SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Im Falle der Bedürfnisüberprüfung...

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigen
    @HK schütze

    Danke schonmal! Aber verstehe ich das richtig, dass die Behörde dann in meinem Fall an den büma herantreten würde, um sich die Bestätigung zu holen? Das würde mich auf jeden Fall schonmal beruhigen

    Nein, Du hast doch Dein Schießbuch und nicht der BüMa. Im übrigen bist Du in der Bringepflicht denn Du mußt ein Bedürfnis glaubhaft machen und nicht umgekehrt.

    Mike
    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

    Kommentar


      #17
      Ja nee dann hab ich mich falsch ausgedrückt Sorry..ja klar leg ich erstmal mein Buch vor..Dachte nur, dass die Behörde dann eventuell noch weiter nachforscht..
      K.I.S.S. - Keep it simple, stupid

      Kommentar


        #18
        Ne, nicht Sachen vermischen.
        Bedürnis bei dir ist kein Problem, Regelmäßigkeit dürfte gegeben sein und noch ist es ja nicht vorgeschrieben, mit JEDER Waffe separat regelmäßig zu trainieren...

        Also, du hast das Schießbuch mit Einträgen/Stempeln und gut ist. Ich wart auch noch ab, ob, bzw. wann genau der Sachbearbeiter das Bedürnis überprüft. Schlimm wirds nur, wenn dir im Verein paar Leute Blödsinn verzapfen, weil sie es gerne so hätten und sie immer Recht hätten...


        Ich lass mich ja gern belehren, denn Unrecht haben und verbreiten, obwohl es nicht stimmt, is nicht der Hit. Aber ... bei ... manchen ... Sachen ... da weiß ichs halt besser, weil viel neuere Sachkunde UND das Forum hier...
        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

        Kommentar


          #19
          Nach dem Gesetzeswortlaut ist nur eine einmalige Überpüfung des Fortbestehen des Bedürfnisses vorgesehen - andernfalls (wenn man aus S.3 eine beliebig wiederholte Bedürfnisfortbesehensprüfung folgern wollte) wäre S.1 überflüssig. Aber auch hier kocht jede Behörde eine eigene Suppe. Unsere Behörde beschränkt sich auf "Karteileichen", Kollegen, die im letzten Jahrtausend mal eine Waffe gekauft haben. Wer regelmäßig mit Eintragungsanträgen kommt oder mit Korrespondenz nervt gilt als engagierter LWB mit Bedürfnis.
          Im übrigen dürfte es doch kein Problem sein, Aufzeichnungen zu führen, die entsprechendes Training belegen. Auch ohne STempel. Zumal § 14 für das Weiterbestehen des Bedürfnisses nicht einschlägig ist. Denn dann müßte auch die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe(n) erneut glaubhaft gemacht werden, was auf erneute Bedürfnisbescheinigungen hinausläuft. Daher wird dkie Behörde einfache, eigene Aufzeichnungen akzeptieren müssen.

          Kommentar

          Lädt...
          X