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Landtagswahl in Niedersachsen am 20.01.2013

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    Landtagswahl in Niedersachsen am 20.01.2013

    Liebe Forengemeinde,

    wir haben zusammen mit prolegal einen Wahlflyer (einmal DIN A4 optimiert, einmal DIN A3) erstellt, den wir Euch bitten würden, möglichst großräumig im Bundesland Niedersachsen zu verteilen. Auch direkt angrenzende Landkreise außerhalb Niedersachsens sind für die Verteilung interessant, da es oftmals "Grenzverkehr" gibt von Jägern, Sammlern und Schützen.

    Vielen Dank für Euren Support!

    Im Namen von prolegal und den 5 Bürgern
    Jägermeister17
    Angehängte Dateien
    Die drei größten Krisen im Leben eines Mannes: Job weg, Frau weg, Kratzer in der Brünierung

    #2
    für die Interessierten verlinke ich hier mal aus dem WildundHund-Forum...

    ich hoffe, das ist so ok

    http://www.wildundhund.de/forum/view...37994#p4237994

    Kommentar


      #3
      Glaubt Ihr wirklich, dass die sich einen Dreck um Bürgerrechte scheren? Aber gut, die Alternativen sind noch übler.

      Kommentar


        #4
        Hier mal eine Parteimeinung zum Thema Waffenrecht. Ist zwar von 2009, aber noch immer aktuell.

        Nun ist es einige Wochen her, daß in Winnenden ein irregeleiteter Jugendlicher im Zuge eines Amok-Laufes mehrere Menschen tötete. Absehbar war damals schon, daß die BRD-Systemparteien hysterische Hilfeschreie ausstoßen würden und irgendwelche Maßnahmen beschließen, die als Symbol für Verlegenheit und Hilflosigkeit gelten können, aber ganz und gar nicht als Lösung des Problems. Auch die bundesdeutsche Presse sieht sich berufen, gegen Waffenbesitzer zu hetzen, ohne sich mit der Thematik und den Ursachen des schrecklichen Ereignisses von Winnenden auseinanderzusetzen.

        Unverhohlen sehen sie sich als Oberkontrollinstanz über Judikative, Exekutive und Legislative. Insbesondere die Herrschaften der Fernsehzunft schlachten dabei unter der Tarnkappe von »Aufklärung und Mitleid« die gesamte Szenerie bis ins kleinste Detail aus.

        Amok-Augenzeugen und Amok-Experten werden aus dem Betroffenheitssumpf hervorgekramt. In den Abendnachrichten müssen die Tränen im Großformat fließen, eingerahmt durch nichtssagende Interviews der ewigen Seelsorger und selbst traumatisierten Psychologen, ohne Rücksicht auf die Opfer, ohne Rücksicht auf die Trauer der Angehörigen. Journalismus mutiert hier zu einem ekelhaften Voyeurismus.

        Die nahezu allmächtigen Printmedien holen in den Folgetagen zu einem Rundumschlag gegen alles Böse aus. Waffenrechtliche Bedenkenträger kriechen aus ihren Löchern. Sinnbefreit rufen sie nach Verschärfung des geltenden Waffenrechts – wohlwissend, daß selbst ein schärferes Waffenrecht die Tat nicht hätte verhindern können.

        Innere Sicherheit und Schußwaffenbesitz

        Aber die mediale Hetzkampagne trifft nicht nur die Waffenbesitzer in Deutschland. Darüber hinaus wird versucht, die Politik zu aktionistischem Handeln zu zwingen – bar jedes realistischen Denkens. Diesem Druck können sich nur wenige Mandatsträger entziehen. Die »Demokraten« der Grünen und Linkspartei zeigen ihr wahres Gesicht und wollen den privaten Schußwaffenbesitz gleich vollkommen abschaffen.

        Der SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Kramer äußert sogar, »…daß Schußwaffen in privater Hand in einer Demokratie unnötig und überflüssig sind«. In diesen Verlautbarungen spiegelt sich ein grundsätzliches Demokratieverständnis der Systemparteien wieder. In welcher Gesellschaftsordnung sonst, wenn nicht in einer Demokratie, sollte das Recht auf privaten Schußwaffenbesitz verankert sein? Haben die Systemparteien etwa Angst vor ihren Bürgern? Vor ihren eigenen Wählern? Es scheint so.

        Mit dem Verbot von Schußwaffen in Privathand wird die innere Sicherheit um keinen Deut verbessert. Ganz im Gegenteil: Privater Schußwaffenbesitz erhöht die innere Sicherheit. Diese Aussage wird statistisch durch eine Vielzahl von Beispielen untermauert. Die Kriminalitätsrate in England stieg sprunghaft an, nachdem dort das Schußwaffentotalverbot in Kraft trat.

        Natürlich wird der Besitz einer Waffe jetzt mit mindestens fünf Jahren Haft geahndet – das interessiert den Kriminellen, der einen bewaffneten Überfall plant und ausführt, aber herzlich wenig. Die Wende in Südafrika brachte den Einwohnern nicht nur eine radikale Änderung der sozialen Struktur, sondern auch eine sukzessive Entwaffnung des Bürgers. Heute ist es dem mündigen, gesetzestreuen Südafrikaner praktisch unmöglich, Handfeuerwaffen zu erwerben.

        Strenge Vorschriften

        Die Kriminalitätsrate im Land spricht Bände über den Erfolg dieser Maßnahme. Die Gewalt in Großstädten Südafrikas ist gleichzusetzen mit den Zuständen in Krisengebieten wie Irak oder Afghanistan. Inoffizielle Schätzungen gehen von täglich 150 Mordopfern aus. Das dritte Beispiel liefern die Vereinigten Staaten von Amerika. In den US-Bundesstaaten, die ein sehr freies Waffenrecht pflegen, ist die Kriminalität weit weniger stark gestiegen als in Bundesstaaten mit einem restriktiven Waffengesetz.

