Ich möchte vom Vater eines guten Kumpels ein Stgw 57P kaufen. Er hat das Gewehr noch aus dem Militärdienst.
Gemäss Auskunft der kantonalen Fachstelle für Waffen und Sprengmittel SIWAS geht das folgendermassen:
Ich brauche für diese Waffe einen Waffenerwerbsschein (WES) Wir müssen auf dem WES vermerken, dass ich der Käufer bin und der er der Verkäufer.
Soweit so gut. Nur müssen wir dann genau vermerken, um was für eine Waffe es sich handelt.
Das Problem: gemäss diesem thread
würde ich mich auf diesem Weg zu sehr einschränken, stimmt das? Ich möchte vielleicht später noch eine Pistole kaufen, geht dann das? oder muss ich einen neuen WES beantragen?
Danke für eure Auskünfte
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