Da ich neu hier bin und vorhabe im nächsten jahr meine WBK zu beantragen (bin 17) habe ich eine diesbezügliche Frage:
Ich habe letztes jahr cannabispflanzen (17 Stück) gezogen und wurde logischerweise auch erwischt, es kam natürlich zur verhandlung, etc. Ich wurde dann letztenendlich zu 15 Std sozialnützlicher arbeit und einem Buchprojekt verurteilt (Geständig, die pflanzen waren noch jung, d.h. geringe Menge, einsichtig, den polizisten alles gezeigt). Ich habe nun zwar keine Vorstrafe, aber einen eintrag im Ehrziehungsregister und/oder Zentralregister und weiß nun eben nicht ob ich nächstes jahr meine WBK überhaupt bekommen würde(keine lust erst alles zu beantragen etc wenns eh nix werden wird)
Eig müsste ich sie ja bekommen können, da ich Laut §5 WaffG (1) nicht zu einem jahr verurteilt wurde und (2) nicht zu 60 Tagessätzen verurteilt wurde http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html
Freundliche Grüße McIvor
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