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Bereits mitte der 70er Jahre war klar, dass das Sturmgewehr 57 nicht mehr den Anforderungen einer modernen Armee entsprach. Auch sollte die in die Jahre gekommene Gewehrpatrone 11 durch eine neue Moderne Munition ersetzt werden.
Technisch gesehen ist das Stgw.90 eigentlich nichts besonderes. Ein Gasdrucklader mit Drehkopfverschluss. Wenn man sich mal das Bild unten anguckt, erkennt man sofort die Ähnlichkeit zu einem anderen Waffensystem.
Das Stgw.90 wird nicht nur militärisch eingesetzt sondern ist auch im Zivilen Schiesssport eine sehr beliebte Schützenwaffe für die 300m Distanz.
Bereits am 24. September 1980 wurden den interessierten Dienstabteilungen des EMD die neuen Sturmgewehre aus der laufenden Prototypenserie samt der zur Zeit ebenfalls in Entwicklung stehenden Munition vorgeführt.
Anlässlich der OLMA (Ostschweizerische Land- und Milchwirtschaftliche Ausstellung) vom 9.-19. Oktober 1980 wurden anlässlich einer Waffenschau des EMD die Sturmgewehre der Waffenfabrik Bern und der SIG auch einem breiten Publikum vorgestellt.
Im Auftrage der GRD (Gruppe für Rüstungsdienste) wurden in der SIG und in der Eidg. Waffenfabrik Bern (W+F) zeitgleich je eine Prototypenserie Sturmgewehre vom Kaliber 5.6mm und 6.45mm hergestellt. Gleichzeitig wurden in den Munitionsfabriken Thun und Wimmis die Munitionsentwicklung für die entsprechenden beiden Kaliber vorangetrieben.
Es bestand zwischen beiden Waffenentwicklern eine echte Konkurrenz, obwohl schon im Vorfeld Abmachungen bestanden hatten dass an einer allfälligen späteren Serienfabrikation beide Firmen zu beteiligt seien.
Mitte 1981 waren die Entwicklungen soweit fortgeschritten, dass der Truppe jeweils 400 Waffen mit der erforderlichen Munition für die Dauer eines Jahres für Versuche abgegeben werden konnten.
Im Gegensatz zum Sturmgewehr 57, welches zusammen mit 120 Schuss Munition rund 10kg wiegt, konnte bei den neuen Waffen das Gewicht bei gleicher Munitionsdotation auf rund 8kg beim Kaliber 6.45mm und auf rund 7kg beim Kaliber 5.6mm gesenkt werden.
Mit beiden Kalibern sollte aber auch gewährleistet sein, dass für das sportliche Schiessen auf 300m die gleiche Präzision erreicht werden kann wie dies mit der GP11 möglich war/ist. Ebenso sollte das Verschiessen von Gewehrgranaten mit beiden Waffensystemen grundsätzlich möglich sein, wobei keine Treibpatronen mehr erforderlich sein sollten. Später entschied man sich dann aber gegen die Einführung solcher Gewehrgranaten.
Gebaut werden sollten die Sturmgewehre in zwei Ausführungen. Nämlich einmal als persönliche Waffe des Wehrmannes, sowie in einer verkürzen Version als Korpswaffe welche z.B. dem Inventar eines Panzers zugeteilt werden konnten. Die Länge der persönlichen Waffe sollte ca 100cm und mit umgeklappten Kolben ca 80cm betragen, was im Gegensatz zum Stgw.57 mit 110cm ein erheblicher Fortschritt war.
Entschieden hat man sich dann Ende 1984 für das Sturmgewehr Modell der SIG und die 5.6mm Gewehrpatrone. Bei der Waffe lag der Hauptgrund darin, dass die SIG bereits für die Serienproduktion gerüstet war, bei der Munition lag der Hauptgrund wohl in der Kompatibilität zu anderen Nachbarstaaten welche sich ebenfalls für die Einführung der .223er Munition entschieden hatten.
Dass die 6.45mm Patrone eigentlich die erste Wahl gewesen wäre kann man sich aus diesem Kleinen Infotext der GRD von 1981 entnehmen.
