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Kleinen Waffenschein zurück bekommen

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    Kleinen Waffenschein zurück bekommen

    Guten Abend alle miteinander,

    Ich bin neu im Forum und habe bezüglich meiner Thematik im Forum recherchiert. Erfolg brachte die Recherche leider nicht. Deshalb hoffe ich auf hilfreiche Antworten von euch.

    Bis vor kurzem war ich Inhaber eines sogenannten "Kleinen Waffenscheins", welcher
    mich zum Führen einer Gaspistole außerhalb befriedeten Besitztums berechtigt hat.
    Als ehemaliger Soldat auf Zeit bin ich im Umgang mit Waffen jeglicher Art geschult. Ein ordnungsgemäßer Umgang mit Schusswaffen ist also standardmäßig gewährleisten.

    Der Grund für die damalige Beantragung des kleinen Waffenscheins war die zunehmende Kriminalität in meiner Stadt und die steigende Brutalität bei der Ausführung von Straftaten.
    Zudem fahre ich immer mit dem Fahrrad vom Kampfsporttraining heim. Die Trainingsstätte ist vierzehn Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Im Winter wird es früher dunkel. Nach dem Training muss ich immer durch einen dunklen, schlecht einsehbaren Wald fahren.
    Die Anzahl der Überfälle in diesem Waldgebiet haben sehr rasant zugenommen. Deshalb
    ist das Mitführen einer "Schreckschusspistole" in der Öffentlichkeit ein Sicherheitsfaktor.

    Vor rund zwei Wochen war ich auf dem Weg zum Training. Ich hatte mein Trinken zuhause vergessen. Also hielt ich an einem Laden. Als ich an der Kasse stand, kam plötzlich eine mir unbekannte männliche Person auf mich zu. Wie sich später herausstellte der Ladendetektiv, welcher mir eröffnete, dass er bereits die Polizei verständigt hätte, weil ich illegal eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen würde. Daraufhin zeigte ich ihm den kleinen Waffenschein in Verbindung mit meinem Personalausweis. Es interessierte ihn jedoch nicht.

    Fünfzehn Minuten später war die Polizei vor Ort und ich legte den Beamten
    die entsprechenden Unterlagen, welche mich zum Führen berechtigen, vor. Die Polizisten meinten zum Schluss nur noch, dass ich Post von entsprechender Stelle erhalten würde. Vor ein paar Tagen hatte ich Post im Briefkasten, dass ich nicht in der Lage sei verantwortungsvoll mit einer Schusswaffe umzugehen und mir die Erlaubnis entzogen wird.

    Das kann doch nicht rechtens sein. Immerhin bin ich immer verantwortungsbewusst mit meiner Schreckschusspistole umgegangen. Zumal ich zum Führen einer solch besonders gekennzeichneten, geladenen Schusswaffe berechtigt bin. Weder in den Satzungen des Waffengesetzes, noch im kleinen Waffenschein steht, dass man die Waffe verdeckt
    tragen muss, weshalb man mich nicht zur Rechenschaft ziehen kann. Einfach lächerlich.

    Was ist eure Meinung zu dieser Thematik und wie sollte ich vorgehen ?

    Liebe Grüße

    NRW 91

    #2
    Das heißt also, Du hast sie offen im Holster getragen, oder wie ist das zu verstehen?
    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
    (Prof. Max Otte)

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      #3
      Ich mache es kurz: kontaktiere einen Rechtsanwalt. Jemand, der sowohl Strafrechtr als auch das besondere Verwaltungsrecht "Waffenrecht" bearbeitet. Ich vermute Du kommst aus NRW?
      Näheres auch gerne per PM.

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        #4
        Schilderung der Situation

        Guten Morgen Lichtgestalt,

        Das hast du richtig verstanden. Ich trug die Waffe offen in einem Schnellzieholster, welchen ich ordnungsgemäß am Gürtel befestigt habe. Finde die Schulterholster immer so hinderlich.

