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Die Waffe und das Hotelzimmer

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    Die Waffe und das Hotelzimmer

    Moin,

    wenn ich meine Waffen mitnehme um , sagen wir mal, 600km weit weg zu schießen und ich hab ein Hotelzimmer.........und will Frühstücken gehen: Was dann ? Mitnehmen ? (Öffentlicher Raum), Hoteltresor ? (Zugriff des Managers evtl), auf dem Zimmer lassen im verschlossenem Koffer ? (evtl. Anstiftung zum Diebstahl)

    Logisch gibt es die Möglichkeit, sie auf der Schießstätte zu lassen (bei manchen Vereinen) aber was macht man, wenn nicht ?

    Wollte einen Freund besuchen, um ihn das schießen näherzubringen......(kein WBK Inhaber!)

    #2
    Ich habe dafür auch noch keine richtig gute Lösung und schließe mich
    somit der Frage an.

    Überall mitnehmen im verschlossenen Behältnis dürfte wohl die sicherste und
    gesetzeskonformste Lösung sein, allerdings auch lästig und nur bei Kurzwaffen
    überhaupt praktikabel.
    Und wenn man den Rucksack mit Waffe drin irgendwo stehen läßt,
    hat man ein richtiges Problem.

    Die Sache mit dem unberechtigten Zugriff könnte man vermeiden, wenn man
    dem Hotelpersonal die Waffe im verschlossenen Behältnis übergibt.

    Zusatzfragen:
    Kann man eigentlich Bankschließfächer kurzfristig für einige Tage mieten?

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      #3
      Sieht vor allem gut aus wenn man am Morgen mit einer Langwaffe im Behälter zum Frühstück geht. Ich habe es immer so gemacht, dass ich die Waffen im verschlossenen Etui ins Hoteleigene Wertfach (nicht der Billigtresor im Zimmer) geschlossen habe. Bankschließfächer kann man auch kurzzeitig anmieten. Man kommt allerdings nur während der Öffnungszeiten an selbiges ran.

      Mike
      Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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        #4
        Bankschliessfach und Waffe = No Go... Sorry
        Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

        Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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          #5
          Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
          Bankschliessfach und Waffe = No Go... Sorry
          In meinem Bankschliessfach ist nur das Beutelchen mit dem Kilo Diamanten drin, mehr passt dort nicht rein.

          Bankschliessfach ist so unmöglich wie Gepäckschliessfach auf dem Bahnhof oder Flughafen. Polizeiwache scheidet auch aus.

          Ich weiss aber auch nicht genau Rat.

          Eventuell, einen Schützenverein aus der Nähe im Vorfeld kontaktieren und Anliegen vortragen und um Hilfe bitten ? Hmm
          oder
          Hier im Forum einen User suchen, der in der Nähe wohnt und noch Platz im Schrank hat.

          Naja und oder, eine Sackkare und einen Tresor der nicht an der Wand angeschraubt werden muss mit in Hotel nehmen ?

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            #6
            Ostern ist das Fest der Auferstehung :

            OSTEREI


            Ein Dauerproblem ...
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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              #7
              Ich hab beim DSB bzgl. allgemeiner Waffengesetz-Verordnung –AWaffV – in der Fassung vom 26.03.2008 folgendes zur vorübergehenden Aufbewahrung gelesen, wie es ja bei einem Hotelaufenthalt verhält:

              "Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen[...] oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichtnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist. "

              => Abgeschlossen im Futtural im Kleiderschrank sollte also reichen. Jedenfalls interpetiere ich das so. Man kann auch den Verschluss rausnehmen bei Langaffen oder sowas.

              Quelle: AWaffV zum Waffenrecht

              e:/ Ohja, der verlinkte Thread (erst nach dem Posten gesehen, weil mit Posten/Suchen beschäftigt) ist interessant und klingt ähnlich.

              e:// Jo, das sollts sein...
              Zuletzt geändert von derda; 20.04.2014, 20:07.
              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                #8
                Also, wenn ich das richtig verstanden habe, könnte sich folgende Szene abspielen:

                Herr Hülse checkt im Hotel "Scheibenspiegel" ein, entfernt die Trommel seines Revolvers (die er in die Hosentasche steckt), legt den Rest des Schmidt & Wilhelm Revolvers in den Zimmersafe (verschließt diesen mit Code) und geht ins Hotel-Restaurant "Zum wild gewordenen Serben"

                Nach 1 Std. kommt er zurück und bemerkt, das der Safe offen ist und seine Waffe weg ist. "Uiiiiii..son schiet ! Zum Glück habe ich noch die Trommel! "
                Er meldet den Diebstal dem Hotelmanager ("Wir übernehmen keine Haftung! Is Peche, Maestro!") der die Polizei informiert.....

