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Die Waffe und das Hotelzimmer

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    #31
    Also erstmal ...

    ... rede ich keinen Blech, mein lieber *derda*.
    Daß das GG abgenickt wurde, war klar, sonst wäre doch Schluß mit dem Diäten-Selbstbedienungs-Laden. Parlamentarische Demokratie, ein Witz, wir haben eine Oligarchie wo einige Wenige über den Kopf und gegen die Interessen des Volkes ihre eigene Suppe kochen. In dem Zusammenhang spielt die Relevanz wohl kaum noch eine Rolle.

    Mit der direkten Demokratie gehen wir unisono!

    Und was GB anbelangt habe ich auch nicht die Unwahrheit gesagt, sondern das ist eine Sache der Interpretation. Kann man so, oder so auslegen.
    Ich habe es halt SO ausgelegt.



    Zudem wäre es dann tatsächlich auch nur ein einziges Land. Nicht gerade viel!

    Ob jemand irgendwo hinfährt, oder nicht ist alleine seine Entscheidung.
    Jemand mit Ahnung ist immer hilfreich, ob hier, oder dort, ist aber zweitrangig.
    Gleiche Kompetenz vorrausgesetzt.

    Das Gesetz gibt es eben NICHT immer her, sonst gäbe es z.B. die Problematik
    bei der Frage des TS nicht.

    Und ich frage mich langsam, gibt es hier auch noch User die keine Beamten
    sind?


    Ich kann die Beamten ja auch verstehen, wes Brot ich ess´usw.
    Man kann ja nicht gegen den Staat opponieren.

    Wir hatten einmal eine echte Demokratie in der Weimarer Zeit, mit einer guten Verfassung, leider zu kurz.

    Diese auf den aktuellen zeitlichen Stand gebracht ... ohne weitere "Verbesserungen" der Bürokraten und wir hätten wieder eine richtige Demokratie.
    Ist nur mal ein gedanklicher Ansatz ...

    Schönes WE,
    Mountain
    Zwei Dinge sind der Waffe Feind: "Rost und Politiker!"

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      #32
      Zitat von MountainGun45LC Beitrag anzeigen
      ... rede ich keinen Blech, mein lieber *derda*.[...]

      Mit der direkten Demokratie gehen wir unisono!
      Naja, wir haben eine Verfassung, die sich immer noch Grundgesetz nennt, diese wurde von den Parlamentariern abgesegnet. Staatsrechtlich gibt es halt diese Möglichkeit, die mMn zwar rechtlich korrekt ist, aber ich hätte gerne selber darüber abgestimmt (bzw. meine Eltern).

      Zitat von MountainGun45LC Beitrag anzeigen
      Und was GB anbelangt habe ich auch nicht die Unwahrheit gesagt, sondern das ist eine Sache der Interpretation. Kann man so, oder so auslegen.
      Ich habe es halt SO ausgelegt.

      http://www.verfassungen.eu/gb/
      Du hast gesagt, dass wir das einzige Land ohne Verfassung sind und die Insel, die sich gern aus Europa bzgl. Verpflichtungen raushalten möchte, hat nunmal keine Verfassung wie wir. Staatentechnisch also von mir aus gleichgestellt, aber im Grunde "nur" ein Grundgerüst, auf dem aufgebaut wird.

      Zitat von MountainGun45LC Beitrag anzeigen
      Das Gesetz gibt es eben NICHT immer her, sonst gäbe es z.B. die Problematik
      bei der Frage des TS nicht.

      Und ich frage mich langsam, gibt es hier auch noch User die keine Beamten
      sind?
      Sry, ich muss dich enttäuschen, ich bin kein Beamter und finde das Waffengesetz eine Katastrophe ohne Evaluierungen der Einschnitte, außer dass nach Untauglichkeit oder politischer Agenda weitere Einschnitte ohne Evaluierungen gefordert wird.

      Was ich meinte mit "Gesetz gibt es her" ist: Man darf Waffen in Hotelzimmer bringen, solange es mit dem Bedürfnis zu tun hat.

      Zitat von MountainGun45LC Beitrag anzeigen
      Wir hatten einmal eine echte Demokratie in der Weimarer Zeit, mit einer guten Verfassung, leider zu kurz.
      Du meinst nicht ernsthaft die Weimarer Verfassung? Das Grundgesetz ist um Welten besser und demokratischer. Alleine schon die Möglichkeiten der Notstandsgesetze sind einfach nur schlecht durchdacht.

      Im Verhältnis dagegen haben wir hier eine seit ca. 70 Jahren eine stabile Demokratie, eine Verfassung, gegen die die Politiker gerne vorgehen würden, aber das Bundesverfassungsgericht diese "Staatseinde" immer wieder zurückpfeifen muss.

