Nur benutzen wird dann schwer werden. Dafür bedarf es dann ja eines Leihnachweises
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Keine Ankündigung bisher.
Waffenaufbewahrung und Weitergabe der Tresorkombination
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Zitat von Henry Blake Beitrag anzeigenIch nehme an, daß er damit ausdrücken wollte, daß ein anderer, dem Zugriff auf den Inhalt des Schranks erlaubt ist, in eben diesem Schrank eine eigene auf seiner WBK eingetragene Waffe stehen haben muß.
Also dass sich jemand, der nur Langwaffen auf der WBK hat, mit niemandem einen Tresor teilen dürfe, der in ihm seine Kurzwaffen lagert.
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Zitat von hobby999 Beitrag anzeigenDas Recht sagt, dass ein Tresorzugang nur Personen gewährt werden darf, welche auf Ihrer eigenen WBK mindestens die Waffen eingetragen haben, welche dort lagern. Sinngemäß zumindest.
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Zitat von Simon387 Beitrag anzeigenEin jeder LWB hat eine Zuverlässigkeit, also dürfte er theoretisch auch auf jeglichen Schrank zugreifen.
Nur benutzen wird dann schwer werden. Dafür bedarf es dann ja eines Leihnachweises
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