Ich habe in meinem Leben mit einigen Rechtsradikalen zu tun gehabt. Und zumindest bei den Meisten, die ich kennengelernt habe, wäre der blau unterlegte Teil absolut erfüllt gewesen und eine Aberkennung der Zuverlässigkeit vertretbar. Ich weiß jetzt zwar nicht, wie es in dem erwähnten Einzelfall aussah, doch kann es durchaus sein, dass die Behörde da zu ähnlichen Schlüssen gekommen ist.
Wie dem auch sei wird so eine Entscheidung immer im Einzelfall betrachtet werden müssen. Generell halte ich es aber nicht für falsch, Menschen die gegen die Verfassung und/oder Völkerverständigung agieren - was eben bei vielen Rechtsextremisten zutrifft - die Zuverlässigkeit abzuerkennen.
Das bedeutet deshalb noch lange nicht, dass man jedem x-beliebigen Gesetzestreuen und rechsstaatlichen Bürger so hoppla-hopp die Waffen abnehmen kann. Die Rechtsgrundlage, aufgrund derer gehandelt wurde, existiert doch bereits. Ich sehe darin generell keine "gefühlte", wie du es nanntest.
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