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    #16
    Zitat von Fox Beitrag anzeigen
    Weil das jetzt zweimal falsch war:

    Nicht nur Selbstladeflinten sondern auch (Vorderschaft-)Repetierflinten kommen auf die Grüne WBK.
    Hatte ich vergessen, richtig.
    Steht zum Glück ja im Wiki. Hatte nur daran gedacht, dass Pumpguns mit weniger als den berüchtigten 45cm als verbotene Gegenstände eingestuft sind.

    Wie auch immer, die Info gehört ja als Erklärung auch dazu.

    e:/
    Wobei ich bei besten Willen nicht verstehen kann, wie man im Schützenverein so wenig Ahnung vom aktuellen Gesetz und den aktuellen Abläufen haben kann und warum man nicht in der Lage ist, genau die jetzt hier gestellten Fragen Neumitgliedern richtig zu beantworten...[/quote]

    Da stimme ich zu.

    Einerseits: Wer vor Jahrzehnten seine WBK bekommen hat, keine neuen Waffen kaufen möchte usw, der wird sich vllt nicht so dafür interessieren, solange er sein Zeug behalten kann.

    Andererseits: Schützenheime wollen ja auch Nachwuchs, also ist das definitiv deren Verantwortungsbereich, auch beim Ausstellen der WBK usw auf dem neusten Stand zu sein.

    Wie auch immer, Thema sollte erledigt sein.
    Zuletzt geändert von derda; 10.09.2013, 16:32.
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #17
      Okay, Danke und bis bald!

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        #18
        Zitat von derda Beitrag anzeigen
        Einerseits: Wer vor Jahrzehnten seine WBK bekommen hat, keine neuen Waffen kaufen möchte usw, der wird sich vllt nicht so dafür interessieren, solange er sein Zeug behalten kann.
        Auch der sollte sich aus Eigeninteresse über die Änderungen im Waffengesetz informiert halten, weil das andernfalls schnell nach hinten losgehen kann.

        Stichwort sichere Aufbewahrung, Transport, etc.

        Das mag zwar ein Grund sein, eine gute Ausrede für die Herrschaften ist das aber nicht.

        @ RS59: Wenn nach der Sachkunde Fragen offen sind, einfach wieder melden.

        Was Du vorab meiner Meinung nach schonmal tun kannst, ist Dir den Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes zur Waffensachkunde anschauen.
        Wenn sich daraus Fragen ergeben, weil etwas nicht selbsterklärend ist, die notieren und bei der Waffensachkundeschulung aufmerksam schauen, ob sie da geklärt werden. Wenn nicht, dann dort nachfragen.
        Erfahrungsgemäß hilft sowas für ein gutes Verständnis und am Ende auch noch für ein gutes Prüfungsergebnis.

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          #19
          @ Fox

          Du rennst offene Türen ein. Bin in dem Punkt gleicher Meinung mit dir.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            #20
            Zitat von RS59 Beitrag anzeigen
            Danke, habs soweit verstanden :-)
            Wie sieht so eine Bedürfnisbescheinigung im Regelfall aus? Ist das ein vorgefertigtes Formular vom Amt das vom Verein ausgefüllt wird?

            Naja, mein aktueller Verein ist schon etwas "angestaubt" aber dafür herrscht ein gutes Klima und ist meiner unmassgeblichen Meinung nach ganz OK. Wobei es im Süden von München relativ dünn gesät ist mit Anlagen Sportschützen.
            Wo im Süden wenn ich fragen darf.

            Was ich Dir da empfehlen kann, geh mal da vorbei: http://www.hubertus-helfendorf.de/index.php?id=6

            Schieße da gelegentlich als Gast, wenn ich im Urlaub bin.
            Gruß aus dem Kraichgau

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              #21
              Ups!

              Die Vorderschaftrepetierer sind mir beim Editieren glatt mit Entschwunden!

              Selbstverständlich gehören auch die Vorderschaftrepetierflinten auf die Grüne WBK und benötigen einen Voreintrag.

              Beim BDMP ist es so geregelt, das der SLG Leiter mit seiner Unterschrift schon bestätigen muss, das der Antragsteller ein Bedürfnis hat. Erst dann bearbeitet der BDMP den Antrag weiter. Ist prinzipiell Doppelt gemoppelt...

