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    Großkaliber

    Ich bin 18 Jahre, interessiere mich sehr für Waffen und wollt fragen, welche Möglichkeiten des Erwerbs von Waffen ich habe. (Niedersachsen)
    Also ich habe nicht wirklich Ahnung vom Waffenrecht also verzeiht mir mein Unwissen.
    Ich habe gehört das man nach einjärigem Schießtraining 18 x pro Jahr oder 1 x monatlich (?),
    die Möglichkeit hat eine Wbk zu beantragen, gilt das auch für Großkaliber?
    (9mm) oder ist die Altersgrenze da auf 21 angehoben.
    Also ich würde gerne Schießtraining mit 9mm Waffen machen und diese auch erwerben. Habe bereits mit Kleinkaluibern geschossen
    Ich bin sportlich absolut fit, führe ein ausgeglichenes Leben usw also keine Sorgen wegen Amoklauf oder so

    mfg & vielen Dank

    #2
    Hallo 253254,

    du musst mindestens 1 Jahr in einem Verband (nicht zu verwechseln mit dem Verein!) gemeldet sein und dann in der Regel mindestens 18x am Training teilgenommen haben. Wann ein Verein seine Mitglieder an den Verband meldet kann unterschiedlich sein, ich wurde im Monat der Aufnahme sofort gemeldet, andere Forenkollegen haben da aber andere Erfahrungen gemacht und wurden oft erst 6 Monate nach Beginn ihrer Vereinsmitgliedschaft an den Verband gemeldet. Entscheidend für die WBK ist aber die 12-monatige Zugehörigkeit im Verband.

    Um eine WBK beantragen zu dürfen musst du auch den Sachkundelehrgang mit Prüfung ablegen. Darin werden in Theorie und Praxis das aktuelle Waffenrecht, der Umgang mit Waffen & Munition etc. gelernt und geprüft. Mit diesem "Zeugnis" weist du der Behörde gegenüber nach, dass du die erforderlichen Kenntnisse im sicheren Umgang mit Waffen und Munition besitzt.

    Regelmäßiges Training ist natürlich für ein "Bedürfnis" das A und O. Üblicherweise werden 18 Trainingstermine über das Jahr verteilt als ausreichend angesehen, mehr schaden aber nicht (ich hab' mittlerweile knapp 60 im ersten Jahr ).

    Für dich ist noch ein besonderer Umstand wichtig, da du 18 bist. Sportschützen, die jünger als 25 Jahre alt sind und eine Schusswaffe beantragen wollen, müssen ein fachpsychologisches Gutachten über deren geistige Reife vorlegen. Das Gutachten musst du darüberhinaus selber bezahlen.

    Hier mal ein Auszug aus dem aktuellen Waffengesetz zur "Sportschützen-MPU":

    § 6 Persönliche Eignung

    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    1.geschäftsunfähig sind,
    2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
    3.auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
    (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
    (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.(4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen.
    Ich hoffe, ich ahbe jetzt nicht vergessen noch was zu erwähnen.

    Grüße

    Thomas
    Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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      #3
      erstmal vielen Dank für deine Antwort!
      gelten diese "Bedingungen" auch für den Erwerb einer WBK für Großkaliber(9mm) oder liegt dem noch ein Mindestalter (von über 18 zu grunde)
      Dann hät ich nochmal eine Frage zu den Kosten, mit welchen Kosten habe ich umgefähr bei dem Gutachten zu rechnen bzw bei dem Sachkundelehrgang?
      Dann nochmal eine Frage zu dem Aufwand bzgl. des Sachkundelehrgangs wie groß der umgefähr ist. :-) und wie schwer die Prüfung umgefähr ist.
      (Kenne nur die Anforderungen des Jagdscheins und die sind für mich zeitlich leider nicht machbar =/ )

      mfg& vielen Dank

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        #4
        um eine wbk zu beantragen um eine großkalibrige kurzwaffe zu erwerben musst du 25 jahre alt sein!!!
        du kannst dies ändern, wenn du ein psychologischen test bestehst,
        dann kannst du eine großkaliber kurzwaffe ab 21 jahren beantragen!!!
        darunter geht NUR kleinkaliber!

        das gutachten kann zwischen ca. 20-400euro kosten, je nachdem wo du es machst, und welches gutachten von deiner für dich zuständigen behörde anerkannt wird!
        "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

        "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

        "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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          #5
          Hallo nochmals 253254,

          um eine Großkaliberwaffe (z.B. 9 mm Pistole) beantragen zu können musst du mindestens 21 Jahre alt sein, wie HangMan bereits sagte. Aber auch dann benötigst du immer noch die "Sportschützen-MPU". Unter 21 Jahre kommt nur Kleinkaliber (.22 lfB) infrage.

          Die Kosten für die Sachkundeprüfung gehen stark auseinander. In meiner war die Standaufsicht inklusive und der gesamte Kurs samt Lehrmaterialien hat gerade mal 30 Euro gekostet, finde ich geradezu unverschämt günstig. :P

          Schwierig ist es auch nicht wenn man sich vorbereitet (sagen wir mal so schwer wie der Führerschein). Fragen sind im Multiple-Choice Verfahren, also auch wie beim Führerschein - man hat mehrere Antworten und muss die richtige(n) ankreuzen - aber ohne Lernen bestehen auch hier wohl nur die wenigsten. Ich habe mir die Materialien angeschaut, die Prüfungsbögen 2x durchgearbeitet und habe ohne Fehler bestanden, ist also kein Ding der Unmöglichkeit wenn man vorbereitet ist.

          Arbeitsaufwand hierfür waren bei mir mehrere Abende Unterricht zu jeweils 2 Stunden. Manche Lehrgänge sind aber auch als Blockveranstaltungen an einem kompletten Wochenende machbar, das ist sehr unterschiedlich. Dazu kommt dann natürlich noch die Zeit die du brauchst, um dich auf die Prüfung vorzubereiten. Das waren bei mir nochmals ein paar Stunden extra.

          Preise für die MPU kann ich dir leider nicht nennen, da ich nie eine machen musste. Aber auch da dürften die Preise recht unterschiedlich sein. Eventuell hilft dir dieser Beitrag weiter.

          Grüße

          Thomas
          Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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            #6
            Hallo, ich habe ende letzten Jahres auch die MPU machen müssen, hat 155€ gekostet beim TÜV. Die Sachkundeprüfung liegt schon etwas länger zurück, da weiß ich nichtmehr so genau bescheid. Zusätzlich zur 1 Jährigen Mitgliedschaft und den 18 Einträgen musst du auch noch nachweisen, das du wenn du Waffen beantragst diese auch fachgerecht lagern kannst. Ich musste Bilder sowie die Rechnungen meiner Waffenschränke an das Landratsamt schicken.. Das kostet auch nochmal richtig Geld, das du einkalkulieren musst bevor du an die 9mm darfst... Aber dann kanns losgehen..

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              #7
              Hallo *zahlenkombination*,

              ich bin seit heute (endlich) ein glücklicher Waffenbesitzer. Es gibt einige Hürden zu bewältigen.

              1. Du musst mindestens 12 Monate in einem SchützenVERBAND sein.
              2. Du musst nachweisen können mindestens 18x Trainiert zu haben. Hier gab es bei mir ein Problem. Ich komme aus Hessen und der HSV(Hessischer Schützenverband) hat eiskalt gemeckert weil ich im November und Dezember aufgrund des Wetters nicht trainiert habe. Insgesamt habe ich jedoch in 12 Monaten um die 50x Trainiert. Jedoch nur nich im Nov+Dez. Die Bedürfnisbestätigung kam per Post zurück. Dann habe ich mir vom verein unterschreiben und abstempeln lassen das das Trainieren in diesen zwei Monaten nicht möglich war und dann gings auch.
              3. Du musst eine Waffenrechtliche Sachkundeprüfung ablegen die bescheinigt das du über das Notwehrrecht, Waffenrecht und die sachgemäße Handhabung bescheid weisst.
              4. Du musst nachweisen das die Waffe ordnungsgemäß bei dir gelagert wird (Waffenschrank der passenden Sicherheitsstufe muss da sein)

              (sorry wenn ich jetzt etwas vergessen habe)

              Kosten:

              Bedürfnisbestätigung vom Verband: 40€
              Waffenschrank und/oder Munitionsschrank: 600€ (habe einen B schrank mit 8 Langwaffenhaltern und einem B innenfach für Munition gekauft)
              Waffensachkundeprüfung: 295€ (bei waffen-sachkunde.com)
              Die ausstellung der WBK selbst (gelb): 50€

              Sind alleine für die Voraussetzung des Erwerbs einer Waffe in meinem Fall schon um die 1000€ gewesen.

              Die Waffe selbst habe ich heute auch bekommen Beretta 682 Gold E Sporting (3500€)



              Nun zum erwerb von Großkaliberwaffen.

              Ich bin 20 Jahre alt und konnte mir ohne Probleme eine Bock-doppel-Flinte zulegen (doppelläufige Schrotflinte). Nun hatte ich auch noch vor einem vereinskollegen der schon zu alt ist um zu schiessen eine Sammlerwaffe (Mauser K98) abzukaufen. Der liebe nette Mann vom Amt hat gesagt das es nicht möglich ist da es sich um eine großkalibrige Waffe handelt und ich mit 20 Jahren diese noch nicht erwerben kann. Jedoch meinte er das es mit einem Psychologischem Gutachten möglich wäre.

              Nun weiss ich leider nicht ob er mitgedacht hat und recht hat, da ich erst 20 Jahre alt bin, oder ob er das vergessen hat und es erst ab 21 Jahren möglich ist. Keine Ahnung. Ich wäre auch glücklich wenn mir jemand diese Frage beantworten kann.


              Gruß,
              Michael
              "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
              GRA - German Rifle Association

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                #8
                K98 erst ab 25?

                Hallo zusammen,

                ich weiss das es dieses Thema schön öfter gab. Ich habt mir diese Themen auch durchgelesen bin daraus aber nicht wirklich schlau geworden da es immer um Kurzwaffen ging.