        Ich werde mich mit einem Fachanwalt für Strafrecht, welcher sich zeitgleich mit der Materie "Waffengesetz" auskennt, in Verbindung setzen und meinen "KWS" zurückbekommen. Um
        die Frage zu beantworten: Ja - ich komme aus dem Bundesland Nordrhein Westfalen.

        Danke für eure Mühe und eure Antworten.

        MFG NRW91

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          #5
          Eine Waffe (auch noch offen) in den privaten Räumlichkeiten eines Anderen zu tragen ohne dessen Erlaubnis zu haben... Autsch. Der Ladendetektiv hat sich aber ein bisschen bei der Begründung vertan.

          Kommentar


            #6
            Naja, wahrscheinlich wird es jetzt demnächst in den Geschäftsordnungen der Kaufhäuser drinstehen, dass das Tragen von Waffen in deren Räumlichkeiten verboten ist.

            Recht haben und Recht kriegen, auch die Frage der Notwendigkeit, kaum Jemand aus Politik und Exekutive wird hier "amerikanische Verhältnisse" wollen, wenn auch nur Gaswaffe.

            Wenn es keine Nebeninfos gibt, die uns jetzt fehlen, wirst Du wahrscheinlich Recht bekommen, musst es jetzt halt aber erstreiten.
            Und vielleicht beim nächsten Mal wieder, usw..
            "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
            (Prof. Max Otte)

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              #7
              offen eine Waffe tragen ,

              halte ich für unnötig und gefährlich . Was kann dann alles passieren , wenn man auf
              ,, nervöse Polizisten trifft ,,? Woher sollen diese wissen,, guter oder schlechter,, und
              scharfe Waffe oder nicht scharfe Waffe ? Oder der Geldtransportfahrer reagiert überzogen
              auf die offen getragene Waffe . Oder der gesuchte ,, schwerstknacki ,, hält dich für einen
              Kripobeamten und zieht seine scharfe Waffe .


              Meine scharfe Kurzwaffe nehme ich nur in Mc Pom. zur Jagd mit . ( Ansitz in sehr
              einsamer Gegend ) . Diese wird auch erst im Revier geladen und dann verdeckt getragen .
              So habe ich immer neben der Langwaffe auch eine Kurzwaffe zur Verfügung für
              den Notfall .

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                #8
                Zitat von NRW91 Beitrag anzeigen
                Guten Morgen Lichtgestalt,

                Das hast du richtig verstanden. Ich trug die Waffe offen in einem Schnellzieholster, welchen ich ordnungsgemäß am Gürtel befestigt habe. Finde die Schulterholster immer so hinderlich.
                ich grüsse dich ! ....und frage....was hast du erwartet ? ich kenne jetzt nicht die rechtslage für offenes/sichtbares führen einer SSW in der öffentlichkeit ....trotz des kleinen WS ! ....aber wär´s meine gewesen, würde ICH so ein teil IMMER verdeckt führen.

                was in texas oder alaska völlig normal ist, erschreckt hier doch manchen zeitgenossen und führt dann zu solchen problemen !

                dann dürftest du bj. 91 sein ?! ....bist jung, warst soldat und machst kampfsport ! was willste dann mit einer SSW ? das müsste doch für DICH auch anders lösbar sein !? ohne offen getragene zinkwumme.....mit all den sich nun ergebenden problemen. ich sag mal....das hätte man vermeiden können !?

                nichts für ungut und möge der vorfall für dich ein positives ende finden !
                "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
                Gustav Heinemann



                www.prolegal.de
                www.german-rifle-association.de

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                  #9
                  Jungs, es is doch total egal, WARUM er es macht. Wichtig ist nur, ob offen erlaubt ist und ob er "nur" gegen die Geschäftsordnung verstoßen hat.

