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Verbot von Halbautomatischen Waffen für Jäger

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    Verbot von Halbautomatischen Waffen für Jäger

    Ich bin Jäger und konnte eine bereits im Februar bestellte halbautomatische Waffe, die ich bereits bezahlt habe und die Anfang der Woche an mich ausgeliefert werden sollte nicht mehr eintragen lassen und muss sie Jetzt an den Hersteller zurückgeben. Ich bin absolut verärgert über diese Situation, da ich nun nur noch kulanterweise einen Teilbetrag vom Hersteller zurück bekomme (Einzelanfertigung nach Bestellung). Ich bin absolut fassungslos über diesen Irrsinn, den wir nun über uns ergehen lassen müssen!

    In Bayern, scheint es jedoch, tut sich was....

    Rechtssicherheit beim Einsatz von Jagdwaffen schaffen
    http://www.jagd-baye...en_schaffen.pdf


    Halbautomatische Jagdwaffen – Besitz und Einsatz auch zukünftig erlauben
    http://www.jagd-baye...waffen_-_FW.pdf


    Heute ist Landesjägertag 2016 in Kulmbach. Dort wird auch gegen 13:30 Helmut Brunner,
    Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auftreten und eine Ansprache halten.

    http://www.jagd-baye...16_Programm.pdf

    Ist zufällig jemand vor Ort und kann berichten, ob dort die Problematik mit den Halbautomatischen Waffen zur Sprache kam?

    #2
    Nochmal zwei PDF Dateien
    Angehängte Dateien
    Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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      #3
      Lass die Waffe doch erst mal einlagern... ist sie denn nicht Sportschützentauglich?

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        #4
        Waffeneinlagerung

        Gute Idee. Falls der Hersteller die Waffe nicht einlagert, könntest Du Dich z.B. hier erkundigen http://www.waffenverwahrung.de/index.php?id=138 oder bei einem Büchsenmacher bzw. Waffenhändler bei Dir in der Nähe nach den Konditionen fragen.

        Bevor Du nur einen Bruchteil zurückerhälst, kannst Du die Waffe (Dein Eigentum) dann dort aufheben lassen, bis Du sie z.B. für einen besseren Preis weiterverkauft hast.

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          #5
          Prüfe doch mal, ob du die Differenz, den Juristen vom BVG oder den Verantwortlichen deines Landes oder Deiner Behörde, anlasten kannst.
          A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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            #6
            Zitat von skaenda Beitrag anzeigen
            Ich bin Jäger und konnte eine bereits im Februar bestellte halbautomatische Waffe, die ich bereits bezahlt habe und die Anfang der Woche an mich ausgeliefert werden sollte nicht mehr eintragen lassen und muss sie Jetzt an den Hersteller zurückgeben. Ich bin absolut verärgert über diese Situation, da ich nun nur noch kulanterweise einen Teilbetrag vom Hersteller zurück bekomme (Einzelanfertigung nach Bestellung). Ich bin absolut fassungslos über diesen Irrsinn, den wir nun über uns ergehen lassen müssen!

            ....
            Hmmm....., kann der Händler, bei dem Du das Ding bestellt/gekauft hast, Dir das nicht zwischenzeitig verwahren? Bezahlt ist er ja eh schon. Wäre doch also auch egal. Ich würde da jetzt nicht gleich vom Kauf zurück treten, schon deshalb, weil ja nicht der gesamte Kaufpreis erstattet wird. Am 15. Juni werden wir dann sehen, was da raus kommt. Dann könntest ja immer noch was machen in Richtung Rückgabe. Ich glaube aber das es da ne Einigung gibt. Wäre ja ein totaler Irrsinn und auch ein "Eigentor" in Sachen "Einflussnahme" der Jagdverbände.
            .22lfb, .22Hornet, 6,5Creedmoor, 7x57, .30-30WCF, .30-40Krag, .38-55, 10,75x68, .45-70, 12/70, 9mm Para, .357Mag, .44Magnum, .45ACP .358Norma Magnum.

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              #7
              Zitat von MiWi Beitrag anzeigen
              Prüfe doch mal, ob du die Differenz, den Juristen vom BVG oder den Verantwortlichen deines Landes oder Deiner Behörde, anlasten kannst.
              Genau das wollte ich ihm auch vorschlagen!

              Im Übrigen denke ich, wird das Urteil des BVerwG nicht zu halten sein.

              Es geht hier ja nicht nur um die pösen Black Rifles, sondern von dem Urteil ist z.B. auch eine Sauer S303 betroffen. Die kann ein 5-Schuss-Magazin aufnehmen, welches es auch am Markt gibt.

              Gilt auch für die Merkel SR1. Und das sind beides schicke Holzstecken.

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                #8
                Oder mal bis zum 28.04.16


                "Das Bundesministerium des Innern hat die Waffenrechtsreferenten der Länder und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für den 28. April 2016 zu einer Bera-tung über die Auslegung der Urteile und damit auftretende Fragen aus der Praxis nach Berlin eingeladen. Ziel ist es, einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Waffenrechtes zu diesen Urteilen abzustimmen."

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                  #9
                  gibt es neue Informationen ???