Die hohe Anfangsgeschwindigkeit und Eigenrotation sowie die gewählte Form der Geschosse ergeben eine stabile Flugbahn und gewährleisten im praktischen Einsatz eine gute Präzision, wobei die Munition im Kaliber 6.45mm eine grössere Einsatzdistanz und Wirkung im Ziel aufweist uns somit für den Einsatz wohl geeigneter wäre.
Die Bilder unten zeigen ein Exemplar des W+F Sturmgewehres im Kaliber 6.45mm. Dieses Stammt aber noch aus der E-Serie also noch aus dem Prototypenstadium. Für die Truppenversuche von 1981 wurden noch diverse Veränderungen an der Waffe vorgenommen.
Die W+F hat die Waffen damals direkt an berechtigte Sammler verkauft zu einem Stückpreis von 4500.-CHF für ein Sturmgewehr und 5200.-CHF für eine kurze MP Version. Der Lieferschein stammt noch vom Vorbesitzer der Waffe welcher diese damals direkt von der Fabrik bezogen hat
Seit April 2004 dürfen Schweizer Soldaten nach dem Wehrdienst auch das Sturmgewehr 90 als persönliches Eigentum behalten. Dies war zuerst gar nicht vorgesehen. Bisher wurde es in der Armee so gehandhabt dass nach der Entlassung diejenige Waffe ins Eigentum überging welche man ursprünglich gefasst hatte und an der man auch ausgebildet wurde.
So hat z.B. jener Wehrmann welcher in seiner RS einen Karabiner gefasst hatte und im Laufe späterer Dienstleistungen auf das Stgw.57 umgerüstet wurde bei seiner Entlassung wieder einen K31 erhalten. So ging es auch jenen Soldaten welche vom Stgw.57 auf das Stgw.90 umgerüstet wurden, diese erhielten bei der Entlassung dann wieder das alte Stgw.57 als persönliches Eigentum. Das VBS musste sich spätestens 2004 etwas einfallen lassen, denn dies war der Zeitpunkt wo zum ersten Mal Soldaten aus der Wehrpflicht entlassen wurden welche von Anfang an mit dem Stgw.90 ausgerüstet waren. Um jene Soldaten nicht zu benachteiligen war es für das VBS wohl am einfachsten auch das Stgw.90 ins persönliche Eigentum zu schicken
Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben
Ein interessantes Belegstück aus dieser Zeit ist auch die unten gezeigte Waffe.
Es handelt sich um ein Stgw.57 KAWEST (Kampfwergesteigert). Sinn dieser Versuchsreihe (hergestellt wurden ca 40 Stück) war es eine "Notlösung" zu finden, falls sich die Einführung des Stgw.90 erheblich verzögern würde. Die SIG hatte deshalb den Auftrag das Stgw.57 aufzuwerten und es soweit als möglich dem Stgw.90 anzugleichen (auch optisch). Nebst den Neuerungen welche bei meinem Exemplar zu sehen sind, gab es auch noch Versuche mit kürzeren Läufen (50cm) um auch dort dem Stgw.90 etwas näher zu kommen. Verworfen wurde die Idee vermutlich aus Kostengründen. Die Idee wäre wohl gewesen die noch vorhandenen Stgw.57 in dieser Aufgewerteten Version an die neuen Rekruten abzugeben.
Zeitlich wäre diese Lösung durchaus denkbar gewesen. Die ersten Stgw.90 wurden nämlich 1987 an die Truppe abgegeben. 1996 wurden noch zum letzten Mal Stgw.57 als persönliche Waffen verteilt, und erst 1997 also nach 10 Jahren konnten erstmals alle frisch eingezogenen Rekruten mit einem persönlichen Stgw.90 ausgerüstet werden.
Lange genug hätte es demnach also gedauert so dass diese Zwischenlösung Sinn gemacht hätte.
Passend zum Thema hab ich auf meinem Memory-Stick noch einen Artikel aus der Zeitschrift "Schweizer Illustrierte" aus den 80er gefunden, welcher sich mit dem Auswahlverfahren zum neuen Sturmgewehr beschäftig.
Die Qualität ist leider nicht ganz so top, lesbar ist es aber allemal.
Eine weiteres interessantes Dokument zum W+F Sturmgewehr habe ich vor eine Weile von einem Amerikanischen Sammler erhalten. Leider liegt mir der Infoprospekt nur als Farbkopie und nicht im Orginal vor.
Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)
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