Bisher: Jäger darf - ohne Eintrag in die WBK - am Stand ein 10er, 100er, Trommelmagazin oder MG-Gurt verwenden. Auch im Revier darf er ein 10er nutzen. NUR beim Schuss auf Wild galt die im Gesetz festgeschriebenen zwei Schuss, wobei ein dritter im Patronenlager sein durfte (somit 2+1).
Mit dem Eintrag in die WBK wurde aber festgeschrieben, dass er NIEMALs NIE NICHT und NIRGENDS ein Magazin mit mehr als zwei Schuss nutzen darf, egal wo und wann er auf was schießt. Auch nicht auf dem Stand zum Zielfernrohreinstellen.
Klage: Eintrag nicht gesetzmäßig, weil er ja - außer beim Schuss auf Wild - größere Mags verwenden darf vom Gesetz her, aber der Eintrag in die WBK das DER EINZELPERSON verbietet.
Nach dem Urteil: Alle HA illegal, die Wechselmagazine akzeptieren, wo es irgendwo welche mit mehr als zwei Schuss gibt.
=> Er hatte also Recht auf die Klage und früher wurde jeder solchen Klage stattgegeben...
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