              Und ein Schelm, wer böses dabei denkt! Denn wenn dem Antragsteller nachgewiesen wird, das er eine Waffe ohne echtes Bedürfniss erworben hat, ist nicht der Verband, sondern der SLG Leiter in der Schuld.

              @RS59:
              Im Sachkundelehrgang werden sich in der tat schon viele Fragen von selbst klären. Wenn man ein bischen Grips mitbringt und aufpasst, sind die Kurse nicht allzu schwer.

              Du darfst ist Deutschland 2 Waffen pro Halbjahr erwerben. Sogenannte 2/6er Regelung. Du kannst also 4 Waffen pro Jahr erwerben.

              Wenn Du also 4 Flinten haben möchtest, kannst Du Dir die zulegen. Sogar 4mal dieselbe

              Bei der Grünen WBK hast Du ein "Grundkontingent" von 2 Kurzwaffen und 3 Halbautomatischen Gewehren/Flinten. Diese kannst Du beantragen, wenn Du regelmässig am Training (12 bzw. 18mal im Jahr) teilnimmst. Beantragst Du Waffen über das Grundkontingent hinaus, musst Du zusätzlich die Teilname an Wettkämpfen für diese Waffe nachweisen.
              Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

              Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                #22
                Zitat von Nighthawk Beitrag anzeigen
                Wo im Süden wenn ich fragen darf.

                Was ich Dir da empfehlen kann, geh mal da vorbei: http://www.hubertus-helfendorf.de/index.php?id=6

                Schieße da gelegentlich als Gast, wenn ich im Urlaub bin.
                Hört sich interessant aus.
                Haben die auch Leihwaffen?

                Kommentar


                  #23
                  [QUOTE=MrSheepy;103110]Ups!



                  Beim BDMP ist es so geregelt, das der SLG Leiter mit seiner Unterschrift schon bestätigen muss, das der Antragsteller ein Bedürfnis hat. Erst dann bearbeitet der BDMP den Antrag weiter. Ist prinzipiell Doppelt gemoppelt...

                  Ein SLG Leiter bestätigt lediglich die Zugehörigkeit zur SLG, das regelmäßige Training !!!!!!!

                  Und ein Schelm, wer böses dabei denkt! Denn wenn dem Antragsteller nachgewiesen wird, das er eine Waffe ohne echtes Bedürfniss erworben hat, ist nicht der Verband, sondern der SLG Leiter in der Schuld.

                  gehts noch ????

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                    #24
                    @Alter Schwede:

                    Ich weiss ja nicht, welche Laus Dir über die Leber gelaufen ist, aber ich bin SLG Leiter. Wenn ich den Antrag eines SLG Mitgliedes Unterschreibe und Stemple, dann bestätige ich damit:

                    1. die SLG Zugehörigkeit des Mitgliedes

                    2. das ich als SLG Leiter geprüft habe, ob das Mitglied regelmässig am Training oder bei Bedürfnissanträgen über das Grundkontigent hinaus an Wettkämpfen des BDMP, für die diese Waffe zugelassen wäre, teilgenommen hat.

                    3. Die Beantragte Waffe in der Diziplin für die Sie beantragt wird, geschossen werden darf

                    Damit bestätige ich als SLG Leiter dem BDMP, nicht direkt der Behörde, das das Beantragenden Mitglied ein Bedürfniss für die beantragte Waffe hat.

                    Der BDMP bestätigt dann das Bedürfniss der Behörde gegenüber.

                    Sollte sich herausstellen, das das Mitglied diese Waffe erworben hat, ohne ein Bedürfniss dazu nachweisen zu können, nur als Beipiel: der Verband bietet für die erworbene Waffe keine Diziplin an, und die Behörde tritt aus diesem Grund an den Verband heran, wird dieser auf mich als Schießleiter verweisen, da ich das Bedürfnis als erster geprüft und abgesegnet habe. Und zwar mit einem Amtlichen Siegel des BDMP in meiner Funktion als SLG Leiter.

                    Als SLG Leiter habe ich Sachkundig zu sein und die Diziplinen des BDMP und die dafür zugelassenen Waffen zu kennen oder nachzuschlagen, bevor ich eine Bedürfniss bestätige.

