Herzlich Willkommen im Waffen-Welt.de Forum. Falls sie Hilfe benötigen, finden sie viele Antworten auch in unserer FAQ. Um alle Funktionen unserer Seite in vollem Umfang nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig.
ich habe gestern eine intersante Diskusion mit nem Wiederladekollegen geführt.
Hier ging es um die Lagermenge. Da ja die Lagermenge je nach Begebenheiten vorgeschrieben ist.
Er meinte: 3 kg im Keller (unbewohnt), 3 kg in der Garage (unbewohnt) und 3 kg in der Gartenlaube würden ja rein rechtlich gehen (alles NC-Pulver). Sind ja voneinander unabhängig freistehende unbewohnte Gebäude auf seinem eigenen befriedetem Besitztum.
"Geeignet sind auch Garagen, sofern sie nicht als solche genutzt werden und eine Genehmigung der Bauauf-
sichtsbehörde für die geänderte Nutzung (Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe) vorliegt. Aufbewahrungsräume
müssen leicht erre
ichbar sein und ausreichend beleuchtet werden können."
Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!
Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar