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    #16
    Danke dakota zur Ehrenrettung des Fachforums

    Es ist wie bei jedem Gesetz»,
    «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

    "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

    „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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      #17
      Zitat von dakota Beitrag anzeigen
      §10 Abs. 1 Satz 3 WaffG verweist auf die unbefristete Erteilung der WBK, die anderen Verweise zeigen auf den Bedürfniserhalt durch regelmäßiges Schießtraining und das Erwerbsstreckungsverbot.
      Das heißt "Erwerbsstreckungsgebot".

      Ein "Verbot" der Erwerbsstreckung wäre für Sportschützen toll, denn das würde bedeuten, dass auch der Sportschütze wie der Waidmann mit einem Sattelschlepper bei dem Händler seines Vertrauens aufschlagen und so viele "gelbe WBK"-Waffen mitnehmen kann, wie er will.

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        #18
        Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
        Das heißt "Erwerbsstreckungsgebot".
        Womit Du völlig Recht hast

        Es gibt aber wirklich Kunden, die in diesem Punkt das Handeln anfangen wollen, wie mein Großer vor Weihnachten. Nach dem Motto "Dann wünsche ich mir auch wirklich nichts mehr!"

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