ich habe ein großes Problem. Und zwar bin ich seit 12 Monaten Mitglied im Schützenverein, der dem DSB angehörig ist. Ich habe in den 12 Monaten mehr als 18 mal mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen, und zwar mit dem 357er Magnum Revoler, dem 98k und der Enfield...
Jetzt sagt mein Schießsportleiter doch tatsächlich, dass er mir vom Verein keine Bescheinigung ausstellen will über die 18 regelmässige Teilnahme am Schießsport, weil ich nicht immer mit der GLEICHEN Waffe geschossen habe !! Ich glaub mich tritt ein Pferd !
Dabei ist doch ganz klar gesetzlich geregelt "Nach § 14 Abs. 2 WaffG muss sich der Sportschütze vor Erwerb der ersten Waffe von seinem Schützenverband (nicht vom eigenen Verein) bescheinigen lassen, dass er mindestens 12 Monate im Verein mit scharfen Waffen trainiert hat und die Waffe für eine bestimmte anerkannte Schießsportdis-ziplin braucht. § 14 Abs. 3 Satz 1 WaffG billigt Sportschützen als Grundaus-stattung zur Ausübung des Schießsports drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen zu. Will der Schütze dieses Kontingent überschreiten, muss er dies gegenüber seinem Verband begründen und das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis darlegen".
Da ich in Niedersachsen wohne, wollte ich fragen, ob ich mich direkt an den NSSV wenden kann..dieser wird aber wahrscheinlich ohne eine Bescheinigung von meinem Verein nicht tätig werden.
Wer kann mir helfen von Euch ? Ich bin echt verzweifelt und natürlich entsprechend sauer. Und ich will mir das eigentlich auch nicht von meinem Verein gefallen lassen. Es wurde immer gesagt "Schießt was ihr bekommen könnt, damit ihr Euch ein Bild von den Waffen machen könnt und ihr dann später die richtige kauft". Ich habe gehört, dass diese Unsitte wohl schon seit langer Zeit so im Verein läuft..allerdings hat mir niemand davon erzählt, nur jetzt im Nachhinein wo man am recherchieren ist, kommt das so lansam ans Tageslicht !
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