                    Das nächste mal, darfst Du auch ruhig ohne böse Smilies und in ganzen Sätzen Antworten
                    Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                    Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                      #25
                      Zitat von derda Beitrag anzeigen
                      NAtürlich gilt IMMER die 2/6-Regel.
                      Das stimmt nicht ganz. Im Waffengesetz heisste es:

                      "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

                      Je nach Sachbearbeiter und Situation können da schon mal Ausnahmen gemacht werden. Natürlich nur wenns einen entsprechenden Grund dafür gibt.
                      Zum Beispiel diverse BDS-Westerndisziplinen für die mehr als 2 Waffen benötigt werden.

                      Gruß
                      Michael

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                        #26
                        Zitat von meenzer Beitrag anzeigen
                        Das stimmt nicht ganz.[...]
                        "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."
                        Eigentlich meinte ich, dass die 2/6-Regel sowohl bei der Grünen als auch der Gelben gilt, also für jede Waffengattung und nicht etwa separat für Gelbe und Grüne.
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von derda Beitrag anzeigen
                          Eigentlich meinte ich, dass die 2/6-Regel sowohl bei der Grünen als auch der Gelben gilt, also für jede Waffengattung und nicht etwa separat für Gelbe und Grüne.
                          Du meinst die 2/6 gilt insgesamt. Für jede Waffengattung wäre 2 LW plus 2 KW -was ich begrüßen würde Ich will da gar nicht klugscheißen aber es findet sich immer einer, der es falsch versteht und in die Welt trägt.

                          Also um es deutlich zu machen: 2 EWB-Waffen in 6 Monaten. Die Regel ist grundsätzlich aber der SB kann Ausnahmen machen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.

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                            #28
                            Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
                            ...
                            Also um es deutlich zu machen: 2 EWB-Waffen in 6 Monaten. Die Regel ist grundsätzlich aber der SB kann Ausnahmen machen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.
                            Ist "Erstausstattung" bei Beginn des Sports / beim Erhalt der WBK ein sachlicher Grund?

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                              #29
                              würde mich auch interessieren!

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                                #30
                                Letztendlich ist das eine Ermessenssache, das zuständige Amt kann durchaus Ausnahmen von der 2 Waffen pro Halbjahr Regelung genehmigen, ich würde in so einem Fall einfach mal das freundliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter suchen und im Vorfeld abklären, ob das Amt eine Ausnahme machen würde. Als möglicher Grund fiele mir jetzt spontan z.B. auch das Cowboy Action Shooting ein, wo für diverse Wettbewerbe mehrere Waffen benötigt werden, könnte mir durchaus vorstellen, dass man damit einleuchtend argumentieren könnte, ich möchte an Wettbewerben der Disziplin XY teilnehmen, dafür benötige ich aber Zwei Revolver, einen Unterhebelrepetierer und eine Flinte…

                                Pauschal kann man dazu sowieso nichts sagen und der einfache Wunsch nach einer umfangreichen „Erstausstattung“ wird vermutlich nicht funktionieren, aber vielleicht kann man auch hier mit dem SB reden, wenn man nachvollziehbare Gründe dafür hat, beispielsweise weil man direkt in 3 Disziplinen an Wettkämpfen teilnehmen möchte, etc…

                                Ich hatte z.B. mal einen ähnlichen Fall, mein Kontingent für das betreffende Halbjahr war bereits ausgereizt und ich wollte meine KK-Sportpistole veräußern , weil ich diese Disziplin mangels Interesse nicht mehr weiter verfolgt habe, allerdings hatte ich zu dem Zeitpunkt noch einen großen Berg an .22iger Munition im Schrank liegen und hätte nach dem Verkauf der Sportpistole keinen Munitionserwerb mehr dafür gehabt. Allerdings hatte ich zeitgleich noch einen KK-Repetierer (Erbwaffe) ohne Munitionserwerb auf einer von meinen grünen Karten stehen. Ich habe dann den SB auf die Problematik angesprochen und der meinte dann nur: „Gar kein Problem, da tragen wir einfach das KK-Gewehr auf die gelbe WBK um und dann passt das auch mit der Munition…“

                                Gruß

                                Michael
                                sigpic

                                “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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