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Erteilung kleiner Waffenschein wird erschwert

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    Erteilung kleiner Waffenschein wird erschwert

    Einfach unglaublich Leute, mir fehlen die Worte:


    Wer eine Gaswaffe zum Selbstschutz führen möchte, der hat in Deutschland die Möglichkeit, den sogenannten „kleinen Waffenschein“ zu beantragen. Dieser berechtigt nach der Erteilung durch die Waffenbehörde, eine Gaswaffe mit PTB Kennzeichen in der Öffentlichkeit zu tragen, um sich im Falle einer...




    Wir werden systematisch entwaffnet. Es ist eine Schande, dass unsere Bürgerrechte mit Füßen getreten werden.
    http://german-rifle-association.de/welcome.html

    #2
    Aus meiner Sicht eine feine Sache und sehr ehrlich.
    SSW und der dazu erforderliche KWS sind der größte Schund und eine Sache für kleinbürgerliche Wichtigtuer mit Schnellziehholster unter der Bundjacke.
    Braucht kein Mensch und dies sagt auch die Behörde mit anderen Worten.

    Mike
    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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      #3
      Das ist größter Mist, was du sagst. Das einzige: Der KWS ist nutzlos und gehört abgeschafft. Der Rest ist eine Frechheit.
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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        #4
        Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
        Aus meiner Sicht eine feine Sache und sehr ehrlich.
        Aus meiner Sicht Unfug und Anmaßung.
        Ich habe in der Marine gedient und den Umgang mit Waffen gelernt.
        Da soll mir so ein Schmalspurbeamter was erzählen!

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          #5
          Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
          Aus meiner Sicht eine feine Sache und sehr ehrlich.


          Mike
          Wie bist Du denn drauf ? Geht´s noch ???

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            #6
            Naja, man möge sich vorstellen so nen Knallpüsterich wird mal gegen einen mit ner echten gezogen...
            Das gibt nen Shitstorm wenn die Leiche vom Pflaster gepuhlt wurde.

            Aber im Ernst, man kann ja vom KWS halten was man will, ich persönlich halt's für unnötigen Blödsinn, wer aber meint er bräuchte einen und will mit so nem Ding durch die Gegend laufen soll es tun, das Schreiben vom Amt ist ein Witz.

            Aktuell sind solche Witze aber an der Tagesordnung, ich zitiere mal aus ner Verkaufsanzeige von egun: "Auf Weisung unserer Ordnungsbehörde vom 8.4.16 überlassen wir... BVerwG AZ... keine halbautomatischen Schusswaffen mit wechselbaren Magazinen mehr an Inhaber eines Jagdscheines."

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              #7
              Nichts anderes betet der Bund Deutscher Kriminalisten und die Gewerkschaft der Polizei vor. Und das eine entsprechende Sachkunde vor Ausstellung eines KWS abgelegt werden muß, ist nur noch eine Frage der Zeit.

              Mike
              Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                #8
                moin, moin !

                die anmerkungen der behörde klingen ja recht vernünftig !

                nur im letzten satz müsste stehen:

                Sofern ich keine weitere Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie auf die Erteilung eines Kleinen Waffenscheins BESTEHEN und werde Ihren Antrag WEITERBEARBEITEN !

                Mit freundlichen Grüßen

                ob die geschichte vernünftig ist ? oder nicht ?! ist eine andere sache !

                es ist sein recht einen KWS zu beantragen !

                wenn er zuverlässig ist !? IST ein KWS zu genehmigen !

                wo führt das sonst noch hin ?

                beste grüsse !
                "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
                Gustav Heinemann



                www.prolegal.de
                www.german-rifle-association.de

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                  #9
                  Abgesehen davon, dass ich es wie Mike nicht mag wenn jemand geholstert Mut seiner SSW spazieren geht wie im Wilden Westen möchte ich doch mein Unmut zum Brief der Behörde aussern. Denn was hat Köln und die 110 mit meinem Bedürfniss an dem Schein zu tun ? Nichts. Ich benötige die SSW um bei einer Schutzhund Ausbildung bzw. Prüfung Schreckschüsse abzugeben. Das geschieht nicht bei mir zu hause.

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                    #10
                    Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
                    Und das eine entsprechende Sachkunde vor Ausstellung eines KWS abgelegt werden muß, ist nur noch eine Frage der Zeit.
                    Also, nochmal zu dem unsäglichen BDK:
                    Der Typ argumentiert ernsthaft mit 16jährigen, die mit der SSW Leute bedrohen gegen das Führen einer SSW.
                    Wir brauchen nicht noch weiter sinnlose Einschränkungen von unseren Rechten, nur weil irgendwer sich in seiner Phantasie was vorstellt und genauso argumentiert wie Claudia Roth.

                    Ob eine SSW geeignet ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Das muss nicht die Behörde entscheiden, sondern der Antragssteller.

                    Der BDK möchte eh, dass keiner irgendwas hat, um sich zu schützen. Lieber nichts dabei haben, nichts machen können und dann 110 wählen (nur um zu hören zu bekommen, dass keine Streife verfügbar ist).