                Zu meiner Frage:

                Ich bin 20 Jahre alt und habe seit heute eine Gelbe WBK und auch schon eine Bockdoppel-Flinte(Schrotflinte).

                Ich habe auf dem Amt gefragt ob es möglich wäre das ich einem Vereinsmitglied welches zu alt zum schiessen ist und langsam seine Waffen loswerden möchte eine alte K98 abzukaufen.

                Daraufhin meinte er nur das ich für Großkaliberwaffen 25 sein muss oder eine Sportschützen-MPU machen muss. Jedoch scheinte er nicht viel Ahnung zu haben.

                Anscheinend gibt es dazu aber geteilte Meinungen. In einer Ecke hört man das dies nur für Großkaliber Kurzwaffen gilt. In der anderen heisst es das man für jede Waffe ein solches Gutachten benötigt.(dann frag ich mich wie ich an meine schrotflinte gekommen bin)

                Außerdem habe ich in einem Thread dieses Forums folgenden gesetzausschnitt aus dem Waffengesetz gefunden:

                Zitat:
                § 6 Persönliche Eignung

                (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
                1.geschäftsunfähig sind,
                2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
                3.auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
                Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
                (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
                (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.(4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen.




                Ich hätte nun gerne etwas klarheit. Die Waffe die ich diesem Vereinsmitglied abkaufen möchte würde mich bei ihm ca 300€ Kosten. Da es sich um einen Nummerngleichen deutschen SS Mauser mit originalem ZF41 handelt würde ich woanders dafür bestimmt um die 1500€ zahlen. Daher hätte ich auch gerne schnell eine Sichere Antwort damit mir das Gerät nicht vor der Nase weggekauft wird.



                Liebe Grüße,
                Michael

                moderativer Hinweis:
                Ich habe die Beiträge (hier 8 u. 9 ) hierher verschoben, damit auf die gleiche Frage nicht an zwei Stellen geantwortet werden muß.
                Zuletzt geändert von Gunner; 19.08.2011, 23:47. Grund: Doppelposting
                "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
                GRA - German Rifle Association

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                  #9
                  Kaufen und bis zu 25 ten beim Büxer einlagern. Ein Gutachten kostet zwischen 100 und nach oben offenen Skala bis 8-900 Ökken,kommt immer drauf an wo du es machen läst.Oder Anzahlen (Quittung) und Rest bei erreichen des 25 ten,wenn sich der jetzige Besitzer darauf einlässt.Was anderes wüsste ich jetzt auch nicht.
                  Zuletzt geändert von mp40; 19.08.2011, 22:41.
                  Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom : DSU & Kyffhäuser Kameradschaft Pro Legal Mitgl. German Rifle Association

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                    #10
                    Hallo Scorpac,

                    im WaffG §14 Satz 1 wird eindeutig festgelegt, daß Sportschützen ab 21 Jahren Großkaliberwaffen erwerben dürfen, ab 18 darfst Du lediglich Waffen bis zum Kaliber 5,56mm ("Kleinkaliber") mit Randfeuerzündung und einer Energie bis max. 200Joul erwerben. Ein Unterschied nach Lang- o. Kurzwaffe wird dort nicht gemacht, demnach hat Dein Sachbearbeiter recht (soll es auch geben;-) ).


                    Es grüßt der Gunner
                    deutlich über 21...
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                    , aktueller denn je)

                    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                      #11
                      Hi Gunner,

                      danke erstmal für die schnelle Antwort.


                      Kann es sein das ich dann meine Waffe irrtümlich Illegal im Waffenschrank bei mir zuhause lagere? Auf dem Amt hat mich niemand darauf hingewiesen, er hat sogar noch gefragt ob ich einen Schrank habe.

                      Gehört Cal.12 für Flinte denn auch zu den Großkalibern und somit auch zu den Waffen die ich erst ab 21 mit Gutachten haben darf?
                      "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
                      GRA - German Rifle Association

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                        #12
                        Nö, Kal. 12 ist quasi wie Kleinkaliber.

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                          #13
                          cal 12 also wie kk... alles klar. logik vom deutschen staat!

                          aber danke erstmal für die hilfe, da werde ich dann wohl nicht um die Sportschützen-MPU drumrum kommen
                          "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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                            #14
                            Als Sportschütze brauchst Du "nur" bis zum 21'sten zu warten, ist das zu lang ?
                            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                            , aktueller denn je)

                            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                              #15
                              Da ich vor 2 wochen 20 wurde würde ich mal einfach so "Ja" sagen :P

                              Kann ich denn selbst mit einer erfolgreichen Sportschützen-MPU unter 21 keine Großkaliber Langwaffe bekommen?

                              Und der Paragraph den ich open gepostet habe, da steht ja das man für den erstmaligen erwerb einer waffe diese mpu braucht. Nun habe ich aber schon eine Flinte, zählt das vielleicht als Waffe womit ich dann nichtmehr dieses Gutachten benötige?

                              Gruß,
                              Michael
                              Zuletzt geändert von scorpac; 20.08.2011, 22:55.
                              "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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