12/18mal im Jahr stimmt sooo nicht.
Um eine WBK zu bekommen, müssen halt 12/18 Trainingseinheiten erfüllt sein. Ein Jahr Mitgliedschaft in einem anderkannten Verein.
Die ersten 3 Jahre dann ein Schießbuch zu führen.
Nach diesen 3 Jahren, ist man nicht mehr verpflichtet, eines zu führen.
Auch gilt die 12/18 Regelung nicht mehr.
Im WaffG ist nirgends definiert, was ein regelmässiges Training darstellt.
Gibt Sacharbeiter die bereits mit 6 Einheiten im Jahr zufrieden sind. Andere möchten gerne 8-10 sehen.
Da gibt es ein paar ganz schlaue, die ein 12 maliges Training mit "jeder" eingetragenen Waffe sehen wollen.....
Wer natürlich nur 1-2 im Jahr Schießen geht, kann davon ausgehen, das da keine Regelmässigkeit gesehen werden kann.
Sage das nur so am Rande, weil ein Bekannter genau aus diesem Grund Ärger mit der Behörde hatte. Aber nachdem der Sacharbeiter selber auch nicht sagen konnte, was "Regelmässig" ist, ist die Sache wieder in die unterste Schublade verschwunden.
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