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EU will halbautomatische Langwaffen verbieten

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    Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
    das habe ich auch so verstanden .. hab ja aber ausgeführt, dass diese beschränkung (da ja bei jagd eh nur 2 schuss) ja sowieso galt. ob eingetragen oder nicht. auf einem schiessplatz sieht das anders aus (auch das hab ich erwähnt).
    Wie im anderen Thread:

    Bisher: Jäger darf - ohne Eintrag in die WBK - am Stand ein 10er, 100er, Trommelmagazin oder MG-Gurt verwenden. Auch im Revier darf er ein 10er nutzen. NUR beim Schuss auf Wild galt die im Gesetz festgeschriebenen zwei Schuss, wobei ein dritter im Patronenlager sein durfte (somit 2+1).

    Mit dem Eintrag in die WBK wurde aber festgeschrieben, dass er NIEMALs NIE NICHT und NIRGENDS ein Magazin mit mehr als zwei Schuss nutzen darf, egal wo und wann er auf was schießt. Auch nicht auf dem Stand zum Zielfernrohreinstellen.

    Klage: Eintrag nicht gesetzmäßig, weil er ja - außer beim Schuss auf Wild - größere Mags verwenden darf vom Gesetz her, aber der Eintrag in die WBK das DER EINZELPERSON verbietet.

    Nach dem Urteil
    : Alle HA illegal, die Wechselmagazine akzeptieren, wo es irgendwo welche mit mehr als zwei Schuss gibt.

    => Er hatte also Recht auf die Klage und früher wurde jeder solchen Klage stattgegeben...
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      Meck-Pomm verweigert Jägern Eintrag von HA in die WBK...

      Und: "Jäger, die auf Jagdschein erworbene Halbautomaten besitzen, müssen mit dem Widerruf ihrer WBKs rechnen."

      Widerruf der WBK? Ganz geile Scheiße.

      Man wird auf Juni verwiesen, ob die Sachen enteignet werden.
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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        + + + =
        "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
        Gustav Heinemann



        www.prolegal.de
        www.german-rifle-association.de

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          Bayern macht auch mit


          So liebe Jäger,

          Bayerisches Innenmnisterium untersagt Neuausstellung von Waffenerlaubnissen für Selbsladebüchsen. Wie in der Anweisung aus dem bayerischen Innenministerium (siehe Bilder) ersichtlich ist wurden die Waffenbehörden in Bayern heute angewiesen bis zu Klärung der Reichweite des Gerichtsurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.03.2016: keine Waffenerlaubnisse für die vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betroffenen Waffen zu erteilen bereits wirksam erteilte Waffenerlaubnisse aber in




          in Bayern gibts auch keine SlBs mehr für euch...
          Noch dürft ihr sie behalten - mal sehen, wie lange noch. Bei dem Begleitschreiben, dass dem Artikel bei liegt werden die WBK Widerrufe bereits vorbereitet.

          Was für eine Scheiße!
          Ceep calm, think for yourself and question authority!

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            Warum wundert mich nicht, dass NRW das auch macht. Aber Bayern? Wasn da los?
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              Keine Ahnung was die geritten hat.

              Ich gehe aber davon aus, dass die Entwaffnung der Bürger eine relativ große Rolle spielt. Und da ist König Horst mit Sicherheit voll dabei.

              Mich würde mal interessieren wieviele SLB jagdlich eingetragen sind. Und mich würde interessieren, ob die Jagdverbände endlich mal aus den Puschen kommen.
              Ceep calm, think for yourself and question authority!

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                na ja ! ...im moment herrscht wohl rechtsunsicherheit. das urteil ist noch nicht rechtskräftig und KÖNNTE noch geändert werden. da ist der bayerische weg doch nachvollziehbar !?

                davpn abgesehen ist die ganze story wirklich völlig sinnfrei und hätte keiner gebraucht !!
                "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
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                  Naja, nicht eintragen is zwar besser, als WBK widerrufen, aber dass man da einfach mal loslegt und Bestandsschutz ausklammert? Frechheit seitens der Behörden. Mitte JUNI(!) wird wohl die Innenministerkonferenz oder wer da was entscheidet, ein Ergebnis vorlegen...
                  Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                    Zitat von P88 Beitrag anzeigen
                    na ja ! ...im moment herrscht wohl rechtsunsicherheit. das urteil ist noch nicht rechtskräftig und KÖNNTE noch geändert werden. da ist der bayerische weg doch nachvollziehbar !?

                    davpn abgesehen ist die ganze story wirklich völlig sinnfrei und hätte keiner gebraucht !!
                    Zumindest will man in Bayern erstmal nichts widerrufen. Am 15.Juni treffen sich die Innenminister, hier möchte man dann eine einheitliche Regelung finden. Man möchte keine, für jedes Bundesland andere Vorgehensweise in diesem Fall, was auch immer das heißen mag....
                    Im Grunde wäre sowas vom Tisch, wenn der DJV hier massiv einwirken würde. Aber die 2+1 Reglementierung stammt ja aus deren Ecke, damals, in den 70ern....
                    .22lfb, .22Hornet, 6,5Creedmoor, 7x57, .30-30WCF, .30-40Krag, .38-55, 10,75x68, .45-70, 12/70, 9mm Para, .357Mag, .44Magnum, .45ACP .358Norma Magnum.

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                      Zurück zum eigentlichen Thema:
                      Hier endlich die deutsche Übersetzung des IMCO Ausschusses:

                      http://german-rifle-association.de/welcome.html

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                        Danke ,

                        Zitat von alex1604 Beitrag anzeigen
                        Zurück zum eigentlichen Thema:
                        Hier endlich die deutsche Übersetzung des IMCO Ausschusses:

                        http://www.europarl.europa.eu/sides/...E&secondRef=01
                        Könnte ich mit leben , wenn es so durch geht .

                        Kommentar


                          Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
                          Könnte ich mit leben , wenn es so durch geht .
                          sicher? du hast nix gegen eine regelmäßige MPU (samt Kosten!)?

                          Beispiel Artikel 5 – Absatz 2 – Unterabsatz 1:

                          Die Mitgliedstaaten führen für den
                          Waffenerwerb und -besitz ein
                          Überwachungssystem einschließlich
                          medizinischer Tests ein
                          , das
                          kontinuierlich oder periodisch strukturiert
                          sein kann, und entziehen Genehmigungen,
                          wenn eine der Voraussetzungen, auf deren
                          Grundlage der Waffenerwerb oder -besitz
                          genehmigt wurde, nicht mehr erfüllt ist.
                          (Hervorhebung durch mich)

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                            Ich will definitiv keine MPU.
                            ... und wenn ich eine Bindehautentzündung habe und die Augentränen, wird der Zettel widerrufen....
                            Nein Danke!
                            Peter

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                              Da wird jemand ne Umschulung zum MPU Tester machen und für das Bundesland als exclusiv Gutachter anheuern. Und der ist der Schwippschwager vom Zuständigen.

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                                Wird nur erwägt Magazine als wesentlichen Bestandteil aufzunehmen oder soll das so kommen ? Das würde lustig werden.

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