                    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                      #11
                      ich finde es von den meisten hier zu kurz gedacht beim KWS nur an Schreckschusswaffen zu denken. Neben Schreckschusswaffen berechtigt er auch zum Führen von Pfefferspray.

                      Ob dies nun sinnvoll im Verteidigungsfall ist oder nicht (sowohl Schreckschuss als auch Pfefferspray) sei dahin gestellt. Fakt ist:

                      will ich sowas mit mir führen benötige ich den KWS.

                      Und sei es nur für das Schiessen an Sylvester. In einigen Gemeinden gilt an Sylvester eine allgemeine Schiesserlaubnis für Schreckschusspistolen (mit und ohne Signal)... aber um schiessen zu können benötige ich einen KWS um die Waffe überhaupt führen zu dürfen. Ohne Führen kein Schiessen.

                      Oder benötige ich die Waffe auf dem Feld zur Tierabwehr bzw zum Tiere vertreiben (Vögel) muss ich die Waffe irgendwie dahin bekommen. Das ist am leichtesten mit einem KWS. Klar gehts auch anders, aber warum kompliziert wenn es auch einfach geht?

                      Es ist also zu kurz gedacht hier immer nur den Leuten etwas zu unterstellen (a la Rambo mit Schreckschusspistole).
                      Es gibt vielfache Anwendungsmöglichkeiten und dank WaffG Verschärfungen benötigt man dafür einen KWS. Da dies eine MUSS Sache ist ( er MUSS erteilt werden, spricht nichts dagegen) sollte sich eine Behörde nicht solche Gedanken machen. Dies ist nicht Ihre Aufgabe.


                      Ich bin auch etwas entäuscht dass die, die selbst ständig mit ihren (scharfen)waffen gegängelt werden sich so zustimmend verhalten. gerade wir als waffenbesitzer sollten da mehr Verständnis für die Sorgen, Nöte und Ängste anderer haben!
                      Auch das drüber lustig machen find ich daneben. Manch einem gibt es eben ein Sicherheitsgefühl. Ob das nun real ist oder nicht sei dahingestellt, wichtig ist wie bei so vielem, dass man sich so fühlt. allein dieses sicherheitsgefühl verändert viel (Grundhaltung) und schreckt schon mal ab.

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                        #12
                        Was zum Geier hat denn immer die KATZE damit zu tun? Und die Katze gibt auch keine Schießerlaubnis. Ich weiß nicht, welche Gemeinden das erlauben, aber allgemein hat man keine Schießerlaubnis mit einem KWS und erst Recht nicht an Silvester und es gilt immer noch: Nur auf umfriedeten Grundstücken. Sollte es Ausnahmen geben, nett, aber mir unbekannt.

                        Und Pfefferspray: Jein, nur wenn diese KEIN "nur zur Tierabwehr" haben, sondern PTB. Ansonsten darf man auch mit KWS kein Pfefferspray führen, welches kein derartiges Zeugs (PTB/Tierabwehr) führen. Ohne KWS nur das Spray "nur für Tierabwehr"...
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                          #13
                          Zitat von derda Beitrag anzeigen
                          Was zum Geier hat denn immer die KATZE damit zu tun? Und die Katze gibt auch keine Schießerlaubnis. Ich weiß nicht, welche Gemeinden das erlauben, aber allgemein hat man keine Schießerlaubnis mit einem KWS und erst Recht nicht an Silvester und es gilt immer noch: Nur auf umfriedeten Grundstücken. Sollte es Ausnahmen geben, nett, aber mir unbekannt.

                          Und Pfefferspray: Jein, nur wenn diese KEIN "nur zur Tierabwehr" haben, sondern PTB. Ansonsten darf man auch mit KWS kein Pfefferspray führen, welches kein derartiges Zeugs (PTB/Tierabwehr) führen. Ohne KWS nur das Spray "nur für Tierabwehr"...
                          Meine Heimatstadt bietet für Sylvester im Rahmen der normalen Sylvesterzeiten eine allgemeine Genehmigung zum Schiessen mit Schreckschusswaffen. Diese wird sogar explizit auf dem Schreiben(Merkblatt) erwähnt, dass man zusammen mit dem KWS erhält.
                          (hat mich zugegeben jetzt auch gewundert .. aber war beim KWS meiner holden mit dabei)

                          PS: selbst wenn eine Stadt dies nicht anbietet, hat man die Möglichkeit sich eine entsprechende Erlaubnis für Sylvester zu holen. Oft habe ich dabei auch erlebt, dass sowas an Sylvester recht formlos genehmigt wurde.

                          Beispiel Konstanz. Dort wurde uns (allerdings ein paar Jahre her), das schiessen (und damit "knallen") auch ausserhalb des Grundstücks auf einem unterschriebenen Papier für die übliche Sylvesterzeit genehmigt.

                          Da ist eben auch der KWS nötig (jetzt) um die Waffe überhaupt führen zu dürfen.
                          Zuletzt geändert von dcag99; 12.04.2016, 12:20.

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                            #14
                            Du beschreibst immer noch:


                            oder



                            btw: Interessant, dass es so eine allgemeine Erlaubnis gibt.
                            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                              #15
                              irgendwie fehlt mir der Zusammenhang zwischen meinen Post und deinem.

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