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    #16
    Danke und Asche auf mein Haupt.

    Lesen und verstehen sind halt 2 Sachen

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      #17
      @ aolbernd

      Wie hoch sind den deine Ambitionen bzgl. der zu erzielenden Ergebnisse?
      Ich befürchte du suchst die eierlegende Wollmilchsau.
      KK auf 100 m wird sowieso schwierig, wenn die gleiche Waffe dann auch noch die Handlichkeit einer Waffe für Fallscheibe bieten soll.
      Bei uns im Verein schießt nur einer eine SIG 522 und er sagt die sei kein Präzisions Wunder. Die Ruger wird da schon mehr gelobt. Sind aber alles nur einzel Meinungen, von denen ich da berichten kann.
      Hast du schon mal über eine Baikal MP 161 nachgedacht. Wenn meine WBK wieder eine neue verträgt kommt so ein Ding ins Haus. Ich finde die sieht cool aus und hat auf 50m im Test einen Streukreis von 19mm gebracht. Für einen HA gar nicht schlecht. Die Qualität ist wahrscheinlich grauenhaft, soll aber nur eine Waffe für Speed Schießen sein.

      Gruß

      Fieli
      Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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        #18
        Also ich hab die 522 und spätestens aufgelegt ist meine auf 50/75 Meter extrem präzise und das auch nur mit Reddot. Da bekommt man locker die 10 gehalten

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          #19
          Die Erma EGM 1 wäre hier auch eine Option. Mit der richtigen Mun Streukreis auf 50m 2cm. In den Speeddisziplinen des BDS hab ich den 1. Platz damit belegt. Zur Fallscheibe kann ich leider nichts sagen, bin ich noch nicht dazu gekommen.Man hält auf alle Fälle auf 25 und 50 Meter locker die Innenzehn!
          http://german-rifle-association.de/welcome.html

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            #20
            Erma EGM 1

            Schön, dass sie bei Dir so gut funktioniert, aber nach meiner Erfahrung ist das keine empfehlenswerte Sportwaffe.

            Beim Repetieren leider absolut unzuverlässig.
            "Stove pipes", beim Zuführen beschädigte Geschosse und Hülsen, also alles in allem für schnelle Serien ungeignet.
            Mit Atmung, Zielerfassung, Abziehen etc. bin ich schon reichlich beschäftigt. Wenn das Teil dann nicht macht was es soll möchte man es am liebsten wegwerfen

            Eine Ursache dürfte in der (un)sicheren Zuführung der Patronen liegen. Die ist nahezu vollständig von den Magazinen abhängig. Das Gewehr besitzt keine Zuführrampe und die Magazine sind großer Mist.

            Mir scheint die Waffen wurden eher dafür entwickelt und gebaut, geil auszusehen und billig mussten sie sein - beides hatte und hat die Waffe geschafft, aber leider war's das auch. Es ist und bleibt eine Zink-Druckgusswaffe.

            Im Vergleich zu einer Ruger 10/22 ärgert man sich jedesmal beim Öffnen des Schranks über die Anschaffung - jede/r bei dem die Erma läuft darf sich ausnahmsweise freuen.
            Für ein solches Spielzeug wie die Erma ist mir die Kohle für einen Voreintrag etc. aber zu schade.

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              #21
              Ich besitze neben einer Ruger 10/22 auch eine Erma. Die Erma ist absolut zuverlässig wenn man sie ein wenig pflegt, wenn meine 10/22 verdreckt ist habe ich mit ihr auch probleme. Meine Erma wird alle 1000 Schuss komplett demontiert und gereinigt.
              Erst letzten Montag habe ich mal wieder gut 200Schuss auf Fallplatten abgegeben ohne jede Störung! Ich bin froh das ich eine habe und möchte sie nicht missen.

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                #22
                Danke lopo. Ich hatte auch mal meine Zuführprobleme. Das lag aber immer am verschmauchten Patronenlager, nicht am Magazin. Sprich, wenn ich Zuführprobleme hatte, Waffe komplett reinigen und schon funktioniert die Sache wieder. Zumindest bei mir. Aber nicht jede der EGM`s is gleich.
                Die Ermas sind aus Druckguss, richtig. Und die AR-15 auch, halt aus Alu-Druckguss. Und es hält. (Meine Erma hat schon meherere 1000er aufm Buckel, und ich habe keine Probleme mit dem Material)

                Bin ma auf meine 9mm in Druckguss gespannt! Mal sehen ob die hält was ich mir verspreche!
                http://german-rifle-association.de/welcome.html

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                  #23
                  Ich möchte noch mal wegen der Anschein Waffen nachfragen.
                  Es gibt verschiedene Kriterien wann eine Waffe nicht zum sportlichen Schiessen zugelassen ist. Vorderschaft mit Belüftung, Magazin mit mehr als 10 Patronen, Schubschaft, Klappschaft, Lauflänge unter 40cm, bei kriegswaffen ähnlichem Aussehen.. Soweit ist mir das bekannt. Aber wer entscheidet wann das BKA einen Feststellungsbescheid erlassen muß ?
                  Ab wann sieht eine Waffe einer vollautomatischen Kriegswaffe ähnlich?
                  Konkrete Frage: Remington 597, im normalen Kunststoffschaft kein Problem. Es gibt aber dafür einen taktischen Schaft für kleines Geld. 165€. Belüfteter Vorderschaft, Schubschaft, 25er Magazin. Wenn ich den an eine 597 schraube habe ich eine Anschein Waffe die nicht mehr zugelassen ist. Was ist wenn ich die Luftlöcher zumache, den Schubschaft passend einstelle und dann fest verschraube und das normale 10er Magazin verwende? Dann ist doch von dem kriegsähnlichen nichts mehr übrig. Was kann mir passieren? Ein Verstoß gegen das Waffengesetz? Oder nur das ein über eifriger Schießleiter die Waffe für böse hält? Soll zum Speed schiessen BDS eingesetzt werden.
                  Wer kennt sich da aus?