      Wir haben aus der Weimarer Verfassung gelernt, eine %-Hürde eingeführt, deren Höhe mir zwar nicht passt, aber generell notwendig ist. Die damalige Verfassung war ein Vorstadium mit vielen Fehlern.

      Aber nochmal zum Thread:
      Warum sollte man nicht zu seinem Kumpel fahren, wenn es per se nicht verboten ist und man ihm dort in den dortigen Vereinen beistehen kann und so weiter.
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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        #33
        Na dann sind wir ja gar ...

        ... nicht soo weit auseinander.
        Auch daß das WG eine Katastrophe ist, absolut einer Meinung.

        Das Ramelow Ministerpräsident in Thüringen wurde von Rot-Rot-Grün, ein fanatischer Anhänger der SED der DDR und bekennender Altkommunist.
        Eine Entschuldigung und das war´s.

        GDR 3.0 is watching you. Ich sehe es kommen!
        Dann können wir mit Wattebäuschchen schmeissen und "PENG" rufen.

        Frdl. Gruß,
        Mountain ...
        Zwei Dinge sind der Waffe Feind: "Rost und Politiker!"

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          #34
          Andere Demokratien zeigen die gleichen verfassungsfeindlichen Tendenzen. Die Republikaner wollen einen Polizeistaat mit liberalen Waffengesetzen, die Demokraten ... etwas weniger Polizeistaat, aber können die Einschränkungen nicht wieder rückgängig machen (das warum mal nicht vermutet) und wollen sinnlose Einschränkungen im Waffengesetz.

          10-Schuss-Begrenzung meine ich damit.

          Wie auch immer: Bei anderen Demokratien läuft auch nicht alles rund, was natürlich keine Entschuldigung ist, aber aufzeigen soll, dass wir nicht mangels Verfassung (wir haben ja eine) so arm dran sind, sondern wegen den Tendenzen der Politik.

          Mal schauen, in letzter Zeit wurde ja im Vergleich zu früher viel getan, mal schauen.

          Um den Thread nicht völlig zu schreddern: Ab hier ist Schluss für mich, was "fremde" Diskussion betrifft, aber nur so viel: Noch darf man das, was im Thread gefragt wurde, also ist nichts verwerfliches dran, dies auch zu nutzen.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            #35
            Moin Moin,

            Bevor es zu politisch wird....

            Man faehrt halt oefter mal mit Waffen durch die Gegend, weil man im Sueden wohnt, es aber im Norden die Moeglichkeit gibt mal auf einen Truppenuebungsplatz zu schiessen.

            Schon auf der Fahrt muss man tanken und Pipi machen und fragt sich dann, wie man das mit 3 Langwaffen gesetzeskonform macht. Die anschliessende Hoteleubernachtung fuehrt dann wieder zum Ursprungsthema.

            Meine Loesung war:
            Schild "Bitte nicht stoeren "an die Tuerklinke und die Waffen im Zimmer verschlossen lassen, Muni im Auto und die Zimmertuere nicht nur zuziehen, sondern Abschliessen.

            Wie immer, ob das alles "gut genug" war entscheidet dann der Richter....

            Vg

            Michs

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              #36
              Zitat von MichaSailor Beitrag anzeigen
              Moin Moin,

              Bevor es zu politisch wird....

              Man faehrt halt oefter mal mit Waffen durch die Gegend, weil man im Sueden wohnt, es aber im Norden die Moeglichkeit gibt mal auf einen Truppenuebungsplatz zu schiessen.

              Schon auf der Fahrt muss man tanken und Pipi machen und fragt sich dann, wie man das mit 3 Langwaffen gesetzeskonform macht. Die anschliessende Hoteleubernachtung fuehrt dann wieder zum Ursprungsthema.
              [...]
              Das persönliche Bedürfnis zu schießen erlaubt es definitiv. Als Jäger darf man zum Beispiel das Auto für bedürfnisrelevante Zwischenstopps verlassen. Man darf so zum Beispiel auf dem Weg zum Schießstand oder ins Revier vor dem Bäcker (definitiv aber in Sichtweite) parken und ein Brötchen oder einen Kaffee kaufen, um die Konzentration zu gewährleisten.
              Ebenso darf man tanken und selbstverständlich seine Notdurft verrichten.
              Was man nicht darf, ist zum Beispiel das Auto mit den Waffen stehenzulassen, um mehrere Stunden einzukaufen, weil man damit der eigenen Aufsichtspflicht zuwiderhandelt.

