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    #31
    Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen

    Als User:
    Mal ganz allgemein ein Beispiel, ohne dies auf Jemanden beziehen zu wollen.

    [I]Frager: "Hallo Kollegen, ich bitte um Eure Hilfe, könnte mir Jemand sagen, wie groß der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug innerorts sein muss?"
    Schon richtig.

    Aber wenn jemand z.B. so fragt wie 17550 im Beitrag um 13.25 Uhr , also den Zwiespalt und Hintergrund seiner Frage sachlich und nachvollziehbar erläutert, dann wird er m.E. auch vernünftige Antworten bekommen, weil man versteht, daß er sich mit einer Problematik auseinandergesetzt hat und nicht einfach zu faul zum selbst kümmern ist.

    Um auf Dein Beispiel einzugehen: Wenn da jemand schreibt, mein Fahrlehrer sagt mir x Meter, über Google habe ich y Meter festgestellt und im theoretischen Unterricht wurde darauf nicht eingegangen,
    dann sollte er auch vernünftige Antworten bekommen.

    Bevor man sich bemüht, möchte man gerne das Gefühl eines eigenen Bemühens des Fragestellers haben, dann hilft man auch gerne, wenn man kann.

    Geht zumindest mir so !

    HelGerd

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      #32
      Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
      Wisst ihr, was richtig ist?
      Im Prinzip kann Dir diese Frage niemand eindeutig beantworten.

      Das Warum dafür ist ganz eindeutig: Auslegungen und Interprätationsspielräume nicht eindeutig formulierter Gesetze, unterschiedliche Regelungen unterschiedlicher Behörden, zu den Sachverhalten ergangene Urteile von Gerichten.

      Beispiel: Was wiederladen.

      Lange Zeit war weitgehend (wenn auch nicht überall) unbestritten, daß der Wiederlader Alles wiederladen darf, was gesetzlich zugelassener Munition entspricht.
      Neuere Urteile z.B. aus Bayern beschränken das Wiederladen nun wieder auf Munition, für die es ein anerkanntes Bedürfnis, also z.B. Besitz einer Waffe gibt.

      Für die Praxis gibt es nur zwei Möglichkeiten:
      Du klärst strittige Fragen schriftlich(!) mit Deiner Behörde ab
      und
      akzeptierst entweder deren Sicht der Dinge
      oder
      Du klagst dagegen und hast dann das Urteil.

      Leider unbefriedigend, aber absolut alltäglich.

      HelGerd

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        #33
        Vielen Dank für deine Antwort.

        Kennst du dich auch mit der zweiten Frage aus, für wen wiedergeladen werden darf?

        Denn wenn auch für andere wiedergeladen werden darf, dann würde sich ja die erste Frage etwas entschärfen.

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          #34
          Was HelGerd sagt stimmt so nicht ganz.

          Ich habe Beides gegenüber meinem Landratsamt erstritten.

          Dort hatte man mir in meine Erlaubnis nach §27 eben das Verbot hineingeschrieben, andre Kaliber zu laden als jene, für die ich eine Waffe besitze.

          Ich habe Widerspruch eingelegt und Recht bekommen.
          Das LRA musste diesen Passus streichen.

          Da das Waffenrecht ein furchtbarer Sumpf an unklaren Aussagen darstellt, dies unter anderem, weil es bereits mehrfach umgeschrieben wurde, nutzen dies SBs, im Sinne von "je weniger Waffen im Volk, umso besser", leider gerne aus.
          Nicht Alle, aber Viele, leider.

          Ich unterstelle nun Deinem Rechtsreferendar, unbekannterweise, dieselbe Intension.
          Sicher weiß er es besser.
          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
          (Prof. Max Otte)

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            #35
            Zitat von HelGerd Beitrag anzeigen
            Im Prinzip kann Dir diese Frage niemand eindeutig beantworten.
            Beweise das bitte.

            Was nicht verboten ist, ist eindeutig erlaubt.
            "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
            (Prof. Max Otte)

            Kommentar


              #36
              Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
              Was HelGerd sagt stimmt so nicht ganz.
              Wenn man es aufmerksam liest und versteht, dann schon.

              Ich habe Beides gegenüber meinem Landratsamt erstritten.


              Ich habe Widerspruch eingelegt und Recht bekommen.
              Das LRA musste diesen Passus streichen.

              .
              Prima. Genau das habe ich erklärt.
              Unterschiedliche Auffassungen, Akzeptanz oder gerichtliche Klärungen im Einzelfall, es gibt keine einheitliche Anwendung bei allen Behörden.