        In Deutschland geht vom Privatwaffenbesitzer ohnehin keine Gefahr aus. Der deutsche Sportschütze muß zwangsläufig ein gesetzestreuer Bürger sein. Anders würde ihm der Waffenbesitz von vornherein nicht gestattet. Selbst mit Bagatelldelikten setzt er seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit aufs Spiel. Entgegen den unsachlichen Berichten der meisten Presseorgane reicht nämlich die bloße Mitgliedschaft in einem Schützenverein bei weitem nicht aus, um eine Schußwaffe erwerben zu können. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit muß der angehende Waffenbesitzer auch noch ein Bedürfnis sowie die Waffensachkunde nachweisen.

        Die Kriminalstatistik des BKA aus dem Jahre 2007 weist eine Quote von 0,20 % an Straftaten aus, bei denen Schußwaffen Verwendung fanden. In einem Drittel der Fälle von diesen 0,20 % wurde tatsächlich geschossen; bei zwei Dritteln lediglich gedroht. Eine Schußwaffenverwendung im Sinne von »Schießen« fand daher lediglich in weniger als 0,07 % aller Straftaten statt und ist damit so niedrig wie noch nie in den vergangenen 38 Jahren. Der größte Anteil, nämlich fast ein Drittel, fiel dabei in den Bereich des Bundesjagdschutzgesetzes, Naturschutzgesetzes und Tierschutzgesetzes (lies: Wilderei).

        Der Anteil der Straftaten, bei denen eine Schußwaffenverwendung zu verzeichnen ist, war in den vergangenen 38 Jahren zwar Schwankungen unterworfen, von einem Anstieg kann aber keine Rede sein. Er bewegte sich immer zwischen 0,20 % und 0,33 %, gemessen an allen bundesweit begangenen Straftaten, obwohl sich das Einzugsgebiet infolge der Wiedervereinigung vergrößerte.

        Blick in die Kriminalitätsstatistik

        Erfaßt werden zwar alle Straftaten, die mit Schußwaffen begangen wurden, was aus der Statistik jedoch nicht hervorgeht, ist die Herkunft der verwendeten Waffen. Die Statistik gibt keinen Hinweis darauf, ob es sich um illegale Waffen handelt, Waffen im Behördenbesitz oder um Waffen im (legalen) Privatbesitz von Sportschützen, Waffensammlern und Jägern.

        Würde es eine derart weiterreichende Differenzierung geben, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit ersichtlich, daß vom Legalwaffenbesitzer in Deutschland keine Gefahr ausgeht bzw. die prozentuale Quote wäre statistisch nicht mehr repräsentativ, da zu gering. Vermutlich würde des weiteren erkennbar werden, daß die höchste Schußwaffenkriminalität von illegalen Waffen verursacht wird. Diesem Phänomen ist leider auch durch stetige Verschärfungen des Waffengesetzes und Reglementierungen der Legalwaffenbesitzer nicht beizukommen. Besitzer illegaler Waffen entziehen sich nämlich regelmäßig waffenrechtlicher Bestimmungen. Das klingt zwar nach einer Binsenweisheit, ist aber offenbar nicht jedem Legislativvertreter im Land bekannt.

        Darüber hinaus führt ein weiterer Faktor zur Verfälschung der Statistik: Unter dem Punkt »Mit Schußwaffe gedroht« werden alle Fälle erfaßt, in denen sich mindestens ein Beteiligter bedroht gefühlt hat, unabhängig davon, ob der Gegenstand, mit dem er bedroht wurde, Schußwaffeneigenschaften besessen hat oder lediglich eine Spielzeugpistole war oder ein anderer frei erwerbbarer schußwaffenähnlicher Gegenstand.

        Stellt man die Frage nach dem Nutzen eines Schußwaffenverbots, zeichnen sich zwei Antwortmöglichkeiten ab. Die erste ist die eben widerlegte gutmenschliche Version: Mit einem Waffenverbot könne man in irgendeiner Form die innere Sicherheit Deutschlands steigern.

        Beitrag zur Entmündigung

        Die zweite Antwortmöglichkeit birgt jedoch handfestes wirtschaftliches, vor allem aber politisches Kalkül: das Volk zu entwaffnen, war schon seit jeher einer der ersten Schritte antidemokratischer Kräfte. Stalin verbot seinem Volk die Waffen 1929, die Chinesen 1935, Pol Pot in Kambodscha 1956, und Idi Amin entwaffnete sein ugandisches Volk 1970. In jedem dieser Fälle war der Einführung eines menschenfeindlichen Herrschaftssystems Tür und Tor geöffnet.

        Jeder mündige, gesetzestreue Bürger muß das Recht haben, Schußwaffen zu besitzen. Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Anzahl von Amokläufen in einem Land und der Zahl von Schußwaffen in Privathand. Die Ursachen liegen tiefer und offenbaren vor allem das politische Versagen der Systemparteien. Die Ursachen für Amokläufe sowie für die meisten anderen Gewalttaten liegen vor allem in einer fehlgeleiteten Erziehungspolitik, im sozialen Werteverfall und einer konsequent geförderten Zerstörung des deutschen Gemeinwesens. Die jahrzehntelange Politik von »Bevormundung statt Eigenverantwortung« beginnt ihre fauligen Früchte abzuwerfen.

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          #5
          Zum Thema Wahl und WaffR verlinke ich gerne noch mal hier drauf

          ECRA

          Patronensammlervereinigung

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