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Probleme mit Verein --> Ausstellung von regelmässiger Teilnahme am schießen

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    Probleme mit Verein --> Ausstellung von regelmässiger Teilnahme am schießen

    Hallo liebe Freunde,

    ich habe ein großes Problem. Und zwar bin ich seit 12 Monaten Mitglied im Schützenverein, der dem DSB angehörig ist. Ich habe in den 12 Monaten mehr als 18 mal mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen, und zwar mit dem 357er Magnum Revoler, dem 98k und der Enfield...

    Jetzt sagt mein Schießsportleiter doch tatsächlich, dass er mir vom Verein keine Bescheinigung ausstellen will über die 18 regelmässige Teilnahme am Schießsport, weil ich nicht immer mit der GLEICHEN Waffe geschossen habe !! Ich glaub mich tritt ein Pferd !

    Dabei ist doch ganz klar gesetzlich geregelt "Nach § 14 Abs. 2 WaffG muss sich der Sportschütze vor Erwerb der ersten Waffe von seinem Schützenverband (nicht vom eigenen Verein) bescheinigen lassen, dass er mindestens 12 Monate im Verein mit scharfen Waffen trainiert hat und die Waffe für eine bestimmte anerkannte Schießsportdis-ziplin braucht. § 14 Abs. 3 Satz 1 WaffG billigt Sportschützen als Grundaus-stattung zur Ausübung des Schießsports drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen zu. Will der Schütze dieses Kontingent überschreiten, muss er dies gegenüber seinem Verband begründen und das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis darlegen".

    Da ich in Niedersachsen wohne, wollte ich fragen, ob ich mich direkt an den NSSV wenden kann..dieser wird aber wahrscheinlich ohne eine Bescheinigung von meinem Verein nicht tätig werden.

    Wer kann mir helfen von Euch ? Ich bin echt verzweifelt und natürlich entsprechend sauer. Und ich will mir das eigentlich auch nicht von meinem Verein gefallen lassen. Es wurde immer gesagt "Schießt was ihr bekommen könnt, damit ihr Euch ein Bild von den Waffen machen könnt und ihr dann später die richtige kauft". Ich habe gehört, dass diese Unsitte wohl schon seit langer Zeit so im Verein läuft..allerdings hat mir niemand davon erzählt, nur jetzt im Nachhinein wo man am recherchieren ist, kommt das so lansam ans Tageslicht !
    Zuletzt geändert von ghostriderzzr; 11.04.2014, 19:19.

    #2
    Du hast deine Einträge im Schießbuch?
    Hast du jeden Monat geschossen?

    Sortiere mal nach Langwaffen und Kurzwaffen und liste mal auf, mit was du wie oft geschossen hast.
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #3
      Ich würde mich ehrlich gesagt mit den von dir dokumentierten Schiesszeiten/Terminen (Schiesbuch/Zettel oder ähnlichem) an den Verband wenden und denen die Situation schildern.

      Ausserdem würde ich wenn es so ist wie du es schilderst den Verein wechseln weil es sich für mich irgendwo sehr sehr suspekt anhört

      Es gibt und wird immer leider bestimmte Wichtigtuer geben in den Vereinen die selber komische Auflagen erschaffen und es den Leuten die einfach ihr Hobby geniessen wollen, das Leben erschweren!

      Viel Erfolg dir und lass dich nicht unterkriegen
      Zuletzt geändert von Desert Hamster; 11.04.2014, 19:30.
      "Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
      (Volker Pispers)

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        #4
        Na von einer Bescheinigung im Nachhinein über diese Menge geleisteter Trainingstermine habe ich noch nie etwas gehört und so etwas gibt's auch nicht. Der normale Sportschütze führt regelmäßig seinen Schießnachweis in Form eines Schießbuches und läßt jeden Schießtag dort mit Name des Leitenden oder Vorsitzenden / dafür Beauftragten und Stempel der Schießstätte bestätigen. Weiter trägt sich der Schütze auf der in der Regel im Stand liegenden Schießliste ein. Dies ist für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses bei der entsprechenden Behörde oder im Vorfeld beim Dachverband völlig ausreichend und normal. Zudem hättest Du so beim ersten Mal schon mitgekriegt dass dort was nicht richtig läuft mit diesen selbst ernannten Schießbudenbullen.

        Mike
        Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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          #5
          Zitat von derda Beitrag anzeigen
          Du hast deine Einträge im Schießbuch?
          Hast du jeden Monat geschossen?

          Sortiere mal nach Langwaffen und Kurzwaffen und liste mal auf, mit was du wie oft geschossen hast.
          Jeden Monat ? WARUM ???

          Waffenarten getrennt auflisten? WARUM ???

          Der Fragende ist schon verunsichert genug. Was soll dass nun noch ?

          Mike
          Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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            #6
            @ H&K Schütze

            Vllt wegerm Gesetz?

            Also, wenn er mit einer erlaubnispflichtigen Kurzwaffe einmal mtl. geschossen hat, die restlichen sechs Termine mit LW geschossen hat, sind die 18mal egal, weil regelmäßig geschossen.