              DU hast für DICH das erstritten.
              Also Glück gehabt.
              Das Urteil allerdings gilt auch nur für DICH.

              Aber mit Rechtsauffassungen ist es wie mit Meinungen, jeder hat Eine,
              ob sie dann Bestand hat, klärt das zuständige Gericht.

              HelGerd

              Kommentar


                #37
                Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
                Vielen Dank für deine Antwort.

                Kennst du dich auch mit der zweiten Frage aus, für wen wiedergeladen werden darf?
                Auch dazu gibt es verschiedene Meinungen und Urteile der jeweils zuständigen Behörden und Gerichte.


                Denn wenn auch für andere wiedergeladen werden darf, dann würde sich ja die erste Frage etwas entschärfen.
                Meine Meinung und die Meinung meiner Behörde gilt HIER.

                Du solltest das mit Deiner Behörde klären.
                So mache ich das in Zweifelsfragen vorher auch,
                denn wenn es hart auf hart kommt, dann zählt das mit der Behörde belegbar Abgesprochene und nicht irgendwelche Meinungen aus irgendwelchen Foren.

                Gruß
                HelGerd

                Kommentar


                  #38
                  Meinungen und Urteile mal außen vor . Denkt mal an die Haftung wenn etwas
                  passiert . Da ist noch das harmloseste eine kaputte Waffe . Bei Personenschaeden
                  kann das dramatisch ins Geld gehen . Im ERNSTFALL wird sich die Versicherung des
                  Vereins an den Wiederlader halten .

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                    #39
                    @ernst55:
                    Absolut!
                    Egal ob Verein oder privat.

                    Ich lade für meine zwei Teamkumpels 38er, weil die aus den 686ern traumhaft fliegen und die mich immer löchern.
                    Auch da wären locker Doppelladungen möglich weswegen ich zweifach kontrolliere (PowderCop und Blick in die Hülsen).

                    Der OSM ist schon mehrfach an mich herangetreten, ob ich nicht auch für den Verein welche machen würde, aber da hab ich mit Erklärung abgelehnt.

                    Wenn irgend etwas damit wäre, und die Vereinswaffen sind beispielsweise hoch belastet, dann wäre ich auf jeden Fall mit dabei.


                    @HelGerd:
                    Nochmals, belege Deine Aussagen hierzu.

                    Auch durch Wiederholung, Groß- und Fettschrift werden sie nicht richtiger.

                    Es handelte sich in meinem Fall mitnichten um eine Einzelfallentscheidung.
                    Sämtliche neuen Erlaubnisse hier im Landkreis enthalten diese Einschränkung nicht mehr.
                    Drei Wiederlader sind zum SB und haben darum gebeten, diesen Eintrag rückwirkend zu entfernen, was anstandslos gemacht wurde.

                    Keine Behörde kann ohne Rechtsgrundlage tätig werden, kein Richter ein Urteil fällen, da kein Verstoß (gegen eine nicht existente Vorschrift) vorliegen kann.

                    Was nicht verboten ist, ist eindeutig erlaubt, auch wenn, wie in diesem Falle, viele SB´s eine andere "Meinung" haben, bzw. sich dies anders wünschen.

                    Wenn sie hier Rechte einschränken, ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben, handeln sie unrechtmäßig und das ist dann echte Willkür.

                    Also liefere bitte die Rechtsgrundlage für Deine Behauptung, oder unterlasse sie bitte künftig.


                    WaffG §10 Absatz 3

                    (3)
                    .....Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.


                    Achtung!
                    Das Besitzrecht gilt nur für selbst hergestellte Munition!

                    Auch ein Wiederlader darf keine Kaufmunition oder aber Munition eines anderen Wiederladers erwerben oder besitzen, für deren Kaliber er keine MEB hat!
                    Zuletzt geändert von Lichtgestalt; 10.10.2015, 09:20.
                    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                    (Prof. Max Otte)

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                      #40
                      Kann man sich vom Erwerber der selbstgeladenen Munition nicht eine Haftungsfreistellung unterschreiben lassen?

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                        #41
                        Als "Hersteller" haftest Du in der EUdSSR kraft Gesetz.

                        Der Benutzer kann Dir da unterschreiben was Du willst, aus der Nummer kommst Du leider nicht raus.

                        "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                        (Prof. Max Otte)

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                          #42
                          Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
                          Als "Hersteller" haftest Du in der EUdSSR kraft Gesetz.

                          Der Benutzer kann Dir da unterschreiben was Du willst, aus der Nummer kommst Du leider nicht raus.

                          http://www.gesetze-im-internet.de/bu...011/gesamt.pdf
                          Vielen Dank

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