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Gewerbliche Waffenherstellung, Erlaubnis

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    Gewerbliche Waffenherstellung, Erlaubnis

    Ich habe grundsätzlich das Interesse selbst Waffen zu bauen und diese auch zu vermarkten. Aber: Ich bin kein Büchsenmacher sondern studiere Maschinenbau.

    Meine bisherige Recherche lässt mich zu dem Schluss kommen, das ich neben der vorhandenen Waffensachkunde eine Waffenfachkunde benötige. Damit kann ich dann eine Waffenherstellungsgenehmigung beantragen.

    Wie gestaltet sich das mit der Fachkunde? Was ist noch zu beachten?

    #2
    Im Grunde können hier nun 1000 Leute posten.....bringt dir alles NIX!

    Für dich relevant ist nur die für dich zuständige Behörde!

    Die kann dir sagen, welche Voraussetzungen sie erwartet, ggf. auch in Zusammenhang mit IHK oder HWK.............

    Viel Erfolg, ist ein langer Weg..........!

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      #3
      Moin

      Ich habe es auch versucht. Von Beruf bin ich Werkzeugmacher und Maschbau Ing..
      Die erste Ablehnung erfolgte weil meine zeitnahe berufliche Tätigkeit nichts mit dem Büchsenmacherberuf, bzw. der Waffenherstellung zu tun hat. Ich habe dann aufgegeben.

      Wie Matthias schon schreibt. Behörde fragen und einen etwas längeren Atem mitbringen.

      stefan
      Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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        #4
        Das ist oft "das Problem".....Behörde sagt erstmal Nö.....der Antragsteller gibt auf.
        Kenne einen Fall, ein Bekannter von mir. Hat es auch versucht, Behörde hatte sehr "konfuse" Ansichten und Ideen....er hat dann aufgegeben.


        Ein Gespräch mit IHK bzw. HWK im Vorfeld, Kenntnisse über die Regelungen im WaffG und entsprechende Verordnungen und der Mut, der Behörde gehörig auf den Sack zu gehen....dann kann es klappen.

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          #5
          Das hört sich ja alles andere als rosig an... Aber gut, dann kontaktiere ich mal die IHK.

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            #6
            ja, aber vergiss auch die HWK nicht!
            Oder sprich bei der IHK mit der Stelle/Person, die für die Abgrenzungseinstufung HWK/IHK zuständig ist.........

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              #7
              Und?

              Gibt es schon NEWS?

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                #8
                Bin noch nicht dazu gekommen, erst mal Klausurphase jetzt.... Aber ich bleibe am Ball!

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                  #9
                  Hallo!
                  Grundsätzlich besteht auch noch die Möglichkeit der "Stellvertreter"-Erlaubnis.
                  D.h.: Du musst einen Büchsenmacher als Betriebsleiter anstellen und erhältst dadurch die Waffenherstellungserlaubnis. Die erlischt dann aber auch, wenn der Büchsenmacher irgendwann mal nicht mehr bei Dir beschäftigt sein sollte....

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                    #10
                    Und das geht so einfach ?

                    Er macht eine MaschBauFirma auf, stellt einen BüMa ein und darf Waffen herstellen und vertreiben ?

                    Kann ich mir iwie ned vorstellen, daß unsere Bedenkenträger da mitspielen........... wäre iwie zu einfach..........
                    MfG aus der schönen Pfalz

                    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                      #11
                      naja, klar geht das....dann aber hat der TE noch immer keine Erlaubnis, sondern darf halt "unter" dem Büma werkeln....geht der Büma, geht die Erlaubnis.

                      Ist dasselbe wie überall im Handwerk....haste nen Meister angestellt, kannst ein Meisterpflichtiges Gewerk ausüben...bis der Meister geht.....

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                        #12
                        Ich hatte mich mit dem Thema auch mal befasst.

                        Eine andere Möglichkeit wäre, als Angestellter bei einem Büchsenmacher zu arbeiten, und dieses Handwerk 3 Jahre lang am Stück auszuüben.
                        Das gilt dann quasi gleich wie eine Ausbildung als Büchsenmacher.
                        Meister ist man dann allerdings noch lange nicht. Aber was die Waffenherstellungserlaubnis anginge, wäre das sicher von Vorteil.

                        Gehe aber mal davon aus, das der TE kein Interesse daran hat sich jetzt erstmal eine freie Stelle bei einem BüMa zu suchen.

                        Gruß
                        Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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                          #13
                          genau so ist es!

                          Die "Fähigkeit" entsprechende Teile zu konstruieren und zu fertigen ist ja da, nur darf ich es eben nicht und tue es also auch nicht.

                          Meine Idee ist momentan folgende:

                          -IHK und HWK kontaktieren
                          -Fachkundeprüfung
                          -Inerten Prototyp bauen (Also kein Lauf sondern einen Dummy und einen funktionslosen Verschlusskopf)
                          -Damit zur Behörde

                          Dann hat man Argumente und muss nicht ins Blaue hinein irgendwelche Anträge stellen.

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                            #14
                            Klingt gut.........viel Erfolg!

                            Halt uns auf dem laufenden....

                            Fachkunde ist primär für den Handel....brauchst beim Ziel Herstellung im Grunde nicht, da bei der Herstellungserlaubnis in der Regel der Handel dabei ist.

                            Besonders die HWK ist lohnenswert....mit Studium, ersten "Prototypen" und etwas Glück trägt die dich in die Handwerksrolle ein....dann hast du gewonnen, dann kann die Behörde nicht anders......

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                              #15
                              Morgen kommt die CAD-Software, bis Ende nächster Woche gibts dann ein CAD-Modell, dann geht der Proto in die Fertigung... Der wohl schwierigste Teil.

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