswidrigkeit verurteilt worden.? Es kann allerdings sein das mit 25 eine Jugendstrafe Verjährt und gelöscht ist.
Zuletzt geändert von mp40; 09.04.2012, 22:00.Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom : DSU & Kyffhäuser Kameradschaft Pro Legal Mitgl. German Rifle Association
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hab mal bei der Frau von der Jugendhilfe angefragt, soweit ich des verstanden hab, habe ich eben keine vorstrafe, sondern "nur" einen eintrag in irgendeinemnem Register bekommen, weil die strafe zu gering war oder soetwas in der art, dementsprechend dürfte ja auch in meinem polizeilichem nichts stehen
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In dem, das Du bekommst (für Bewerbungen, etc.) wohl nicht.
In dem, dass das Amt bei der Zuverlässigkeitsprüfung abfragt schon, bis der Eintrag nach einer gewissen Zeit gelöscht wird, schon.
Aber wie weiter vorne schon mehrfach erwähnt, wird neben der Zuverlässigkeit auch die Eignung beurteilt. Und ob sich da ein SB aus dem Fenster lehnt, ist vom "Glück" abhängig, siehe auch die User hier mit GK-WBK jünger als 25 ohne fachärtzliches Zeugnis.
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Zitat von Fox Beitrag anzeigen...siehe auch die User hier mit GK-WBK jünger als 25 ohne fachärtzliches Zeugnis."Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Zitat von scorpac Beitrag anzeigenfalls du denkst das wäre ich, ich habe ein solches zeugnis für 180€ beim TüV machen lassen :P
Insofern hast Du Dich natürlich vollkommen korrekt abgesichert, das Amt hat aber etwas gemacht, das so nicht vorgesehen ist. Siehe mein Kommentar "Sachbearbeiter != Sachverständiger". Sowas (und diverses Anderes) passiert mit (beunruhigender) Regelmässigkeit.
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Zitat von Fox Beitrag anzeigenWeiter vorne hast Du aber geschrieben, dass Dir eine WBK für GK-Waffen ausgestellt wurde, ohne dass dieses Zeugnis vorlag.
Insofern hast Du Dich natürlich vollkommen korrekt abgesichert, das Amt hat aber etwas gemacht, das so nicht vorgesehen ist. Siehe mein Kommentar "Sachbearbeiter != Sachverständiger". Sowas (und diverses Anderes) passiert mit (beunruhigender) Regelmässigkeit.
Gruß,
Michael"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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