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Verbot von Halbautomatischen Waffen für Jäger

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    #16
    Letztens, Kiel, weil halt. Ok, im Ernst: Unklare Rechtslage sei die Begründung.
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #17
      Den Jägern werden derzeit aufgrund des BVerwG-Urteils keine halbautomatischen Langwaffen (und teilw. auch keine Kurzwaffen) mit Wechselmagazin mehr in ihre Waffenbesitzkarten eingetragen. Wir hatten bereits orakelt, dass sich dieses Urteil auch auf die Sportschützen auswirken wird, obwohl das...


      Leider ist der Beitrag der ursprünglichen Quelle gelöscht worden. Die hanebücherne Begründung hätte mich auch interessiert.
      Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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        #18
        [QUOTE=derda;143270]Auf der Seite der GRA steht geschrieben, wie knapp die Sache mit den Fristen war, warum das Verfahren in der Schwebe gehalten wurde und was der Mist an Anwaltskosten kostet.

        Auch, dass manche Behörden Pistoleneinträge verweigern und dass es sich jahrelang hinziehen kann.


        Stimmt . In einem Nachbar-Landkreis wurde einem mir bekanntem Jäger eine Pistole
        verweigert . Trotz Voreintrag ( von November 2015 ) konnte er die gekaufte Pistole nicht
        eintragen lassen . Umwandlung in Revolver war dann möglich .

        Toll ,
        Was für ein Schwachsinn in dieser ,unserer Republik .

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          #19
          Die Begründung beim Sportschützen war die gleiche halbgar hergeleitete Kacke wie bei es kurz vorher bei den Jägern war.

          - Sportschiessen nur erlaubt mit 10-Schuss Magazin.
          - Die Waffe kann auch Magazine mit 10+ Schuss aufnehmen
          - Waffe somit für Sportschiessen nicht zulässig
          - Kein Bedürfnis

          Gesetzgeber und Behörden leiten von der MagKap eine Waffeneigenschaft ab, fälschlicherweise. BEi den Jägern ist der Grund eine schlampige Übersetzung der Berner Konvention. Ich finde es gerade nicht auf englisch. Darin war die Benutzung eines Magazins mit 2+ Schuss ausgeschlossen, in der Übersetzung war es dann die Waffe, die ein Magazin mit 2+ Magazin hat. Diese Phrasierung wurde ins BJagdG aufgenommen.

          Schlimm ist, neben der grundsätzlichen Problematik, dass aktuell die Behörden völlig heterogen daran gehen. Ich hab meine Pistole anstandslos eingetragen bekommen, etwas weiter nördlich in NRW waren sich die SBer nicht so richtig sicher und haben erst Rücksprache halten wollen, Ausgang aktuell unbekannt.

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            #20
            [QUOTE=ernst55;143538]
            Zitat von derda Beitrag anzeigen

            Auch, dass manche Behörden Pistoleneinträge verweigern und dass es sich jahrelang hinziehen kann.
            Zitat von Flachländer Beitrag anzeigen

            Schlimm ist, neben der grundsätzlichen Problematik, dass aktuell die Behörden völlig heterogen daran gehen. Ich hab meine Pistole anstandslos eingetragen bekommen, etwas weiter nördlich in NRW waren sich die SBer nicht so richtig sicher und haben erst Rücksprache halten wollen, Ausgang aktuell unbekannt.
            Immer daran denken, Behörden haben nur 3 Monate Zeit für die Bearbeitung des Antrags. Eine weitere Aufschiebung um 3 Monate ist nur mit sinnvoller Begründung möglich.

            Eine Waffe (bzw der Eintrag) MUSS genehmigt werden, wenn man nix dagegen sagen kann. Das Jägerurteil gilt nur für Gewehre nicht Pistolen. Nur für Jäger und nciht für Sportschützen.

            Insofern kann ab 3 Monate eine (kostenlose) Klage eingereicht werden. Dann hat man die Genehmigung recht fix.

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              #21
              Das LRA München schickt derzeit Schreiben an alle Jägdscheininhaber, dass bis zur Klärung der Rechtslage keine HA-Jagdlangwaffen mehr eingetragen werden.