                  Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                  Oder mal bis zum 28.04.16


                  "Das Bundesministerium des Innern hat die Waffenrechtsreferenten der Länder und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für den 28. April 2016 zu einer Bera-tung über die Auslegung der Urteile und damit auftretende Fragen aus der Praxis nach Berlin eingeladen. Ziel ist es, einen bundesweit einheitlichen Vollzug des Waffenrechtes zu diesen Urteilen abzustimmen."
                  Hat jemand schon Informationen ??? .....
                  Danke .

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                    #10
                    In Bayern gibts es ein ofizielles Schreiben welches an alle UJB ging, hatte ich heute erhalten:

                    Jagdrecht; Urteil des BVerwG vom 07.03.2016 zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) BJagdG
                    Anlage
                    IMS vom 08.04.2016

                    Sehr geehrte Damen und Herren,
                    im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.03.2016 wird festgestellt, dass das sachliche Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) BJagdG eine halbautomatische Schusswaffe bereits dann erfasse, wenn sie geeignet ist, ein Magazin für mehr als zwei Patronen aufzunehmen. Dies träfe für alle halbautomatischen Schusswaffen mit wechselbaren Magazinen zu. Das Ur-teil widerspricht damit der bisherigen, unstrittigen Verwaltungspraxis in al-len Bundesländern. Vielmehr gingen Jagd- und Waffenbehörden bisher da-von aus, dass das Verbot nur greift, soweit ein Jagdscheininhaber tatsächlich ein größeres Magazin verwendet.
                    Derzeit wird die Entscheidung auf Bundes- und Landesebene ausgewertet.
                    Festgestellt werden kann jedoch bereits jetzt, dass das Urteil nur halbauto-matische Jagdlangwaffen betrifft, die ein wechselbares Magazin haben und so auch mit einem Magazin verwendet werden könnten, das mehr als zwei Patronen fassen kann. Halbautomatische Jagdlangwaffen, die ein festes (nicht wechselbares) 2- Schuss-Magazin, haben, sind daher vom Urteil
                    Seite 2 von 2
                    des BVerwG nicht betroffen (dies sind z. B. halbautomatische Büchsen mit festem (klappbaren) Magazin sowie halbautomatische Flinten mit Röh-renmagazin). Da Kurzwaffen nicht unter § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) BJagdG fallen, sondern in § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d) BJagdG eigenstän-dige geregelt sind (vgl. Leonhardt, BJagdG, Rn. 6 zu § 19), sind halbauto-matische Kurzwaffen (Pistolen) ebenfalls nicht betroffen.
                    Das StMI hat die Waffenbehörden mit beigefügtem IMS vom 08.04.2016 gebeten, vorerst keine Waffenerlaubnisse für die vom Urteil des Bundes-verwaltungsgerichts betroffenen Waffen zu erteilen, bereits wirksam erteilte Waffenerlaubnisse aber vorerst auch nicht zu widerrufen. Derzeit werten auch das für Waffenrecht zuständige Bundesministerium des Innern und das für Jagdrecht zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-schaft das Urteil aus. Im Hinblick auf die jagdrechtlichen Fragen bleibt zu-nächst der Ausgang der Abstimmung auf Bundesebene abzuwarten.
                    Beide Bundesministerien raten jedoch derzeit davon ab, die betroffenen halbautomatischen Jagdwaffen zu führen. Im Hinblick darauf, sollten Jäger auch in Bayern die betroffenen halbautomatischen Jagdlangwaffen derzeit bei der Jagd nicht führen.
                    Unser Haus wird beim Bund auf eine baldige Klärung drängen, um eine rechtliche Klarstellung im Sinne der bisher bewährten Praxis zu erreichen. Über aktuelle Entwicklungen werden wir Sie unterrichten. Wir bitten, die Betroffenen zu informieren.
                    Sie können auch auf die Informationen dazu im Wildtierportal, unter Aktu-elles und Recht, verweisen:

                    Mit freundlichen Grüßen

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                      #11
                      Danke für die Info ,

                      dann warten wir mal ab . Vorsichtshalber habe ich schon mal bei meinem SB die Nachweise
                      für den Sport vorbeigebracht . ( Nachweis Disziplinen , Schiessbuch und Wettbewerbsnach-
                      weise ) .

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                        #12
                        Auf der Seite der GRA steht geschrieben, wie knapp die Sache mit den Fristen war, warum das Verfahren in der Schwebe gehalten wurde und was der Mist an Anwaltskosten kostet.

                        Auch, dass manche Behörden Pistoleneinträge verweigern und dass es sich jahrelang hinziehen kann.

                        Und wieder höre ich, wie manche Schützen sagen, dass es uns nicht betrifft und nur Panikmache ist. Ich mag nicht mehr
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                          #13
                          Zitat von derda Beitrag anzeigen
                          Und wieder höre ich, wie manche Schützen sagen, dass es uns nicht betrifft und nur Panikmache ist. Ich mag nicht mehr
                          Noch nie haben Jäger, Sportschützen, Sammler und Verbände so zusammen gehalten wie jetzt. Und die, die jetzt obercool über Allem stehen, sind genau die, die am lautesten Jammern wenn sie Ihre Waffen verschrotten müssen.
                          Allerdings bin ich auch der Meinung, das es langsam an der Zeit ist sich wieder mit dem Sport zu beschäftigen. Wenn man sich die ganze Zeit nur mit Politikern, Gerichten und der EU beschäftigt, kriegt man ja die Krätze
                          Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                            #14
                            Es wurde Sportschützen ein Eintrag eines HA verweigert.
                            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                              #15
                              Wann mit welcher Begründung?...

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