                  Per Se:
                  Öffentliche Veranstaltungen sind tabu, Demos auch. Geschäftsräume müssten per Verbot der Geschäftsführung kenntlich sein. Wer das Ding offen führt, muss mit Unannehmlichkeiten rechnen, aber meine Meinung:

                  Wegnahme ist unzulässig, Anwalt...
                  Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                    #10
                    Ja, schon richtig was Du sagst, aber das war halt eben absehbar.

                    Und warum muss ich mit dem Ding offen durch die Gegend rennen?
                    Erschließt sich mir nicht.

                    Wenn ich sie verdeckt trage, spar ich mir den ganzen Ärger.

                    Jetzt Anwalt, WS in ca. einem halben Jahr, nach Gerichtsverfahren, zurück, Kosten?

                    Und dann, das gleiche Spiel wieder von vorne?

                    Von der rechtlichen Seite einmal abgesehen, ist und bleibt das Ganze in meinen Augen komisch, sorry.
                    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                    (Prof. Max Otte)

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                      #11
                      Dürfte doch eigentlich klar sein, dass es in den Privaträumen anderer ohne deren Zusage nicht erlaubt ist. Genauso ist es auch bei "scharfen" Waffen.

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                        #12
                        Das eine sichtbar getragene Waffe (Kleiner Waffenschein hin oder her) zu erheblichem Ärger führen kann, sollte einem erwachsenem Menschen eigentlich klar sein, aber trotzdem alles gute .

                        Nachtrag: Demnächst soll ja eine SSW-Version der MP40 auf den Markt kommen, vielleicht kommen ja einige Inhaber eines "Kleinen Waffenschein's" auf die Idee, mit solch einem Teil über die Straße zu laufen...wundern würde es mich nicht.
                        Zuletzt geändert von Zoraki914; 20.10.2015, 00:47.

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                          #13
                          Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
                          halte ich für unnötig und gefährlich . Was kann dann alles passieren , wenn man auf
                          ,, nervöse Polizisten trifft ,,? Woher sollen diese wissen,, guter oder schlechter,, und
                          scharfe Waffe oder nicht scharfe Waffe ? Oder der Geldtransportfahrer reagiert überzogen
                          auf die offen getragene Waffe . Oder der gesuchte ,, schwerstknacki ,, hält dich für einen
                          Kripobeamten und zieht seine scharfe Waffe .
                          Du kannst den Polizisten schon etwas Kenntnis zutrauen.
                          Läuft doch gerade die Kripo im Sommer auch mit offen getragener Pistole rum.

                          Denkst du im Ernst, dass der Polizist dich über den Haufen schießt, nur weil er dich mit einer ordnungsgemäß geholsterten Waffe sieht?

                          Schön, dass man wieder einmal sieht, wie sich die Waffenbesitzer verstecken und tatkräftig unterstützen, dass man in den Rechten beschnitten wird.

                          Schlagt doch direkt vor, dass der kleine Waffenschein am Besten abgeschafft wird und nur noch Lichtpunktschießen erlaubt sein soll.


                          Zu klären wäre eigentlich nur, ob er die SSW offen tragen darf oder nicht.
                          Nach meinem letzten Stand - aber ich bin kein Rechtsanwalt und ggf. ist es je nach Kreis / Bundesland unterschiedlich? - ist es erlaubt.

                          Davon unabhängig den Jägern auf dem Weg zur Jagd (wo auch ein Abstecher ins Kaufhaus erlaubt ist, Sicherheitsdienste, werttransporter, Polizei, Grenzschutz,.....
                          Dass Waffen in ziviler Kleidung offen getragen werden ist also nicht sooooo ungewöhnlich.

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                            #14
                            Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
                            Du kannst den Polizisten schon etwas Kenntnis zutrauen.
                            Läuft doch gerade die Kripo im Sommer auch mit offen getragener Pistole rum.
                            Wo kann man die besichtigen außer im TV?

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                              #15
                              Zitat von johann Beitrag anzeigen
                              Wo kann man die besichtigen außer im TV?
                              Auf der Wache, vor der Wache, beim Einsatz.

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