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    Hilfe WBK

    Hallo,
    Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
    brauche ich einen bedürfnisnachweis für die grüne wbk wenn ich schon eine gelbe wbk habe?
    Ich schieße regelmäßig,( kk und Gk ) habe aber keine 12 bzw. 18 Einträge.
    Danke schon mal
    Gruß Tommy

    #2
    Bei der grünen WBK läuft es etwas anders wie bei der Gelben.
    Hier benötigst Du für jede Waffe die Du erwerben willst einen Voreintrag ,also
    entsprechende Bedürfnssbescheinigung vom Dachverband,Antrag an die Behörde etc.
    Aber MAL eine blöde Frage :
    Wenn man regelmäßig schießt wie schafft man es dann keine 12/18
    Trainingseinheiten zusammen zu bekommen ?

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      #3
      Wer keine Zeit hat, regelmäßig nach diesen Vorstellungen zu schießen, vllt?

      Aber zum Thema: Wer die Gelbe hat, was auf die Grüne will, muss eben das Bedürfnis für jede Waffe, die auf Grün geht, erfüllen. Also Disziplin etc. kennen.
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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        #4
        Ja Ihr habt ja Recht.
        AAAber ich habe mir dieses Jahr das Bein gebrochen und konnte die Schießeinträge nicht einhalten.
        Deshalb die Frage,weshalb ( hatte ich gedacht ) ein Forum da wäre.
        aber es gibt immer ausnahmen
        Mfg.

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          #5
          Dann schau halt das du jetzt deine 18 UNregelmäßigen schnellstmöglich aufholst Das sollte ja, wenn das Bein wieder gut ist, nicht das große Problem sein, oder?? So ein Bedürfniss dauert, wenn´s über den DSB geht ja allein schon 4 Wochen. In der Zeit kannste viele Trainingseinheiten aufholen.

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            #6
            Mein Problem ist
            ich habe 3 Monate keinen Schießeintrag und es dürfen nur 2 Monate sein.
            Bleibt mir nix anderes über muss halt neu anfangen.
            Trotzdem Danke

            Kommentar


              #7
              sagt WER?

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                #8
                Bestimmt wieder so ein Trachtenanzugträger aus der Vorstandschaft Manchmal frag ich ich echt, warum die alles tun, um neue Mitglieder zu vergraulen

                Kommentar


                  #9
                  Jaja... gerade diese 2-3 Monate sind ja der Grund für unregelmäßige Regelung. Hast du also 18 über das Jahr passt das. Außerdem gibt es auch Gründe die man anführen kann, warum man 3 monate mal nicht schießen konnte

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                    #10
                    Zitat von Walddeifl Beitrag anzeigen
                    Mein Problem ist
                    ich habe 3 Monate keinen Schießeintrag und es dürfen nur 2 Monate sein.
                    Bleibt mir nix anderes über muss halt neu anfangen.
                    Trotzdem Danke
                    also die Regelung gibt es als solche schon. Man soll seinem Hobby regelmäßig nachkommen und nicht die erforderlichen Schießtermine innerhalb von von einem Monat erbringen machen.

                    Wenn es aber eine nachvollziehbare Begründung gibt, wie in deinem Fall das du durch einen Beinbruch ausgefallen bist, sollte einem Antrag mit Erklärung nichts entgegenstehen

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                      #11
                      Also, das mit mehr als zwei Monate oder irgendeiner anderen Zeit steht - glaub ich - auch beim Verband in einer Regelung (bestimmte Ausfallzeit oder so erlaubt).

                      Bei mir: drauf geschissen, hat keinen interessiert und ich hatte die 18x bei weitem zam (ab dem 1. Eintrag ein Jahr!) und wenn der Verein was vorschreibt: Übergehen, denn der hat nur die Schießbahnen zu bestätigen, also dass die Disziplin mit dem Kaliber da ausgeübt werden kann...
                      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                        #12
                        Beim HSV (Hessischer Schützenverband) ist das auch mit 2 Monaten geregelt. Allerdings würde ich es auch einfach mal versuchen und bei Nachfrage den Beinbruch erwähnen.

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                          #13
                          Such dir einen anderen Verein/Verband

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                            #14
                            Ja ... will ich mir eine neue Waffe beantragen muss ich also einkalkulieren, dass ich nicht mal 2-3 Monate ins Ausland kann oder da ein Schießen organisieren.

                            Aber mal ehrlich... den Schießnachweis kann sowieso jeder bestätigen.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen
                              Ja ... will ich mir eine neue Waffe beantragen muss ich also einkalkulieren, dass ich nicht mal 2-3 Monate ins Ausland kann oder da ein Schießen organisieren.

                              Aber mal ehrlich... den Schießnachweis kann sowieso jeder bestätigen.
                              Wie meinst Du das ?

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