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Waffen- und Sachkundelehrgang 1982 weiterhin gültig?

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    Waffen- und Sachkundelehrgang 1982 weiterhin gültig?

    Hallo zusammen,

    ist meine erste Waffen- und Sachkundeprüfung von 1982 heutig noch gültig?

    Damals wurde dieser Lehrgang vom Landessportbund gemacht.

    Die Bescheinigung enthält folgenden Text:

    Bescheinigung

    Hiermit wird bescheinigt, daß

    Herr ****** geb. ******* wohnhaft *****

    an einem Waffen- und Sachkundelehrgang teilgenommen und eine Sachkundeprüfung nach den gesetzlichen Bestimmungen gem. §31 WaffG bestanden hat.

    Der Prüfungsausschuss

    Vorsitzender Beisitzer Schulungsleiter



    Ich hatte damals keine WBK, da ich bei der NATO als "ziviler Personenschutzfahrer" tätig war. Waren noch andere Zeiten, als heute, grins.
    Da ich in Kürze eine Tätigkeit im Bereich Personenschutz übernehme, stellt sich die obige Frage nach der Gültigkeit auch für einen Antrag WBK & Waffenschein.

    Danke im voraus für eure hilfreichen Tipps.

    Beste Grüße
    lucky77

    #2
    Öhm, erstmal vorweg: ich bin nicht in dem Bereich tätig, daher kann ich keine verbindlichen Aussagen treffen. Aber mal so aus dem "sachkundigen Allgemeinwissen": Heute regelt sich die Sachkunde nach §7 WaffG, alte Prüfungen können durchaus heute noch gelten (welche, siehe dazu Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz -WaffVwV-)

    ABER: auf der Sachkundebescheinigung ist der Bedürfniszweck angegeben (z.B. Sportschütze). Eine Sportschützensachkunde gilt daher grundsätzlich nicht für Bewacher nach §28 WaffG. Meines Wissens müssen Waffenscheininhaber bei der Sachkunde auch ein bestimmtes Trefferniveau vorweisen. Bei der Sportschützensachkunde reicht der sichere Umgang mit der Waffe.

    Für Bewacher gibt es neben der Sachkunde nach WaffG auch noch die Sachkunde nach §34 GewO.

    Ist aber eigentlich müßig hier zu fragen, die Voraussetzungen wird Dir im Einzelnen ja Dein Arbeitgeber detailliert darlegen.

    gruss
    blackys

    Kommentar


      #3
      Prinzipiell ist der § 7 ehemals ggf. 38 auch für das Bewachungsgewerbe anwendbar und wird auch da im sinne § 7 geprüft. Treffer werden da zwar teilweise ausgewertet, aber steht nicht auf der Bescheinigung.


      Ansonsten sind für Waffenschein, Bewachung etc ein 38a Gewerbeprüfung notwendig. Das gibt es in zwei Varianten, wobei in deinem Fall eine IHK Prüfung notwendig wäre.

      Anerkennung wird dir der Arbeitgeber etc. alles nennen können

      Kommentar


        #4
        Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen
        Prinzipiell ist der § 7 ehemals ggf. 38 auch für das Bewachungsgewerbe anwendbar und wird auch da im sinne § 7 geprüft. Treffer werden da zwar teilweise ausgewertet, aber steht nicht auf der Bescheinigung.
        Klar, Nachweis der Sachkunde richtet sich für alle nach §7 WaffG. Aber inhaltlich werden ja Unterschiede gemacht und Art und Umfang müssen nach AWaffV ja auch im Zeugnis dokumentiert sein.
        Hast du zufällig so ein Sachkundezeugnis? Treffer-Ergebnisse stehen da sicher nicht drin, aber "für Bewachergewerbe" o.ä. müsste ja da drin stehen. Bei mir steht eben "für Sportschützen" (unterschiedliche Voraussetzungen/Inhalte für Sachkunde wären ja witzlos, wenn es in der Urkunde nicht dokumentiert ist).

        gruss
        blackys

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          #5
          Zitat von lucky7 Beitrag anzeigen
          Da ich in Kürze eine Tätigkeit im Bereich Personenschutz übernehme, stellt sich die obige Frage nach der Gültigkeit auch für einen Antrag WBK & Waffenschein.
          Mit (nach Rückrechnung ) Alter über 50 noch Einstellung im Personenschutz, das finde ich ebenso interessant wie die Tatsache, daß solche Fragen nicht bereits beim Einstellungsgespräch von Seiten des künftigen Arbeitgebers geklärt werden .

          Aber zur Sache selbst : Damals abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit i.V.m. damals erteilten Erlaubnissen.

          Prüfungen ohne erteilte Erlaubnisse werden heute nicht mehr anerkannt werden.
          Dieser allgemein praktizierte Grundsatz (nicht nur im Waffenrecht) dürfte auch auf Deinen Fall zutreffen.

          Kommentar


            #6
            Ich hab die irgendwo liegen. Muss ich mal suchen. Aber auch meine Sportschützen soll bei der IHK zumindest in meinem Kreis anerkannt werden.

            Hab jetzt in den Unterlagen auch keine großen Unterschiede erkennen können.

            Kommentar


              #7
              Zitat von HelGerd Beitrag anzeigen
              Aber zur Sache selbst : Damals abgelegte Prüfungen behalten ihre Gültigkeit i.V.m. damals erteilten Erlaubnissen.

              Prüfungen ohne erteilte Erlaubnisse werden heute nicht mehr anerkannt werden.
              Dieser allgemein praktizierte Grundsatz (nicht nur im Waffenrecht) dürfte auch auf Deinen Fall zutreffen.

              Und das ist hier der entscheidende Punkt.

              Kommentar


                #8
                Danke für eure Antworten Tipps und Gedanken

                Danke für eure Infos zu meiner Frage.

                Übrigens, auch mit Ü50 gibt es noch Personenschützer, allerdings nicht mehr "an der Front", grins.

                Beste Grüße

                lucky7

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