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Keine Ankündigung bisher.
Walther PPK oder TPH behalten.
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Will das hier nicht Pauschalieren aber bei uns in Niedersachsen geht das,die Waffen eines Familienmitglied 1. GRADES zu Erben.Das nennt sich Vorerbschaft.Mein Vater ist auch Jäger und hat 14 Waffen auf seinen Karten..Da er noch zur Jagd geht und seinen Jagdschein Jedes Jahr löst ist sein Bedürfnis natürlich begründet.Er wollte nur nicht mehr soviele Waffen haben und hat mir 8 vererbt mit dieser Vorerbschaft.Beim Amt war das kein Problem und mir wurden die Waffen eingetragen.Auf Nachfrage ob ich seine Kurzwaffen auch übernehmen könnte ,sagte mir die Sachbearbeiterin das auch dieses kein Problem sei.Jetzt weiß ich nicht ob sie damit kein Problem hat weil ich auch Meisterschaften Kurzwaffe schiesse ,oder ob es allgemein so ist .
Solltest Du als mal bei deinem Amt nachfragen..
Gruss FrankIch möchte im Schlaf sterben, wie mein Opa............ nicht schreiend wie sein Beifahrer
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Zitat von Mr.Burns Beitrag anzeigen.............. aber bei uns in Niedersachsen
Sagen wir besser, deine SB macht das, hängt sich da SEHR weit aus dem Fenster und wenn mal jemand den Job macht der Ahnung hat kann es dumm enden.......
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