Steht zum Glück ja im Wiki. Hatte nur daran gedacht, dass Pumpguns mit weniger als den berüchtigten 45cm als verbotene Gegenstände eingestuft sind.
Wie auch immer, die Info gehört ja als Erklärung auch dazu.
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Wobei ich bei besten Willen nicht verstehen kann, wie man im Schützenverein so wenig Ahnung vom aktuellen Gesetz und den aktuellen Abläufen haben kann und warum man nicht in der Lage ist, genau die jetzt hier gestellten Fragen Neumitgliedern richtig zu beantworten...[/quote]
Da stimme ich zu.
Einerseits: Wer vor Jahrzehnten seine WBK bekommen hat, keine neuen Waffen kaufen möchte usw, der wird sich vllt nicht so dafür interessieren, solange er sein Zeug behalten kann.
Andererseits: Schützenheime wollen ja auch Nachwuchs, also ist das definitiv deren Verantwortungsbereich, auch beim Ausstellen der WBK usw auf dem neusten Stand zu sein.
Wie auch immer, Thema sollte erledigt sein.
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