              Ich wünsche noch einen gesegneten dritten Advent!

              Kommentar


                #37
                Zitat von Deimos Beitrag anzeigen
                Das persönliche Bedürfnis zu schießen erlaubt es definitiv. Als Jäger darf man zum Beispiel das Auto für bedürfnisrelevante Zwischenstopps verlassen. Man darf so zum Beispiel auf dem Weg zum Schießstand oder ins Revier vor dem Bäcker ......

                Alles richtig, aber daraus den Schluss zu ziehen dass die Waffe auch zum anfixen künftiger Waffenbesitzer mitgeführt werden kann ist dann doch schon sehr optimistisch. Nicht umsonst sind derartige Sachverhalte in anderen Bereichen eigens geregelt.

                Johann

                Kommentar


                  #38
                  Wie ich schon sagte ...

                  ... alles schwammig, liegt im Ermessen des Beamten (der eh keine Ahnung hat i.d.R), Gefahr im Verzug!
                  Die geringste Kleinigkeit, jemand merkt zufällig man hat eine Waffe mit und schon hat man die "Ar§chkarte!"

                  Alles "paper crime" vom Allerfeinsten!

                  Am nächsten Tag wird dann verkündet: "Schon wieder ein Schlag der Polizei gegen "Waffennarren", oder gegen die OK." - Schwachsinn pur!
                  Tagtäglich erlebt! - Die Medien machen´s möglich.

                  Jeder anständige Bürger steht de facto mit einem Bein im Knast!

                  Und so etwas DARF nicht sein. Auch NICHT im Verbotsland Deutschland!
                  Zwei Dinge sind der Waffe Feind: "Rost und Politiker!"

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                    #39
                    Nun habe ich auf den letzten drei Seiten eine Menge über das GG und die unterschiedlichen Ansichten darüber gelesen....aber die ursprüngliche Frage nach der Aufbewahrung im Hotelzimmer ist irgendwie nicht wirklich fundiert beantwortet worden.

                    Aber ein Blick in die Vorschriften erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung.

                    In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 05. März 2012 findet man zum Thema Waffen im Hotelzimmer diverse Ausführungen u. a. in der Ziffer 36.2.15

                    36.2.15 Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen
                    und Munition nach § 13 Absatz 11 AWaffV müssen sich die
                    erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der
                    Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände
                    richten. Bei einem Transport von Waffen und Munition
                    in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen
                    des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben,
                    Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition
                    in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden,
                    dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes
                    erkennbar sind. Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z. B. am
                    Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang
                    mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung
                    im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen
                    des Hotelzimmers – dann möglich, wenn die Waffen und die
                    Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen
                    Schrank oder einem sonstigen verschlossenen
                    Behältnis aufbewahrt werden.
                    Auch das Entfernen eines wesentlichen
                    Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung
                    ist möglich.

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                      #40
                      Steht da auch, was "kurzfristiges Verlassen" ist?
                      "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                      (Prof. Max Otte)

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                        #41
                        "Was" steht da (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben,
                        Einkäufe etc.). Meinst du wie Lange? Wenn ja, denke ich so an max. 1 Stunde (siehe Einnahme des Mittagessen).

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                          #42
                          Ja, sorry, ich hatte diese Auflistung auf das kurzfristige Verlassen des Fahrzeuges bezogen, weil es eben dort aufgelistet war.

                          Da es aber im selben Abschnitt erfasst ist, trifft es wahrscheinlich auch für das kurzfristige Verlassen des Hotelzimmers zu.

                          Wirst Du wahrscheinlich Recht haben und ich hab zu kurz gedacht.
                          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                          (Prof. Max Otte)

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                            #43
                            Beim Hotel bin ich mir nicht sicher. Wenn du dann noch den Verschluß mit nimmst, kann es sicher auch mehr sein als ein Stündchen.

                            Kommentar


                              #44
                              ich stelle mir das gerade praxisnah vor ...

                              Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                              Beim Hotel bin ich mir nicht sicher. Wenn du dann noch den Verschluß mit nimmst, kann es sicher auch mehr sein als ein Stündchen.
                              zum Essen knallen etwa 10 Jagdgaeste die im Hotel übernachten ihre 10 gut geölten
                              Verschlüsse auf den Tisch . 5 haben zusätzlich noch Kurzwaffen dabei und den
                              Schlitten / Trommel abgebaut und auch mit . Anschließend geht es noch an den
                              Tresen mit 15 Waffenteilen .

                              Kommentar


                                #45
                                Und am nächsten Morgen gibt es Probleme beim Zusammenbau, weil die Teile feucht fröhlich am Abend gemischt wurden

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