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Frage zu Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)

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    #31
    Na ja, man muss auch erwähnen, dass die 30€ Jahresbeitrag für den Reservistenverband sind, die RAG kostet auch noch mal was an Mitgliedsbeitrag. Wettkämpfe finden (auch) auf Standortschießanlagen der Bw statt, wo nur mit Vollmantel geschossen werden darf, und die benutzbaren Kaliber stark eingeschränkt sind. Aber ansonsten absolut in Ordnung. Zumindest wird man mit einem Selbstlader und einer GK-Pistole nicht schief angeschaut

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      #32
      @Thomas223 : Da hast du natürlich recht. 30,-Euro Res.Verb. + 30,-Euro RAG im Jahr ! Bedeutet 5 (!) Euro/ Monat

      Wettkämpfe finden für LW (ich spreche für Ostfriesland) auf StOSchAnl. der BW statt mit Vollmantel (was man aber normal kaufen kann)
      Bei KW nehmen "wir" einen normalen Schießstand von einem Schützenverein. Dort ist alles erlaubt mit Teilmantel. Revolver, Pistole (GK+KK)

      Aber man ist unabhänig vom DSB !!!! Wo (?) und für die Kosten (?) kann man sonst z.B. Carabine schießen, oder Wettkampf mit AR15 mit ZF, G3 Klon ZF, Ak47 Klon ?

      Wie gesagt, auch "Nicht-Soldaten" bzw. Reservisten, können dort Mitglied werden.

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        #33
        Falsch ist was du schreibst nicht, nur ist der Reservistenverband eben in der Hinsicht auch "nur" ein Schießsportverband. Bei BDS, BdMP, DSU, usw. gibts auch AR-15, G3-Klone usw.
        Aber was meinst du mit "Carabine"?
        Nicht falsch verstehen, ich find den VdRBw auch gut, nur sollte man auf dem Boden bleiben und ihn nicht als einzige Alternative zum DSB sehen.

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          #34
          Zitat von Motmeister23 Beitrag anzeigen

          Aber man ist unabhänig vom DSB !!!! Wo (?) und für die Kosten (?) kann man sonst z.B. Carabine schießen, oder Wettkampf mit AR15 mit ZF, G3 Klon ZF, Ak47 Klon ?
          BDS...da gibts auch 9mm Selbstlader Langwaffen...da tut sich der Resi-Club doch schwer damit?

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            #35
            Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
            BDS...da gibts auch 9mm Selbstlader Langwaffen...da tut sich der Resi-Club doch schwer damit?
            2x voll ins Schwarze

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              #36
              Ihr habt Gewonnen !! Korrekt !

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                #37
                Hallo,
                nachdem ich jetzt schon einige Threads durchgelesen habe, in der Hoffnung, die benötigten Info's zu bekommen, muss ich leider passen. Meine Fragen wurden noch nicht ganz beantwortet. Deshalb fange ich mal an zu erzählen:

                Seit 2003 bin ich im Schießsport aktiv. Bis letztes Jahr ausschließlich Luftgewehr, weil ich mich für andere Kaliber nicht so recht begeistern konnte (bitte nicht fressen). Dann hat mir ein Vereinskollege seine Ruger 10/22 "in die Hand gedrückt" und ich habe mich sprichwörtlich in diese Waffe verliebt. Ich habe damit auch regelmäßig seit April geschossen bis jetzt der Winter kam, da ein Training bei uns aufgrund der fehlenden Scheibenbeleuchtung unmöglich ist bzw mir auch zu kalt ist um draußen zu schießen.

                Da die Ruger 10/22 unter die grüne WBK fällt, läuft da jetzt aktuell der Antrag. Jetzt wurde ich von der zuständigen Sachbearbeiterin kontaktiert, weil mein Schießbuch Lücken aufweist. Ich habe von April bis Mitte November insgesamt 25 Schießbucheinträge. Allerdings konnte ich aufgrund von Krankheiten, dienstlichen Lehrgängen, Ausbildungs-Abschlussprüfungen, Sommerurlaub, anderweitige Sportveranstaltungen... im Juli und September, sowie vor April nicht schießen.

                Meine Sachbearbeiterin will nun sämtliche Fehlzeiten begründet haben, auch warum ich erst im April angefangen habe. Ich fühle mich, ehrlich gesagt, leicht verarscht. Die Beantragung der Waffe erfolgt über die Liste B des BSV, Sachkunde wurde auch korrekt abgelegt (2012), die 18 Schießbucheinträge habe ich vorgelegt, die 12 Monate Mitgliedschaft im Verband liegen ebenfalls vor. Meiner Meinung nach liegen dort sämtliche benötigte Unterlagen und Angaben vor.