            Somit steht der Grünen rechtlich ja nichts im Wege und der Verein handelt irrational.
            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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              #7
              Zitat von ghostriderzzr Beitrag anzeigen
              Jetzt sagt mein Schießsportleiter doch tatsächlich, dass er mir vom Verein keine Bescheinigung ausstellen will über die 18 regelmässige Teilnahme am Schießsport, weil ich nicht immer mit der GLEICHEN Waffe geschossen habe !!
              Ehrlich?? Völliger Blödsinn!! Es ist egal, mit was Du geschossen hast, Hauptsache, Du hast regelmäßig teilgenommen!

              Wende dich an den Verband und wechsele den Verein!

              Gruß,
              dakota

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                #8
                Ich danke Euch für Eure Antworten. Die Schießnachweise hier aufzulisten halte ich auch für überflüssig.

                Der Hammer ist ja auch, dass ich als Anfänger mir nach ein paar Monaten ein Schießbuch gekauft habe (muss man ja auch erstmal wissen das es sowas gibt), um mir einen Überblick über meine Leistungen und über die Ergebnisse zu verschaffen. Dann habe ich jedes Mal beim Training nachgefragt, ob man meine Leistungen in das Schießbuch nachtragen könnte..ich wurde dann immer wieder vertröstet "Das machen wir später".

                Leider habe ich hier keine große Wahl den Verein zu wechseln (etwas ländlich strukturiert), da man NUR in diesem Verein KG Lang- und Kurzwaffe schießen kann und auch Schwarzpulver. Ich möchte, wie ihr es richtig festgestellt habe, mich intensiv dem Hobby widmen und mache jetzt auch meinen SP-Schein...aber es wird einem echt vermiest...

                Ich werde mich wohl an den Vorsitzenden vom Verein wenden und wenn das auch nichts nützt, irgendwie schauen, dass ich meine Schießnachweise bekomme (hab hier nämlich nur einen Audruck ohne Stempel, den wollet mir der Schießleiter nicht geben). Unfassbar sowas !! So eine Gutheerrenart !

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                  #9
                  Naja, mit Auflisten ging es mir darum, ob du im Schießbuch die notwendige Anzahl an Trainingseinheiten mit der erlaubnispflichtigen Kurzwaffe hast. Etweder 1x mtl. oder 18x im Jahr, dann steht der Grünen nichts im Wege und da isses wurscht, obs mal KK, mal GK oder unterschiedliche GK-Kaliber sind...

                  Mir wurde letztens gesagt, dass die Eintragungen im Schießbuch, wenn es hart auf hart kommt, nichts zählen, aber die Eintragungen im Schießbuch vom Verein (also wo steht wer alles was geschossen hat an dem Tag).
                  Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                    #10
                    Nein ich habe nicht mit der Kurzwaffe einmal im Monat geschossen. Grob kann man sagen, das erste halbe Jahr mit der Kurzwaffe, danach dann Karabiner, zwischendurch mal wieder Kurzwaffe.

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                      #11
                      Aber einen Sachkundelehrgang hast Du schon besucht? Auch dort ist es Inhalt der Unterrichtung " der Schießnachweis " und die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses gegenüber der Behörde.

                      Mike
                      Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                        #12
                        Mir wurde im Verein folgendes gesagt:

                        Für die Grüne WBK brauche ich entweder 18 Termine mit der KW oder einen monatlichen Termin, wobei es total egal ist, welche Art KW. Also KK, GK, mal 9mm, .357 oder sonstwas. Auch für das Beantragen der Waffe(n) spielt das keine Rolle.

                        Explizit wurde mir gesagt, dass ich keine LW-Termine/Eintragungen für die Grüne anrechnen darf, aber jetzt das große ABER:

                        Ich kann einfach so mit der Grünen WBK versuchen, die Gelbe mitzubeantragen...
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                          #13
                          Ja den Waffensachkundelehrgang habe ich natürlich besucht.

                          Dort wurde mir auch gesagt, dass 18 mal mit "erlaubnispflichtigen Waffen" ausreichend sind ! Und erlaubnispflichtig sind nun mal alle KK und GK-Waffen...wobei KK für mich kein Thema war...damit hab ich nie geschossen.

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                            #14
                            Nach dem Gesetz sind die 18 Trainingstermine mit erlaubnispflichtigen Waffen schon richtig, aber wer weiß was dein Verband für eigene zusätzliche Hürden noch in seinen Befürwortungsrichtlinien drinstehen hat.
                            Ich bekam auch mal sowas in einem mir bekannten Verein mit, wo das regelmäßige Training (weit mehr als 18 p.a.) mit der KW nicht gut genug für die Gelbe WBK war. Also ab zum BDS, dort gibt es weniger solcher "Vereinsfürsten". Und was wohl entscheidender ist: Nachvollziehbare Begründungen warum ein Bedürfnis nicht bescheinigt werden kann.

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                              #15
                              Also ab zum BDS,
                              Yep !

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