                Hauptkommisar Roth (leicht verwandt mit Claudia) kommt und ?

                1.) Gratuliert ? "Gut , das sie noch die Trommel haben ! Hätte ich nicht besser machen können ! Da wird sich der Dieb aber ärgern....haha"
                ODER
                2.) Legt einem Handschellen an ? " Sie sind vorläufig festgenommen, wegen Anstiftung zum Amoklauf ! So viel Dummheit muss bestraft werden !!!! Verstoß gegen das Waffengesetz, des Parteiengesetz der Grünen, mein Gesetz, das Gesetz der Straße, dem Gesetz der Hotellobby....und,und,und...!"

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                  #9
                  Motmeister23 so was in der Richtung... Jetzt habe ich eine Frage: Sehen wir uns am Freitag?

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                    #10
                    Zitat von Motmeister23 Beitrag anzeigen
                    [...]

                    Herr Hülse[...]entfernt die Trommel seines Revolvers (die er in die Hosentasche steckt),[...] und geht ins Hotel-Restaurant "Zum wild gewordenen Serben"
                    So wie ich das u.a. in dem Thread gelesen habe, ist die Trommel ein wesentlicher Teil des Revolvers und somit ist das "Führen" bisl problematisch. Aber ansonsten würde ich das auch so rauslesen.
                    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                      #11
                      "Führen" zählt doch nur für komplette Waffen oder für Teile die den Anschein haben, oder nicht?

                      Ich hab meinen Sachbearbeiter mal gefragt und der meinte die Waffe in den Schrank einsperren, Munition woanders und am besten Verschluss mitnehmen oder verstecken. Bei der Pistole könnte man noch den Lauf mitnehmen, beim AR15 würde ja sogar der Verschlusskopf genügen.
                      Ich bin auch froh wenn ich nicht in so eine Lage komme, lasse meine Waffen nie alleine. Von mir aus schaut dann auch mal einer blöd...
                      .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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                        #12
                        Zitat von Sandmann Beitrag anzeigen
                        "Führen" zählt doch nur für komplette Waffen oder für Teile die den Anschein haben, oder nicht?

                        Ich hab meinen Sachbearbeiter mal gefragt und der meinte die Waffe in den Schrank einsperren, Munition woanders und am besten Verschluss mitnehmen oder verstecken. Bei der Pistole könnte man noch den Lauf mitnehmen, beim AR15 würde ja sogar der Verschlusskopf genügen.
                        Ich bin auch froh wenn ich nicht in so eine Lage komme, lasse meine Waffen nie alleine. Von mir aus schaut dann auch mal einer blöd...


                        "1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

                        Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann."


                        Ich zumindest interpretiere es so auch wenn es irgendwo unlogisch ist, dass auch wenn ich nur zbsp. den Lauf bei mir dabei habe ich sozusagen eine Schusswaffe führe.

                        Ansonsten korrigiert mich bitte.
                        "Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
                        (Volker Pispers)

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                          #13
                          Dann steckt man eben den Lauf in ein Säckchen und wickelt Klebeband rum, schon ist es ein ordnungsgemäßer Transport
                          .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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                            #14
                            Waffenschein machen und die .357er beim Frühstück im Holster tragen

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                              #15
                              Zitat von JackDaniel Beitrag anzeigen
                              Waffenschein machen und die .357er beim Frühstück im Holster tragen
                              Ach so einfach ist das? Na dann "mache" ich mal schnell den Waffenschein und freue mich auf ein lustiges Frühstücksbuffet im Hotel mit dem AR auf dem Rücken und zwei Pistolen im Schulterhalfter -yeah....

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