                Jetzt meine Frage. Muss ich beim Verband wirklich angeben, wenn ich keine Zeit zum Trainieren hatte oder ist das reine Willkür? Der Antrag auf die gelbe WBK war nach 3 Tagen durch.

                Liebe Grüße

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                  #38
                  Zitat von brit-stift Beitrag anzeigen

                  Ich habe damit auch regelmäßig seit April geschossen bis jetzt der Winter kam,

                  Ich habe von April bis Mitte November insgesamt 25 Schießbucheinträge.

                  die 18 Schießbucheinträge habe ich vorgelegt, die 12 Monate Mitgliedschaft im Verband liegen ebenfalls vor. Meiner Meinung nach liegen dort sämtliche benötigte Unterlagen und Angaben vor.
                  Du benötigst als Erstantragsteller einen Nachweis darüber, dass du über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen hast. Jeden Monat einmal oder mindestens 18 mal über 12 Monate verteilt.
                  "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                  Peter Ustinov

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                    #39
                    Hi,

                    Ich weiß nich wo ihr im einzelnen her kommt, aber in Bayern genügt der Vordruck den man sich runter laden kann. Da sind 12 x 2 Zeilen in die man die Trainigs mit Datum und Kaliber eintragen kann. Wenn über 12 Monate geschossen würde genügen 12 Einträge. Also 1 pro Monat. Oder 18 übers Jahr verteilt. Das unterschreibt der Vorstand und gut is.
                    Und lange dauern tut das auch nicht. Habe mein Bedürfnis am 10.12 weg geschickt. Am 17.12 war es genehmigt bei mir und ich könnte meine dritte KW eintragen lassen. Schieße allerdings auch Wettkämpfe und Gau.

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                      #40
                      Zitat von Beretta DT11 Beitrag anzeigen
                      Wenn über 12 Monate geschossen würde genügen 12 Einträge. Also 1 pro Monat. Oder 18 übers Jahr verteilt.
                      Was habe ich denn geschrieben?
                      "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                      Peter Ustinov

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                        #41
                        Ich hatte nicht auf aktualisieren geklickt . Ich hoffe Du kannst mir verzeihen.

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                          #42
                          Klaro!
                          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                          Peter Ustinov

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                            #43
                            Zitat von brit-stift Beitrag anzeigen
                            ... Muss ich beim Verband wirklich angeben, wenn ich keine Zeit zum Trainieren hatte oder ist das reine Willkür?..
                            Hängt vom Verband ab: beim DSB sind es nur max. 2 Monate Lücke. 5 Monate ist eine Menge Holz, aber vielleicht gibt sich ja der Verband zufrieden mit deiner Erklärung.

                            Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                            ...oder mindestens 18 mal über 12 Monate verteilt.
                            da fehlt das "regelmäßig"

                            WaffVwV
                            – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
                            den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
                            regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
                            über das ganze Jahr betrieben hat
                            Regelmäßig verteilt übers Jahr ist von April bis November nicht wirklich.

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                              #44
                              Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                              Hängt vom Verband ab: beim DSB sind es nur max. 2 Monate Lücke. 5 Monate ist eine Menge Holz, aber vielleicht gibt sich ja der Verband zufrieden mit deiner Erklärung.
                              Nö. In Bayern war das bei mir egal, ich musste nur am Anfang (klar, irgendwo müssen die 12 Monate anfangen) und nach der Pause (5 Monate) schießen und kam eh auf mehr als 18 Termine.

                              Rein vom Gefühl sortiere ich das als Schikane ein, aber da gab es hier in dem Forum ja schon eine gefühlte ewige Diskussion darüber und wieviel Glück ich doch gehabt hätte.

                              Und regelmäßig ist im Gesetz anders definiert als du gesagt hast, denn entweder 1x im Monat ODER 18x, wenn diese einmonatliche REgelmäßigkeit eben nicht möglich ist.
                              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                                #45
                                den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
                                regelmäßig (...) 18-mal verteilt
                                über das ganze Jahr betrieben hat
                                Regelmäßig mag jetzt jeder interpretieren wie er will. Für mich ist "regelmäßig (...) 18-mal verteilt über das ganze Jahr" jetzt nicht nur die 2. Jahreshälfte. Und zum "Nö": Richtig. Es wird so vom HSV gefordert und nicht vom DSB selber.

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