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Munitionserwerb für ein WS ?

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    Munitionserwerb für ein WS ?

    N Abend an alle,

    ich fang mal von vorne an, also, ich hab auf der Grünen ne P226 in 9mm Para und ne Hämmerli x-esse in .22lfB, für beide auch die Berechtigung zum Munitionserwerb.

    Jetzt hab ich vor, mir das SigSauer WS in .22lfB zu holen und dafür die KK-Pistole zu verkaufen, die dann ja ausgetragen wird. Damit würde dann aber die Berechtigung zum Mun-Erwerb für KK-Mun wegfallen, is ja klar.

    Im Gegenzug hab ich ja aber wieder, durch das WS, ne "KK-Pistole", nämlich die P226 mit dem WS in .22lfB.

    Jetzt die 100.000€-Frage: krieg ich für das WS ne Berechtigung zum Mun-Erwerb, obwohl ich kein eingetragenes Bedürfnis mehr hab ( weil die Hämmerli wär dann ja weg ) ??? Und das WS ja auch nicht eingetragen werden muß ???

    Im Voraus schon mal Danke für alle Antworten.
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

    #2
    Las das WS eintragen da haste auch die Berechtigung zum Muni Erwerb.

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      #3
      Zitat von papasid Beitrag anzeigen
      Las das WS eintragen da haste auch die Berechtigung zum Muni Erwerb.
      Eben, ganz einfach!!
      No place for second best!
      (Accuracy international)

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        #4
        Danke für Eure schnellen Antworten,

        scheint ja wohl einfacher zu gehen, als ich dachte. Dann nimmt das WS den Platz der Hämmerli ein, zumindest auf der Grünen, ist das richtig ?
        MfG aus der schönen Pfalz

        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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          #5
          Hallo

          Also wenn ich dass richtig verstehe, dann geht es bei dem WS um ein Wechselsystem, sprich eine Waffe die im Standard in 9mm schießt und ein Wechsellauf hat und dann auch KK schießen kann. Soweit richtig?

          Also wenn man eine solche Waffe in 9mm hat, würde man automatisch (bzw. wenn man drauf hinweißt) den Zusatzstempel (also ein 9mm und ein KK) in der grünen WBK bekommen und es zählt nur als 1 Waffe? Wahrscheinlich müsste man aber 2x die Gebühr für den Munitionserwerbstempel zahlen, oder?

          Gruß Oliver

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            #6
            Zitat von OlliDD Beitrag anzeigen
            Hallo

            Also wenn ich dass richtig verstehe, dann geht es bei dem WS um ein Wechselsystem, sprich eine Waffe die im Standard in 9mm schießt und ein Wechsellauf hat und dann auch KK schießen kann. Soweit richtig?

            Also wenn man eine solche Waffe in 9mm hat, würde man automatisch (bzw. wenn man drauf hinweißt) den Zusatzstempel (also ein 9mm und ein KK) in der grünen WBK bekommen und es zählt nur als 1 Waffe? Wahrscheinlich müsste man aber 2x die Gebühr für den Munitionserwerbstempel zahlen, oder?

            Gruß Oliver
            Ja!!
            No place for second best!
            (Accuracy international)

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              #7
              Hmmmm,

              wenn ich die ganzen Kosten für Ein- und Austragen und nochmal ein...........

              da müßt ich ja mehr für die Hämmerli kriegen, als ich bezahlt hab, damit sich das irgendwie noch halbwegs rechnet......

              Also dann lieber das WS gekauft und gar nix eintragen lassen, die geringsten Kosten, der größte Vorteil und den meisten Fun
              MfG aus der schönen Pfalz

              Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
              Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

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                #8
                Ein WS m u ß eingetragen werden.

                Gruß Methusalem

                Kommentar


                  #9
                  So ?

                  Es hat doch immer geheißen, Kalibergleich oder kleiner kann, muß aber nicht eingetragen sein ?
                  MfG aus der schönen Pfalz

                  Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
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                  "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                    #10
                    Moin

                    Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                    So ?

                    Es hat doch immer geheißen, Kalibergleich oder kleiner kann, muß aber nicht eingetragen sein ?
                    Wechselsysteme müssen seit dem 01.04.2008 erlaubnispflichtig.
                    Bestandssysteme mußten bis zum 01.10.2008 nachgetragen werden.

                    Verstöße dagagen stellen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage.

                    stefan
                    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                    Kommentar


                      #11
                      Bei solchen Themen empfehle ich aus eigener Erfahrung den Anruf beim Sachbearbeiter! Informationen über die aktuelle Gesetzeslage aus dem Netz ziehen und dann etwas auf dumm stellen und den SB anrufen. Freundlich nach dem einfachsten und billigsten Weg fragen, ist meist am zielführendsten. Die SBs mit denen ich bisher das Vergnügen hatte, mochten es gar nicht, wenn man Ihnen sagen wollte wie sie etwas zu tun hatten. Ein gutes Verhältnis öffnet Tür und Tor.


                      Grüße
                      mbsoldier

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                        #12
                        Hallo mbsoldier,

                        is schon klar, führt ja eh kein Weg am SB vorbei. Ich hab mit dem Mann, auch mit seiner neuen Kollegin, kein Problem.
                        Das lief bis jetzt immer freundlich, konstruktiv, und wenn er ein bißchen Zeit hatte, auch durchaus lustig über die Bühne.

                        Der Ton macht halt die Musik, wie überall.

                        Ich wollt halt erst mal hören, was die Kollegen hier so sagen und an Wissen weitergeben können.
                        MfG aus der schönen Pfalz

                        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
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                          #13
                          Zitat von diesel Beitrag anzeigen
                          Moin



                          Wechselsysteme müssen seit dem 01.04.2008 erlaubnispflichtig.
                          Bestandssysteme mußten bis zum 01.10.2008 nachgetragen werden.

                          Verstöße dagagen stellen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage.

                          stefan
                          Hallo Stefan,

                          war mir bis jetzt so nicht bekannt. Dann scheint meine Meinung von weiter oben wohl die Meinung zu sein, die zwar weit verbreitet, abe deswegen trotzdem falsch ist.
                          MfG aus der schönen Pfalz

                          Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                          Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

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