SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nicht als Sportwaffe zugelassen? Wieso...

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nicht als Sportwaffe zugelassen? Wieso...

    Hallo zusammen,

    es ist ein Feiertag. Die Läden haben zu. Die Freundin kann einem nicht zum shoppen zwingen, also Zeit mal etwas selbst zu stöbern....

    Bin beim Stöbern auf eGun auf verschiedene Auktionen von Halbautomatischen gewehren gestoßen und muss mir nun die Frage stellen warum manche als Sportwaffe zugelassen sind, und manche nicht. Wie kommts?


    Hier ein paar Auktionen



    Nicht zugelassen:





    Zugelassen:






    Wie kommts?



    Gruß,
    Micha
    "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
    GRA - German Rifle Association

    #2
    Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    es ist ein Feiertag. Die Läden haben zu. Die Freundin kann einem nicht zum shoppen zwingen, also Zeit mal etwas selbst zu stöbern....

    Bin beim Stöbern auf eGun auf verschiedene Auktionen von Halbautomatischen gewehren gestoßen und muss mir nun die Frage stellen warum manche als Sportwaffe zugelassen sind, und manche nicht. Wie kommts?


    Hier ein paar Auktionen



    Nicht zugelassen:





    Zugelassen:






    Wie kommts?



    Gruß,
    Micha

    Da geht es um den §6 der AWaffV "Vom Schießsport ausgeschlossene Waffen":



    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

    Kommentar


      #3
      Die Lauflänge macht den Unterschied.
      .22lr; 7,62x25; 9x19; .38 Special; .45ACP; 5,56x45; 7,5x53,5; 7,5x55; 7,62x39; 7,62x51; 7,62x54R; 12/70

      Kommentar


        #4
        Immer wieder faszinierend wie aus einer Frage immer mehr werden. Geht das nur mir so oder ist das euch auch schonmal aufgefallen?

        Wenn ich mir nun eine AR-15 mit passender Lauflänge zulege, passt dort trotzdem ein Magazin mit mehr als 10 Schuss Kapazität rein. Würde das bedeuten das ich auf einem Schiesstand oder beim IPSC nur ein Magazin mit maximaler Kapazität von 10 Schuss drin haben darf?

        Und könnte ich mir eine AR-15 mit einem Lauf von 42+ cm kaufen und den dann auf exakt 42cm kürzen lassen um dann immer noch sportlich zu Schiessen?


        Gruß und sorry für die vielen Fragen,
        Micha
        "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
        GRA - German Rifle Association

        Kommentar


          #5
          Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
          Immer wieder faszinierend wie aus einer Frage immer mehr werden. Geht das nur mir so oder ist das euch auch schonmal aufgefallen?

          Wenn ich mir nun eine AR-15 mit passender Lauflänge zulege, passt dort trotzdem ein Magazin mit mehr als 10 Schuss Kapazität rein. Würde das bedeuten das ich auf einem Schiesstand oder beim IPSC nur ein Magazin mit maximaler Kapazität von 10 Schuss drin haben darf?

          Und könnte ich mir eine AR-15 mit einem Lauf von 42+ cm kaufen und den dann auf exakt 42cm kürzen lassen um dann immer noch sportlich zu Schiessen?


          Gruß und sorry für die vielen Fragen,
          Micha
          Schießsportlicher Einsatz = 10 Schuss Magazin, da gibt es nichts daran zu rütteln.

          Ja, du könntest den Lauf genau auf 42cm kürzen lassen, ist aber eher unrentabel, da es ja ab Werk Waffen in dieser Lauflänge gibt. 16 3/4 Zoll Lauf = 42,5 cm Lauflänge, da braucht man nix dran kürzen...

          Gruß

          Michael
          sigpic

          “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

          Kommentar


            #6
            Und mit einem herkömmlichen Mündungsfeuerdämpfer steigt die Gesamtlänge auch nochmal um ein paar Zentimeter. Die 5 Millimeter vom 16 3/4" auf 42cm fallen also wirklich nicht ins Gewicht.

            Kommentar


              #7
              Servus !

              Wie richtig geschrieben geht´s um die Lauflänge, nicht um die Gesamtlänge !


              Sonnst nimmt jemand nen 10,5" Lauf und macht nen MFD mit 6" ran !

              Ist doch ganz klar in den Sportordnungen der einzelnen Verbände definiert, welche Lauflänge die Waffe mind. bzw. max. haben muss.

              Kommentar


                #8
                Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
                Immer wieder faszinierend wie aus einer Frage immer mehr werden. [........]
                Gesetze muß man eben nicht verstehen, sondern nur befolgen !
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                , aktueller denn je)

                I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

                Kommentar


                  #9
                  Ist doch ganz klar in den Sportordnungen der einzelnen Verbände definiert, welche Lauflänge die Waffe mind. bzw. max. haben muss.
                  Hat damit aber nicht zwingend was zu tun. Hier geht es hauptsächlich um den "kleinen Anschein", der ursprünglich AK-Klone vom Schießsport aussschließen sollte. Ist aber wie so vieles nicht zuende gedacht gewesen und verbietet damit mehr als gewollt. Passt ja aber ins Schema.

                  Kommentar


                    #10
                    Hai Zusammen,

                    da hätte ich auch noch eine Frage, wieso sind eigentlich s.g. Bul-Pup-Waffen verboten? Liegt das nur am Aussehen(Kriegswaffenanschein)?
                    Da es das STEYR AUG A1/A2 oder A3 zum Beispiel auch mit Lauflängen über 42cm gibt, fällt § 6 Abs. 2a flach!?

                    Greetings
                    Bull

                    Kommentar


                      #11
                      Wenn der Anschein besteht, reicht 1 Merkmal aus!

                      Das AUG-Z Sport ist zugelassen, die normalen AUG-Z NICHT

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
                        Wenn der Anschein besteht, reicht 1 Merkmal aus!

                        Das AUG-Z Sport ist zugelassen, die normalen AUG-Z NICHT
                        Also schlußfolgerer ich, der Laufgriff macht den Anschein aus?! Weil das der einzige unterschied zwischen AUG-Z und AUG-Z-Sport ist.

                        "Das Recht spricht in Rätseln!"
                        Aber danke für die Auskunft.

                        Greetings
                        Bull

                        Kommentar


                          #13
                          der "Sportvorderschaft"....so hat es das BKA entschieden.........

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X