                  Mit bestem Gruß

                  Fieli
                  Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                    #24
                    Also grundsätzlich ist es so, dass für einen einer Kriegswaffe ähnlich sehenden Halbautomat, ein Freigabebescheid des BKA vorliegen sollte.

                    Ist diese nicht vorhanden, würde ich dringend raten die Finger davon zu lassen.

                    Nur als Beispiel:
                    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                    (Prof. Max Otte)

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                      #25
                      Ja, ist schon klar - aber ab wann sieht ein HA so ähnlich aus wie eine Kriegswaffe? Da muss es doch klare Regeln geben.
                      Das das BKA gebraucht wird um technische Dinge zu prüfen ist verständlich. So z.B. ob ein HA ohne großen Aufwand zum VA umgebaut werden kann, oder ob es sich um einen rückgebauten VA handelt. Alles Sache für Spezialisten. Aber ich will eine Waffe die klar eine Sportwaffe ist, auch noch ein KK, in einen anderen Schaft stecken. Da muss es doch möglich sein zu sagen was geht und was nicht, auch ohne BKA. Die Hersteller müssen doch auch wissen, ab wann sie zum BKA müssen um eine Sportwaffe auf den Markt zu bringen. Am Ende haben die hunderte Waffen produziert und dürfen die nicht verkaufen.
                      So unklar können unsere Waffengesetze doch nicht sein.

                      Mit bestem Gruß

                      Fieli
                      Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                        #26
                        Das Thema wurde ja nun schon doch so 1-2 x behandelt.

                        Stete Wiederholungen sind dier doch mehr als sinnfrei

                        Kurzum, niemand "braucht" einen BKA Bescheid.
                        Bescheide erlässt das BKA nur auf Antrag, also nicht weil gerade nichts besseres zu tun ist.

                        Ob Anschein oder nicht, liegt im Grunde im Auge des zuständigen Betrachters....und der sitzt nunmal im BKA

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                          #27
                          die grundwaffe hat doch einen bka freigabebescheid, und nur der zählt mit genau der dort abgebildeten waffe!
                          jegliche änderungen die du vor nimmst, die von der beschreibung in dem bescheid abweicht lässt den bescheid für deine dann geänderte ausführung ungültig werden!

                          soll heißen:
                          nur in der dem bka vorgelegter bauweise ist der bescheid gültig!

                          willst du die waffe abändern und weiterhin sportlich nutzen, deine änderungen aber das äussere erscheinungsbild grundlegend ändern, so müsstest du tatsächlich beim bka vorstellig werden und eine freigabe für genau DEINE geänderte waffe beantragen!

                          es gibt leider KEINE allgemeingültige festlegung darüber wann eine waffe den äusseren anschein erweckt und somit vom sportlichen schiessen ausgeschlossen ist!
                          "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

                          "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

                          "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                            #28
                            Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                            Das Thema wurde ja nun schon doch so 1-2 x behandelt.

                            Stete Wiederholungen sind dier doch mehr als sinnfrei

                            Kurzum, niemand "braucht" einen BKA Bescheid.
                            Bescheide erlässt das BKA nur auf Antrag, also nicht weil gerade nichts besseres zu tun ist.

                            Ob Anschein oder nicht, liegt im Grunde im Auge des zuständigen Betrachters....und der sitzt nunmal im BKA
                            Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
                            die grundwaffe hat doch einen bka freigabebescheid, und nur der zählt mit genau der dort abgebildeten waffe!
                            jegliche änderungen die du vor nimmst, die von der beschreibung in dem bescheid abweicht lässt den bescheid für deine dann geänderte ausführung ungültig werden.
                            Zuerst mal vielen Dank für die Antworten, aber

                            da sieht man wieder wie kompliziert das Thema ist. Braucht jede in D verkaufte Waffe einen BKA Bescheid??
                            Wenn nicht, ab wann braucht sie den?
                            Wenn also die Grundwaffe keinen Bescheid hat, weil sie keinen braucht darf ich dann den Schaft ändern?
                            Ich komme gerade vom Verein und dort hat man mir gesagt ich kann jeden Schaft dran bauen wie ich will, die Waffe darf hinterher nur nicht aussehen wie eine aktuelle Kriegswaffe.

                            Mit besten Grüßen

                            Fieli
                            Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                              #29
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                              Was hab ich geschrieben:

                              Kurzum, niemand "braucht" einen BKA Bescheid.

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                                #30
                                Lesen schon.
                                Ich versuchs mal mit verstehen.
                                Ich kauf mir ne Ruger 10/22 im Holzschaft. Hat keinen BKA Bescheid, weils niemand braucht.
                                Ich bau das Ding in einen anderen "taktischen" Schaft, schiess damit im Verein, alles gut, weil niemand eine Bescheid braucht.
                                Dann fahr ich damit zum Wettkampf, bei der Waffenkontrolle habe ich die Lacher kurz auf meiner Seite, weil der Schießleiter sagt die ist für das sportliche Schießen nicht zugelassen - kein BKA Bescheid.
                                Ich fahr wieder nach Hause.

                                Hab ich das jetzt verstanden??
                                Und wenn niemand eine Feststellung Bescheid braucht, warum beantragen den dann so viele??

                                Was hab ich gefragt?

                                Ab wann braucht eine Waffe einen BKA Bescheid das sie zum sportlichen Schiessen zugelassen ist?
                                Darauf hat scheinbar niemand eine Antwort.
                                Zuletzt geändert von Fieli; 07.11.2016, 19:23.
                                Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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