              Jedoch betrifft dies halbautomatische Kurzwaffen ausdrücklich nicht, so steht es im Schreiben.

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                #22
                Falls es jemanden interessiert:

                Der Wortlaut des neuen Bundesjagdgesetz ist soweit auf dem Weg und muss nun noch abgesegnet werden. Da sich das Bedürfnis des Waffenbesitzes für Jäger aus der Jagdausübung ableitet, ist das BJagdG auch für die waffenrechtliche Seite interessant.

                Der aktuelle und wahrscheinliche Wortlaut kursiert aktuell wie folgt:

                "§ 19 1 2 c.)
                Verboten ist ... mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schiessen."

                Das wäre eine verblüffende, fast schon praktikable Lösung. Rein theoretisch hieße das: 10er Magazin mit 3 Patronen laden ist rechtskonform.

                Man darf gespannt sein, ich bin es.

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                  #23
                  Interessant! Dann würde also auch beim Kauf eines HA auf JJ nicht mehr die Bedingung sein, diese zusammen mit einem 2-Schuss-Magazin erwerben zu müssen.

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                    #24
                    Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                    Interessant! Dann würde also auch beim Kauf eines HA auf JJ nicht mehr die Bedingung sein, diese zusammen mit einem 2-Schuss-Magazin erwerben zu müssen.
                    Bedingung war das ja nicht bis die im BverwGericht Sauerstoffmangel hatten. Es war und ist aktuell die Regelung "mehr als zwei Schuss in's Magazin aufnehmen können." Kaufen durftest du die Knarren auch mit 30er Banane. Nur halt nicht in die Waffe reintun. Dieser Nonsen "Wird nur mit 2-Schuss-Magazin an Jäger verkauft" war Fehlinformation und mangelnde Sachkunde.

                    Aber, oh weh, oh graus: Die EU wird uns schon noch einen Strich durch die Rechnung machen.

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                      #25
                      Hm, also ich wurde bei meiner zuständigen Behörde immer gefragt, ob ich die Waffe mit 2-Schuss-Magazin erworben habe. Aber du hast Recht: als BEDINGUNG wird das nirgends aufgelistet.

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                        #26
                        Und der Jagdverband "bestätigt" das in seine presse Mitteilung.

                        Beim Bundesjägertag in Wolfsburg hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) heute den Durchbruch bei den Verhandlungen in der Regierungskoalition um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes verkündet. Den rund 400 Delegierten und Gästen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) sagte Schmidt: „Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen.

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                          #27
                          Wenn die Novelle im Wortlaut so durchkommt, dass im jagdlich geführten HA höchstens drei Patronen drin sind, dann wäre das jagdlich geführte AR-15 mit Drummag und 3 Schuss im Magazin (0 in der Patronenkammer) der hier in Richtung des BVerwG. Nach dem Urteil auch verdient.

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                            #28
                            So ist es

                            Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                            Wenn die Novelle im Wortlaut so durchkommt, dass im jagdlich geführten HA höchstens drei Patronen drin sind, dann wäre das jagdlich geführte AR-15 mit Drummag und 3 Schuss im Magazin (0 in der Patronenkammer) der hier in Richtung des BVerwG. Nach dem Urteil auch verdient.
                            und das ist auch gut so Wir danken dem Bundeslandwirschaftsminister
                            CSU !!!!!!!! Herr Schmidt bekommt ein Dankesschreiben .

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von Flachländer Beitrag anzeigen
                              "§ 19 1 2 c.)
                              Verboten ist ... mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schiessen."
                              Danke für die "Insiderinformationen"
                              Darf man fragen, wo du das her hast? Oder sind das die immer genannten "wohl informierten Kreise"?

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                                #30
                                Das wird am Freitag im Bundestag so beschlossen.

                                e:/
                                Is voll öffentlich einsehbar, was so beschlossen werden soll:


                                und dann findet man die Drucksacke 18/9093


                                Das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom [...] geändert worden ist, wird
                                wie folgt geändert:
                                1. § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt folgender Mittelfinger Richtung BVerwG beschlossen:
                                „c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als
                                drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf
                                Wild zu schießen;“.
                                Zuletzt geändert von derda; 07.07.2016, 17:48.
                                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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